Wisst ihr, wir wollten immer aufsteigen. Wir wollten und wollen immer noch den maximalen sportlichen Erfolg (Champions League 2026 – St. Pauli ist dabei!). Wir wollen das nicht nur für den Sport, sondern auch um Aufmerksamkeit für die großen Themen zu schaffen, die uns bewegen. Und diese Aufmerksamkeit haben wir jetzt. Es ist schon ein Unterschied, ob die Mopo oder die SZ über unseren kleinen Fußballverein und sein Engagement berichtet. Aber dieses mediale Interesse hat nicht nur Vorteile. Wenn ihr mal einen viel zu guten Tag habt und etwas braucht, was euch so richtig runterzieht, dann könnt ihr Olli Schulz den Kapodaster reichen und er spielt euch dann ein Lied, oder ihr lest die Kommentare unter den Social Media Präsenzen des FC St. Pauli. Selbst bei Postings zu den banalsten Themen sind die Kommentare teilweise eine einzige Shitshow. Von „ihr bringt Kinder in Palästina um!“ zu „ihr scheiß Zecken man sollte euch vernichten“ bis „Politik hat im Fußball nichts zu suchen“ ist alles dabei. Ja, das sind echte Zitate. Ja, wir haben schon wieder Blutdruck. Uns erschreckt es teilweise sehr, wie offen Menschen (teilweise unter Klarnamen) Drohungen, Rassismus und Menschenfeindlichkeit in die Kommentare schreiben. Es ist wirklich nur schwer zu ertragen. (Ein Kollektivmitglied blockt solche Accounts konsequent und ist inzwischen bei Instagram bei über 500 geblockten Accounts, aber es hört einfach nicht auf).
Die Aussage „Politik hat im Fußball nichts zu suchen“ scheint zu einem Standardsatz in den Kommentaren geworden zu sein. Getätigt von den üblichen Verdächtigen (Grüße an den Stadtrand, die Ostsee und die Frauenkirche), aber auch von Neudazugekommenen oder aus unserem eigenen Umfeld. „Ich war 40 Jahre St. Pauli-Fan, aber jetzt ist mir das zu politisch“. Es wird Zeit, mit diesem Märchen mal aufzuräumen.
Immer wenn wir hören „Fußball ist unpolitisch“ oder „Politik hat im Stadion nichts zu suchen!“ müssen wir an das Gedicht „Auf den Tod eines Fußballspielers“ des jüdischen Dichters Friedrich Torberg denken. In diesem Gedicht geht es um das Leben und Sterben des „Papierene“ Matthias Sindelar. Matthias Sindelar, lebte im Stadtteil Favoriten in Wien, war Mittelstürmer, gewann mit der Wiener Austria zweimal den Metropokal und war Teil des Wunderteams. Nur zur Klarstellung: Das ist der gleiche Verein, der auch heute Austria Wien heißt, was die rechten Umtriebe in seiner Fanszene noch unfassbarer macht.
Doch die Erfolge und das Ansehen von Sindelar änderten nichts daran, dass seine Karriere mit dem Einmarsch der Wehrmacht in Österreich am 12.03.1938 ein jähes Ende fand. Die österreichische Nationalmannschaft wurde aufgelöst. Beim sogenannten Anschlussspiel lies Kapitän Sindelar seine Mannschaft, entgegen der Anordnung, in den traditionellen Farben Rot, Weiß, Rot auflaufen. Das „Altreich“ verlor das Spiel mit 2:0. Sowohl Sindelar als auch sein Freund Karl Sesta trafen an diesem Tag. Letzterer per Freistoß aus 45 Metern. Über Sindelars Auftreten wird berichtet, dass er nach seinem Tor ausgelassen vor der Ehrentribüne der Nationalsozialisten jubelte.[1]
Sepp Herberger fragte Sindelar mehrmals als Spielgestalter für die Nationalmannschaft an, Sindelar lehnte dies aber mit Hinweis auf sein Alter wiederholt ab. „Ich werde nie für dieses Gebilde, dass sich Deutschland nennt und Europa frisst, spielen“[2], so soll er sich privat dazu geäußert haben. Nachdem die Wiener Austria als jüdischer Verein nicht mehr spielen durfte, kaufte sich Sindelar das Kaffeehaus „Annahof“. Vorbesitzer war der Jude Leopold Simon Drill, der dieses unter dem Einfluss der Nazis aufgeben musste. Der Großteil der Kaufsumme wurde ihm vorenthalten. Später wurde er im KZ Theresienstadt ermordet.[3]
Sindelar selbst war Katholik und galt als eher unpolitisch. Dennoch weigerte er sich zeitlebens der NSDAP beizutreten. Nach dem Tod Sindelars[4] und seiner damaligen Freundin am 28. Januar 1939, sie starben an einer Kohlenmonoxidvergiftung, versuchten die Nazis seine Beerdigung als Staatsakt zu inszenieren, was nicht funktionierte. An seiner Beerdigung nahmen 15.000 Trauernde teil. Beerdigt ist er auf dem Zentralfriedhof in Wien.[5]
Das Beispiel Mathias Sindelar, zeigt in unseren Augen gleich auf mehreren Ebenen, warum Sport und das Drumherum nicht neutral oder unpolitisch sein können. Zum einen haben wir den unpolitischen Sindelar, der vom System der Nazis profitierte, aber wegen der Nazis seinen Beruf aufgeben musste. Oder das Anschlussspiel, das ursprünglich mit der klaren Ansage an Österreich angepfiffen wurde, dass das Spiel verloren gehen solle, worüber sich aber die österreichische Mannschaft hinwegsetzte. Dennoch zeigt schon allein die Ansetzung eines solchen Spiels, dass Sport nach außen auch immer eine Wirkung hat und ein Bild eines Landes oder einer Stadt vermitteln soll. Zum anderen nutzen aber auch Sportler*innen, Vereine und Verbände ihre Stellung in der Gesellschaft, um ihre Position deutlich zu machen.
Im Folgenden wollen wir uns anschauen, wie sich das Verhältnis von Sport und Politik entwickelt hat, wo die Forderung nach „Politiklosigkeit“ und „Neutralität“ im Fußball, aber auch allgemein im Sport, seinen Ursprung hat und warum dies ein Trugschluss ist.
Begriffsklärung
Bevor wir uns die Geschichte der Beziehung zwischen Sport, Politik und Neutralität näher betrachten, sollten wir klären, was genau mit diesen Begriffen gemeint ist.
- Politik
Befragt man das Politiklexikon der Bundeszentrale für politische Bildung, so ist Politik im Allgemeinen die Bezeichnung für „jegliche Art der Einflussnahme und Gestaltung sowie die Durchsetzung von Forderungen und Zielen, sei es in privaten oder öffentlichen Bereichen.“[6] Nach dem aktuellen differenzierteren Verständnis von Politik, ist diese ein Dreiklang aus Polity, Policy und Politics. Diese lassen sich auch als formale, inhaltliche und prozessuale Dimension bezeichnen.[7] Polity ist hierbei die formale Dimension. Ihr Ziel ist es, durch Verfahrensregelungen Ordnung zu schaffen. Darunter fallen zum Beispiel die Verfassung, Normen, Gesetze und auch Institutionen. Die inhaltliche Dimension ist die policy. Durch Werte- und Zielorientierung, Problemlösung und Aufgabenerfüllung gestaltet und erfüllt sie öffentliche Angelegenheiten. Anschließend ist da noch die prozessuale Dimension oder auch politics genannt. Diese vereint Interesse und Konflikte und setzt durch Macht und Konsens ausgewählte Handlungsprogramme durch.[8]
2. Sport
Der Duden definiert Sport als eine „nach bestimmten Regeln [im Wettkampf] aus Freude an Bewegung und Spiel, zur körperlichen Ertüchtigung ausgeübte körperliche Betätigung“.[9] Die Abgabenordnung bestimmt in ihrem § 52, dass Sport ein gemeinnütziger Zweck ist. Definiert Sport jedoch nicht. In einer Klammer ergänzt sie, dass Schach als Sport gelte. Aus dieser gesetzlichen Fiktion wird erkennbar, dass Schach wohl in den Köpfen der Gesetzgebenden nicht Sport gewesen wäre. Die finanzgerichtliche Rechtsprechung definiert Sport heutzutage darüber, dass „eine körperliche, über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität erforderlich ist, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch die einem persönlichen Können zurechenbare Kunstbewegung, also körperliche Geschicklichkeit, gekennzeichnet ist“[10] Ihr könnt euch vorstellen, dass dies zu Abgrenzungsfragen führt. Motorsport? Si! Dart? Umstritten! Die Praxis sieht es eher als Sport. Tischfußball? Umstritten! War lange nicht als Sport anerkannt, kippt gerade. E-Sports? Nach der überwiegenden Meinung kein Sport. Profisport ist nie gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung.
3. Neutralität
Der Begriff „Neutralität“ hat seinen Wortstamm im Lateineinischen von „ ne uter“ was übersetzt „keiner von beiden“ bedeutet.[11] Spannend ist, dass Jurist*innen kein Bedürfnis sehen, für sich weitere Definitionen zu finden. Man kann Beck-Online noch so viel wälzen, man findet keine Definition. Der EuGH sagte mal, dass das Neutralitätsgebot Ausfluss des Grundsatzes der Gleichbehandlung sei[12], aber ansonsten scheint der Begriff jedem klar zu sein. Im Gegensatz zu Sport. Wikipedia spricht von einem „aus einem Konflikt heraushalten“ und „Abseitsstehen“.[13]
Die Entwicklung der Sportpolitik
Betrachtet man die Entwicklung des Verhältnisses von Sport und Politik seit der Jahrhundertwende, so stellt man fest, dass dies einem permanenten Wandel unterlag, abhängig von den jeweiligen Akteuren im gesellschaftlich-politischen Handlungsfeld Sport. Die Zuschreibung als „unpolitisch“ erfuhr der Sport immer dann, wenn er für bestimmte Zwecke funktionalisiert wurde oder es darum ging, die eigene Verantwortung für Geschehenes zu verschleiern. Gleichzeitig wurde Sport aber auch phasenweise in das politische System eingebunden und die Ausführung für politische Zwecke gestaltet. Man kann die Entwicklung des Verhältnisses von Sport und Politik grob in vier Zeiträume teilen.[14]
1. Jahrhundertwende bis Ende des Ersten Weltkriegs
Zwischen der Jahrhundertwende und dem Ende des Ersten Weltkriegs hatte der Sport sowohl eine ästhetische als auch eine unpolitische Funktion. Er galt als eine Tätigkeit, die autonom vom Leben in der Gesellschaft stattfand. Dies hatte zwei Folgen. Zum einen konnte sich der Sport argumentativ aus jeglichem politischen Konflikt herausnehmen. Zum anderen konnte er mit dem Hinweis auf den Zweck des Sports Unterstützung durch die Politik einfordern. Der theoretisch unpolitische Sport steht hier deutlich im Widerspruch zur gelebten Realität. Wer Förderungen durch den Staat erhält, kann nicht neutral sein.
2. Weimarer Republik und das Dritte Reich
In der Weimarer Republik wurde Sport zu einer Massenbewegungen mit vielen verschiedenen Organisationen. Er war Unterhaltung, diente zur Förderung der Gesundheit und war Sozialisationsraum, sodass es am Ende der Weimarer Republik 134 Verbände mit ca. 7,5 Millionen Mitgliedern gab.[15] Aus diesem Grund weckte der Sport schnell das Interesse politischer Parteien und Bewegungen. Viele der Sportorganisationen sympathisierten mit diesen und wurden zu deren Vermittlern.[16]Die Arbeitersportbewegung wurde im linken politischen Spektrum durch die Vermittlung der Körperkultur zu einem politischen Gegenstand. So wird der Sport in einer „Kampfschrift“ von 1932 beschrieben als „Angreifer der kapitalistischen Gedankenwelt in der Arbeiterschaft“[17], der sich „unter das rote Banner des proletarischen Sozialismus“[18] stellt.
Dem gegenüber stand unter anderem die Deutsche Turnerschaft als größte Organisation der bürgerlichen Sportvereinigung der Weimarer Gesellschaft. Dieser verstand sich offiziell als politisch neutral. Die Realität sah allerdings anders aus. Die Akteure forderten die Wiederherstellung der nationalen Größe Deutschlands nach dem Ersten Weltkrieg sowie die Revision des Versailler Vertrags von 1919.[19] Darin wurde unter anderem die Auflösung der Wehrpflicht festgelegt. Die Angst vor dem Verlust der Wehrfähigkeit der Bevölkerung führt dazu, dass die Deutsche Turnerschaft und besonders das studentische Turn – und Sportsverbandwesen, eine Sportpflicht für alle jungen Männer im wehrfähigen Alter forderten und in der Folge Wehrturn- und Wehrsportabteilungen gegründet wurden.[20] Diese sportlichen Organisationen teilten zudem ihre Offenheit gegenüber dem rechten, nationalistischen Parteienspektrum, wie der DNVP und der NSDAP, Organisationen wie dem Jungdeutschen Orden oder Stahlhelm und den wehrpolitischen Traditionsverbänden in der Weimarer Republik.[21]
Damit waren diese sportlichen Organisationen maßgeblich Teil der gesellschaftlichen Gruppierungen, die die Grundlage für den Aufstieg der Nationalsozialisten legten. Sport war damals folglich sowohl politischer Akteur als auch ein Feld des aktiven politischen Handelns.
Unter der Diktatur der Nationalsozialisten wurden alle Lebensbereiche, privat und öffentlich, dem politischen Herrschaftssystem untergeordnet. Bildung, Erziehung und Wissenschaft „sollten nicht mehr neben dem Staat existieren, sondern dessen Zwangsgewalt unmittelbar repräsentieren“[22] Der bürgerliche Dachverband Deutscher Reichsausschuss für Leibesübungen der Weimarer Republik wurde 1933 durch den Reichsbund für Leibesübung ersetzt. Der Sport wurde damit direkt dem Staat unterstellt und dieser machte so seinen Anspruch deutlich die „totale Macht über den Körper zu entfalten“[23]. Vereine und Verbände akzeptieren dies nicht nur, sondern stützen durch ihren Gehorsam auch das System. Sport musste zu dieser Zeit politisch sein.
3. Nachkriegszeit bis Anfang der 1970er
Nach dem zweiten Weltkrieg war die Entwicklung in Deutschland von den Belastungen der NS-Zeit und dem Aufbau zweier neuer Gesellschaften und Staatsformen geprägt. In der DDR waren „Körperkultur und Sport“ wichtige Faktoren für die durch die SED von oben nach unten bestimmten Leitlinien zur Entwicklung des Staates. Folglich waren sportliche Aktivitäten automatisch politisches Handeln. Besonders der Leistungssport war nicht nur körperliche Betätigung, sondern diente auch zur Repräsentation der DDR, gerade als diese um internationale Anerkennung bemüht war. Er sollte die sozialistische Gesamtgesellschaft entwickeln und war damit grundlegend politisch. Dieses Verständnis ließ den Vorwurf westlicher Politiker*innen, die DDR würde den Sport für politische Mittel missbrauchen, gar nicht erst zu.[24]
In der BRD war man versucht, den Sport von der Politik zu entkoppeln. So steht in der Satzung zur Gründung des Deutschen Sportbundes 1950, dass dieser parteipolitisch neutral sei. Auf Vereins- und Verbandsebene wurde daraus schnell die Forderung nach dem unpolitischen Sport, unter anderem um sich von der DDR abzugrenzen. Man hielt zwar an der Notwendigkeit der politischen Willensbildung fest, sah die Wirkungsgrenze aber deutlich bei „Kultur – und Gemeinschaftsgütern“[25]
Die Forderung nach Neutralität war auch in persönlichen Motiven der handelnden Personen begründet. Diese lassen sich grob in zwei Gruppen teilen. Auf der einen Seite stehen hier die jüngeren Personen, die im NS-Regime vor allem als Athlet*innen tätig waren. Vor diesem Erfahrungshintergrund lehnten sie jegliche Politisierung des Sports ab. Auf der anderen Seite standen die älteren Menschen, die nach ihrer Tätigkeit bei den Sportorganisationen der Weimarer Republik, bruchlos in Funktionen des NS-Regimes integriert wurden. Da der Prozess der Entnazifizierung zwar begonnen, aber nie konsequent zu Ende geführt wurde, war dieser Personenkreis besonders um die politische Neutralität des Sports bemüht, um seine Verantwortung an den Taten der NS-Diktatur zu verschleiern. Auch versuchte man durch den Vorwurf an die DDR, ihr Sportsystem sei zu politisch und undemokratisch, von der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit abzulenken.[26]
4. Moderne Entwicklung bis in die Gegenwart
In der DDR blieb das System des in des Staatssystem integrierten Sports bis zum Ende erhalten. In der BRD durchlief der Blick auf die Neutralität des Sports allerdings einen Wandel. Dieser begann unter anderem mit dem Publikationsorgan „Olympische Jugend“, das durch die Deutsche Sportjugend herausgegeben wurde und sich durch die Aufnahme von gesellschaftspolitischen Themen mit der Zeit zu einer sportpolitischen Zeitschrift entwickelte. Dadurch, dass viele Funktionär*innen der Deutschen Sportjugend in der Studentenbewegung engagiert waren, wurde die Politik so immer stärker in den Dachverband des bundesrepublikanischen Sports hineingetragen. Dennoch vollzog sich der Wandel eher schleppend. Mit der Vergabe der Olympischen Spielen 1972 nach München bekam das Thema weiter Aufwind und der Sport wurde auch für die Politik immer interessanter. So wurde 1969 zum ersten Mal ein Sportausschuss des Bundestags eingesetzt. Die Deutsche Sportjugend hatte bereits 1967 Beziehungen mit dem israelischen Sportverband Hapoel aufgenommen und diese internationalen Beziehungen während der Olympischen Spiele auf den Ostblock erweitert. Für die Politik waren die Spiele von besonderer Bedeutung, da sie im Spannungsfeld des Ost-West-Konflikts, sportlichen Wettkampf mit der DDR und der neuen Ostpolitik des damaligen Kanzlers Willi Brandt stattfanden. Auch die Sportwissenschaft forderte immer mehr die „die Notwendigkeit eines aktiven und transparenten Beziehungsverhältnisses von Sport und Politik auch auf der institutionellen Ebene des Systems.“[27] Seit dem DSB-Bundestag, der 1974 unter dem Motto „Die Gesellschaftliche Rolle des Sports“ tagte, fand die politische Dimension des Sports Anerkennung beim Deutschen Sportbund. Bis Ende der 1980er Jahre zog das Bekenntnis zu Sport als Politikfeld, das aktiv zu gestalten ist, auch bei den meisten angeschlossenen Sportorganisationen ein. Ab Ende der 1990er Jahre erlangte das Politikfeld Sport auch immer mehr das Interesse der deutschen Politikwissenschaft.[28]
Wie dieser kurze Abriss über die Geschichte der Beziehung zwischen Sport und Politik zeigt, war Sport nie neutral. Selbst wenn er sich so präsentierte, steckte dahinter immer eine politische Motivation. Woher kommt also in der Gegenwart die Forderung nach Neutralität?
Rechtliche Grundlage der Forderung nach politischer Neutralität im Sport
Wie im oberen Teil schon festgestellt, ist die Forderung nach der Neutralität des Sports historisch gesehen nicht neu und deren Hintergründe zwar vielfältig, aber trotzdem immer politisch. Oft werden in Diskussionen Gesetze und Satzungen eingeworfen, die zur Neutralität der Verbände, Organisationen oder Vereine auffordern würden. Im Folgenden wollen wir uns die rechtliche Lage, die Satzung des DFB und die IOC-Charta genauer anschauen und die Frage klären, inwieweit politische Neutralität wirklich gefordert wird.
- Staatliches Neutralitätsgebot
Der Deutsche Olympische Sportbund mit seiner Jugendorganisation Deutsche Sportjugend haben im Jahr 2019 das Maßnahmenpaket „Sport mit Courage“ veröffentlicht, mit dem Ziel „den gemeinnützigen, organisierten Sport auf eine wertebasierte Grundlage zu stellen“[29]. Besonders von rechten Politiker*innen wird das Verständnis von Sport als Wertegemeinschaft genutzt, um mit Bezug auf das Neutralitätsgebot gemeinnütziger Vereine Stimmung gegen Personen, Organisation und Vereine zu machen. Deshalb beleuchten wir im Folgenden, was mit Neutralitätsgebot im Grundgesetz eigentlich gemeint ist und wie weit es sich auf Sportvereine übertragen lässt.
Das Neutralitätsgebot ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz, der die Chancengleichheit von Parteien bei der Beteiligung an der politischen Willensbildung des Volkes zum Ziel hat.[30] Das ganze findet sich im Grundgesetz Art.21 Abs 1. S1. Parteien werden durch ihre Aufgabe an der Willensbildung des Volkes mit zu wirken, zu einem notwendigen Bestandteil eines demokratischen und sozialen Bundesstaats. Damit der Prozess der politischen Willensbildung des Volkes offenbleibt, müssen Parteien gleichberechtigt am Wettbewerb teilnehmen können. Dies wird durch Art. 21 Abs. 1 GG gesichert. Aus diesem Grund müssen Staatsorgane ihre politische Neutralität wahren. Und hier ist auch schon der Haken an dem Argument „Vereine müssen politisch neutral sein, das steht sogar im Grundgesetz“. Das Grundgesetz bezieht sich auf staatliche Organe, nicht auf Sportvereine. Sie sind gesellschaftliche Akteure bzw. „privat(rechtlich)e Zusammenschlüsse natürlicher Personen“[31] in Form von gemeinnützigen Vereinen nach den §§ 21 ff. BGB. Zwar überschneiden sich die öffentlichen Aufgaben von staatlichen und privaten Akteuren (Gesundheitsvorsorge, Umweltschutz, Jugendarbeit etc.). Dies macht private Akteure, wie Sportvereine, aber noch lang nicht zu staatlichen Organen, ganz im Gegenteil. Gesellschaftliche Akteure müssen in der Lage sein, ihre politische Meinung frei zu äußern und parteipolitische Wertungen vorzunehmen, um eine freie politische Willensbildung zu ermöglichen. Würde das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot, aus Art. 21 Abs. 1 GG, für sie gelten, wäre dies unmöglich.[32]
Auch mag es sein, dass übergeordnete Sportverbände (siehe nachfolgend) sich zu einer parteipolitischen Neutralität bekennen, dies gilt dann aber nur für jeden Sportverband selbst. Es gibt kein allgemeingültiges Neutralitätsverbot für Sportverbände, da dies gegen die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) verstoßen würde. Somit ist jedem Verein freigestellt, ob er in seiner Satzung den Grundsatz der parteipolitischen Neutralität formuliert oder nicht. Sportverbandliche Bekenntnisse von Sportbünden gelten nie automatisch für ihre Mitglieder, da die Ordnungen der Verbände nur die Erfüllung organisatorischer und sportfachlicher Mindestvoraussetzungen fordern. Wie zum Beispiel die Einhaltung von Spielregeln, um Leistungsvergleiche durch Wettkampf möglich zu machen.[33]
Zusammenfassend bedeutet dies, dass es keinen verfassungsrechtlichen Grundsatz parteipolitischer Neutralität für Sportvereine gibt. Sie sind auch nicht durch gesetzliche Regelungen an parteipolitische Neutralität durch ihren übergeordneten Sportbund gebunden.
2. Gemeinnützlichkeitsrechtliche Neutralitätsgebot
Für Sportvereine gilt das Recht der Gemeinnützigkeit, das bedeutet, dass ein Verein nur seinen gemeinnützigen Zweck verfolgen darf. Welche Zwecke dafür in Frage kommen, ist in §52 Abs. 2 Abgabenordnung festgelegt. Dies sind zum Beispiel die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung des Tierschutzes oder auch die Förderung des Sports. Parteipolitische Zwecke gehören nicht dazu. Somit gilt das gemeinnützigkeitsrechtliche Neutralitätsgebot auch für Sportvereine. Unpolitisch sind die Zwecke der Gemeinnützigkeit dennoch nicht. Denn auch die „die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden;“ [34] oder „die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;“[35] sind gemeinnützige Zwecke. Das satzungsrechtliche Neutralitätsgebot, bedeutet für Vereine zudem, dass die Mitgliedschaft und die Wählbarkeit von Funktionsträger*innen, nicht alleine von einer parteipolitischen Zugehörigkeit abhängig gemacht werden dürfen. Trotzdem bedeutet das Gebot nach parteipolitischer Neutralität in der Satzung nicht, dass sich Vereine nicht im Rahmen ihrer Zwecksetzung gesellschaftspolitisch positionieren dürfen.
Später im Text zeigen wir, wie die AFD den Begriff „Neutralität“ nutzt um Stimmung gegen Vereine zu machen. Wichtig ist zu wissen, dass ein Neutralitätsgebot in einer Satzung eines Vereins nur für deren Mitglieder gilt. Parteien können deshalb keine Ansprüche auf die Umsetzung des satzungsrechtlichen Neutralitätsgebots stellen.[36]
Das Recht sich (gesellschafts-)politisch zu äußern, ergibt sich für Vereine aus den Grundrechten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Diese werden allerdings wiederum durch andere Grundrechte und das Recht der Gemeinnützigkeit beschränkt. Nach Art. 5 Abs. 1 S.1 des Grundgesetzes hat jede*r „das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“[37], das gilt nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für juristische Personen wie zum Beispiel inländische Vereine. Die Positionierung von Vereinen zu gesellschaftspolitischen Themen, ist meistens eine eigene Stellungnahme und damit eine Meinung im Sinne der Meinungsfreiheit und folglich durch das Grundgesetz geschützt. Natürlich hat die Meinungsfreiheit Grenzen. Zum einen sind dies strafrechtlich relevante Positionierungen wie Volksverhetzung, Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung. Zum anderen ist dieGrenze das Recht der Gemeinnützigkeit. Ein Verein ist dazu verpflichtet, nur seinem gemeinnützigen Zweck zu folgen, da sonst der Verlust der Gemeinnützigkeit folgen kann. Dies ergibt sich aus dem allgemeinen Gebot der Ausschließlichkeit § 56 AO. Das bedeutet aber nicht, dass ein Sportverein mit dem Zweck der Förderung des Sports nur Angebote zur Weiterentwicklung sportlicher Leistungen (z.B. Organisation des Übungs- und Spielbetriebs) machen muss. Denn ein Verein darf auch die gesellschaftspolitischen (Wohlfahrts-) Funktionen des Sports fördern. Das ist zum Beispiel die Anerkennung des Sports als verbindendes Element zwischen Nationalitäten, Kulturen und Religionen. Oder das Bekenntnis dazu, den Menschen ein sportliches Zuhause zu bieten, unabhängig von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Glaube oder sexueller Orientierung. Die Positionierung und Verfolgung sportethischer Moral- und Wertvorstellungen ist gemeinnützigkeitsrechtlich bedenkenfrei.[38]
Die Grenzen zwischen dem was zulässig ist und was nicht, sind fließend und müssen von Fall zu Fall entschieden werden. Grundsätzlich gilt aber die Regel „je näher eine Positionierung des Vereins mit der Förderung des Sports verbunden ist, desto unbedenklicher ist diese Positionierung mit Blick auf seine Gemeinnützigkeit“.[39] Unzulässig sind hingegen allgemeinpolitische Aussagen wie zum Beispiel allgemeine Äußerungen über die Finanzpolitik der aktuellen Regierung. Wichtig zu wisse ist außerdem, dass sich gesellschaftspolitische Meinungsäußerungen durch Vereine inhaltlich mit Parteiprogrammen überschneiden dürfen. Dies lässt sich kaum vermeiden.[40]
3. Satzung des DFB
In der zweiten Satzung des DFB unter §4 „Zweck und Aufgaben“ steht hierzu: „Zweck des DFB ist die Förderung des Sports. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: […] 2. die Vermittlung von Werten im und durch den Fußballsport, unter besonderer Berücksichtigung a) der Förderung der Leistungsbereitschaft und des fairen Verhaltens(Fair Play) und ethischen Verhaltens von Spielern, Trainern, Betreuern und sonstigen Vereinsmitarbeitern und Funktionsträgern, b) der Pflege von Respekt und Anerkennung auf und abseits des Platzes, c) der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau, d) der Förderung von Integration und Vielfalt sowie der Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung, insbesondere im Hinblick auf die soziale oder ethnische Herkunft oder eine behauptete „Rasse“, den Glauben, das Alter, das Geschlecht, die sexuelle Identität oder eine Behinderung, e) der Förderung von institutionellen und personellen Maßnahmen, die der Entstehung jeder Form von Gewalt vorbeugen und entgegenwirken, unabhängig davon, ob sie körperlicher oder seelischer Art ist, […] 3. die angemessene Unterstützung gesellschaftspolitischer Aspekte mit den Möglichkeiten des Fußballs […] g) die Unterstützung und Integration sozialer Randgruppen, insbesondere die Resozialisierung von Strafgefangenen;“[41]
Die Satzung des DFB fordert demnach neben den Werten, die mit Sport klassischerweise in Verbindung gebracht werden, wie Fairness und Respekt, auch Gleichberechtigung, Toleranz, Integration, Vielfalt und die Verhinderung von Diskriminierung jeglicher Art. Gleichzeitig gibt sie erste Ansätze vor, wie dies geschehen soll: Durch die Förderung von Maßnahmen gegen jede Form von Gewalt, die Unterstützung gesellschaftspolitischer Aspekte und die Förderung und Integration sozialer Randgruppen. Damit ist in der Satzung des DFB sehr deutlich niedergeschrieben, dass gesellschaftspolitische Themen eben doch einen Stellenwert in der Welt des Fußballs haben und auch aktiv angegangen werden sollen.
Weiterhin wird in der Satzung ausgeführt: „4. die Förderung karitativer und humanitärer Maßnahmen im Rahmen des § 58 Nr. 2. AO, insbesondere a) in Anerkennung der gesellschaftspolitischen Bedeutung des Fußballsports soziale Aktivitäten durchzuführen, gerade auch zur Hilfeleistung für bedürftige Personen und zur Wahrnehmung humanitärer Aufgaben, b) die Völkerverständigung zu fördern, insbesondere durch Unterstützung von Jugendarbeit im internationalen Bereich, Auslandsentwicklungshilfe und konkrete Lebenshilfe für Bedürftige im Ausland, Betreuung ausländischer Besucher in Deutschland, c) in sozialen Notlagen Bedürftigen im Sinne des § 53 Nrn. 1. und 2. AO zu helfen; 5. die Errichtung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Einrichtungen, die den vorgenannten Aufgaben dienen, zu unterstützen.“[42]
Dieser Abschnitt zeigt deutlich, dass dies nicht nur eine theoretische Auseinandersetzung mit Gesellschaftspolitik sein sollte, sondern fordert die aktive Unterstützung von Bedürftigen. Außerdem wird betont, dass das Engagement sich nicht nur auf Deutschland beziehen sollte, sondern sich auch auf das Ausland und dessen Unterstützung bezieht. Die Satzung ist folglich gesellschaftspolitisch in keiner Weise neutral. Zwar steht unter I. Allgemeine Bestimmungen §2 Allgemeine Grundsätze: „Der Deutsche Fußball-Bund ist parteipolitisch und religiös neutral“[43]aber es wird zudem festgelegt; „Er tritt verfassungsfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von diskriminierenden oder menschenverachtenden Einstellungen und Verhaltensweisen entschieden entgegen.“[44] Somit kann der DFB in einer Zeit in der eine Partei immer weiter an Einfluss gewinnt, die von „diskriminierenden oder menschenverachtenden Einstellungen und Verhaltensweisen“ geprägt ist, nicht parteipolitisch neutral agieren, ohne die Verwirklichung seines Satzungszweckes zu unterlaufen.
Sich bei der Forderung „Keine Politik im Sport“ auf die Satzung des DFB zu beziehen, ist ein Fehlschluss, da die Satzung den Einsatz für gesellschaftspolitische Themen deutlich fordert.
4. Satzung des FC St. Pauli
Jetzt fragt ihr euch sicher, was steht eigentlich in unserer Satzung bezüglich des Vereinszwecks und ist das alles, was der Verein da so treibt, eigentlich satzungskonform? In §2 1. Steht dazu folgendes: „Zweck des Vereins ist die Pflege des Sports mit allen damit unmittelbar und mittelbar im Zusammenhang stehenden Aufgaben. Dazu gehören auch die Förderung der Idee des Sports als verbindendes Element zwischen Nationalitäten, Kulturen, Religionen und Menschen mit und ohne Behinderung.“[45] Als Sportverein ist dies der logische Zweck. Der FC St. Pauli ist aber noch in weiteren Bereichen gemeinnützig tätig, weswegen unter §2 2. auch die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung von Kunst und Kultur im Bereich des Sports und die Förderung mildtätiger Zwecke, also die selbstlose Unterstützung von Personen, zu finden sind.[46]. Dadurch verfügt der Verein bereits über weitreichende Handlungsmöglichkeiten. Näher ausführend steht zudem in §2 2.: „Der Satzungszweck der Förderung von Kunst und Kultur wird insbesondere verwirklicht durch Information der Öffentlichkeit über die Geschichte des FC St. Pauli v. 1910 e.V. Als Teil der Vereinsgeschichte werden dabei ausdrücklich auch die Wechselbeziehungen des Vereins zu Stadt, Stadtteil und sozialem Umfeld, das Agieren des Vereins in unterschiedlichen politischen Kontexten, bspw. des deutschen Faschismus, sowie die Entwicklung des Vereins und seiner Fankultur im Kontext des deutschen und internationalen Fußballs begriffen.“[47] Wie bereits oben ausgeführt sind Äußerungen oder Handlungen eines Vereins umso zweckmäßiger, je näher sie am eigentlichen Zweck des Vereins sind. Dadurch, dass der FC St. Pauli sich so breit aufgestellt hat, hat er viel Möglichkeiten sich gesellschaftspolitisch zu positionieren ohne Gefahr zu laufen, gegen das Gemeinnützigkeitsrecht zu verstoßen. Dennoch steht auch unter §2 Nr. 1, dass „weltanschauliche, konfessionelle und politische Ziele und Zwecke“[48] nicht verfolgt werden dürfen. Dies bezieht sich aber nur auf die gemeinnützigen Zwecke des Vereins. Wir können als FCSP folglich weder zu einer Partei werden, noch uns zu einer Religionsgemeinschaft erklären. Daraus leitet sich aber kein Verbot von politischen Äußerungen ab, wie wir oben bereits ausgeführt haben. Auch sprachlich ist zwischen „politischen Ziele und Zwecke“ und „politisch äußern“ ein deutlicher Unterschied. Bedenkt auch immer, dass der § 2 die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit beschreibt. Solche Normen haben immer einen sehr formelhaften und statischen Aufbau. Und entscheidend ist dann immer, dass der Verein von einem dieser Zwecke geprägt wird. Er darf auch andere Dinge machen, solange sie nicht prägend sind. Details sparen wir uns hier.
5. IOC – Charta
Unter „Regel 2 Aufgabe und Funktion des IOC„ steht: „Die Aufgabe des IOC ist es, den Olympismus in aller Welt zu fördern und die Olympische Bewegung anzuführen. Die Funktion des IOC ist es: [..] gegen jeden politischen oder kommerziellen Missbrauch des Sports und der Athleten vorzugehen;“[49] In „Kapitel 5 Die Olympischen Spiele“ unterRegel 50: „Werbung, Demonstrationen und Propaganda“steht unter 3. „Jede Demonstration oder politische, religiöse oder rassische Propaganda ist an den olympischen Stätten, Austragungsorten oder in anderen olympischen Bereichen untersagt.“[50]
Das Thema IOC ist eigentlich ein Thema für sich, über das man auch mehrere Seiten schreiben könnte. Wie erst in einer 2024 abgegebenen Erklärung[51] deutlich gemacht wurde, stellt die IOC sich gegen jegliche Politisierung des Sports. In diesem konkreten Beispiel geht es um die Austragung eigener olympischer Spiele durch Russland. Das dies auch eine politische Haltung ist, sei mal dahingestellt. In der Geschichte des IOC kam es schon öfters vor, dass Menschen für politische Äußerungen bei olympischen Veranstaltungen bestraft wurden. So wurde 2024 die für das Team der Geflüchtenden antretende Breakerin Manizha Talash disqualifiziert, weil sie bei der Eröffnungsfeier einen blauen Umhang mit der Aufschrift „Free Afghan Women“ trug.[52] Ein weiteres bekanntes Beispiel ist der Fall von Tommie Smith und John Carlos, die 1968 für ihren Protest gegen die Rassendiskriminierung in den USA auf dem Siegerpodest bestraft wurden. Sie wurden suspendiert, mussten Mexiko, den damaligen Austragungsort, verlassen und durften nie wieder bei olympischen Spielen antreten.[53] Das IOC ist das perfekte Beispiel dafür, wie Neutralität zum Gegenteil wird. Ein Verbot und die Bestrafung politischer Äußerungen nutzen immer nur den Unterdrückern. Die Olympischen Spiele finden nun mal nicht in einem luftleeren Raum statt. Schon die Vergabe von Austragungsorten (Stichwort Deutschland 1936 und 1972), der Bau neuer Sportstätten und die Folgen für die lokale Bevölkerung sind politisch. Es ist ignorant und verkennt die aktuelle politische Wirklichkeit, wenn das IOC weiter auf seiner Neutralitätsforderung beruht. Der Protest gegen die Unterdrückung von Frauen, gegen Rassismus, Homo- und Transfeindlichkeit ist ein gesellschaftlicher und demokratischer. Er verteidigt die grundlegenden Werte der Demokratie und des menschlichen Zusammenlebens. Ansonsten sind die grundlegenden Prinzipien des Olympismus […] „2. Ziel des Olympismus ist es, den Sport in den Dienst der harmonischen Entwicklung der Menschheit zu stellen, um eine friedliche Gesellschaft zu fördern, die der Wahrung der Menschenwürde verpflichtet ist“[54], […] „ 4. Die Ausübung von Sport ist ein Menschenrecht. Jeder Mensch muss die Möglichkeit zur Ausübung von Sport ohne Diskriminierung jeglicher Art und im olympischen Geist haben; dies erfordert gegenseitiges Verstehen im Geist von Freundschaft, Solidarität und Fairplay“[55] und […] „6. Jede Form von Diskriminierung eines Landes oder einer Person aufgrund von Rasse, Religion, Politik, Geschlecht oder aus sonstigen Gründen ist mit der Zugehörigkeit zur Olympischen Bewegung unvereinbar“[56] nur Schall und Rauch.
Neutralität als Kampfbegriff
Jetzt haben wir uns lange mit der Geschichte der Politik im Sport und des Sports in der Politik beschäftigt und auch betrachtet, wie einzelne „Player“ in ihren Satzungen den Umgang mit Politik und politischen Themen festlegen. Die Frage bleibt jedoch, woher der plötzliche Anstieg der Forderung nach politischer Neutralität kommt. Einen Teil der Antwort findet man bei der AFD, ihrem sportpolitischen Programm und ihren populistischen Versuchen, gesellschaftspolitisches Engagement im Sport zu unterbinden bzw. engagierte Vereine und Personen mundtot zu machen.
Betrachtet man das Sportpolitik-Programm der AFD (ja wir haben es getan, damit ihr es nicht tun müsst), fühlt man sich stark an die Forderungen von Friedrich Ludwig Jahn erinnert. Die AFD fordert in ihrem Programm, dass „einfache“ traditionelle Sportarten wieder fester und wichtiger Bestandteil des Sports in der Schule werden[57]. Welche Sportarten das sind? Geräteturnen, Ringen, Leichtathletik. Diese Forderung ist sehr rückwärtsgewandt und die Anlehnung an Turnvater Jahn, für den Turnen vor allem in den Anfängen den Zweck der Wehrertüchtigung und der patriotischen Erziehung[58] hatte, ist sicherlich kein Zufall. Unter der Überschrift „Sport vermittelt bewährte Tugenden und stärkt den Zusammenhalt unserer Nation“[59] wird zudem geschrieben, dass „neben grundlegenden sozialen und kulturellen Werten ebenso klassische Tugenden wie Geradlinigkeit, Gerechtigkeitssinn, Ehrlichkeit, Disziplin, Pünktlichkeit, Ordnungssinn, Fleiß und Pflichtbewusstsein vermittelt“[60] werden würden. Das diese Werte durch die Aktivität in einem Sportverein vermittelt werden können, steht außer Frage. Spannend wird es jedoch, wenn man die geforderten Werte der AFD mit denen die in der Satzung des DFB vergleicht. Wir vergleichen hier ein politisches Programm mit der Satzung eines Sportbundes. Trotzdem finden wir es bezeichnend, wie viel deutlicher der DFB in seinen Forderungen nach gesellschaftspolitischem Engagement ist als eine politische Partei.
Aber warum beschäftigen wir uns überhaupt mit der AFD? Die AFD hat in den letzten Jahren die Forderung nach Neutralität und die „Überprüfung“ dessen massiv befeuert und salonfähig gemacht. Begonnen hat dies mit der Einführung eines Meldeportals auf dem Lehrer*innen gemeldet werden sollten, die sich nicht politisch neutral verhielten. Dieses Portal setzte sich zwar zum Glück nicht durch, dennoch geriet so der Begriff der „Neutralität“ wieder in den Vordergrund. Wie wir nachfolgend noch zeigen, kommt der Jugendarbeit bei der Vermittlung von Werten und der gesellschaftspolitischen Arbeit im Fußball große Bedeutung zu. Durch parlamentarische Anfragen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, begann die AFD, einhergehende mit der dementsprechenden Öffentlichkeitsarbeit, Finanzierungsstrukturen zu hinterfragen, konkrete Personalien zu ermitteln und konkrete Indoktrinationsvorwürfe, mit der damit eingehenden Forderung nach Fördermittelentzug oder Aberkennung der Gemeinnützigkeit, zu stellen.[61] Mit wiederholten Anfragen und der dementsprechenden medialen Aufarbeitung wird versucht, Organisationen, die sich klar gegen Rechts, für die Rechte von LGBQA+ und geschlechtliche Vielfalt eintreten, unter der Überschrift „nicht neutral“ zu entlegitimieren. Dies kann durch permanente Wiederholung schnell zu einer Verschiebung dessen führen, was von der Gesellschaft als demokratisches Handeln empfunden wird. Plötzlich wird zum Beispiel das Engagement gegen Rechts als linkextremistische Praxis geframt, dabei sollte es eigentlich in einer demokratischen Gesellschaft Konsens sein.[62] Beispielhaft lässt sich für dieses gezielte Verhalten der AFD die kleine Anfrage an den Brandenburgischen Landtag 2019 nennen. Grund der Anfrage war die Teilnahme der Brandenburgischen Sportjugend am Verbund „Tolerantes Brandenburg“. Dies ist ein Netzwerk zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Stärkung der Demokratie. In der Begründung der Anfrage steht folgendes: „Über sogenannte Berater, die entsprechend geschult und ideologisiert sind, interveniert das ‚Tolerante Brandenburg‘ in Sportvereinen, wo Menschen mit vermeintlich fremdenfeindlichem oder rechtsextremistischem Gedankengut Mitglieder sind. Diese Interventionen dienen dazu, sportlich aktive Menschen in ihren Gemeinschaften zu isolieren, auszugrenzen und sie letzten Endes aufgrund ihrer politischen Ansichten auszuschließen“[63] Ganz klares Ziel dieser Anfrage ist es, die Arbeit des Netzwerkes und der Sportjugend zu skandalisieren und zu diskreditieren.
Der Begriff „Neutralität“ wird somit zum Kampfbegriff und zum Deckmantel antidemokratischer Tendenzen. Hinter der Forderung nach Neutralität steht der Angriff auf demokratisches Handeln und auf den Abbau von rassistischen, antisemitischen, sexistischen, transfeindlichen und homofeindlichen Strukturen. Durch Anfragen wie die oben beispielhaft genannte, werden antidemokratische Haltungen legitimiert. Vermeintliche Neutralität stärkt am Ende rechte Akteure.
Obwohl, wie zuvor herausgearbeitet, der DFB als oberster Fußballverband nicht nur keine reine Neutralität fordert, sondern gezielt auf die Vermittlung von demokratischen Werten und Integration besteht, treten manche Regionalverbände hingegen negativ in Erscheinung, weil sie ein schwieriges Verständnis von Neutralität zeigen. Als Beispiel sei hier der Nordostdeutsche Fußballverband angeführt. Sowohl der SV Babelsberg 03, als auch die Tennis Borussia Berlin, haben in der Vergangenheit Erfahrungen damit machen müssen. Beide Vereine wollten mit einem Aufdruck auf ihren Trikots spielen, die laut damaliger Einschätzung des NOFV gegen §25 Nr. 8 der NOFV-Spielordnung, verstießen. Darin hieß es: „Werbung für politische Gruppierungen und mit politischen Aussagen ist grundsätzlich nicht gestattet“[64]. Babelsberg wollte mit dem Logo ihres Kooperationspartners „Neues Potsdamer Toleranzdelikt“ und Borussia Berlin mit einem Trikotaufdruck des Opferfonds für Betroffene rechter Gewalt CURA spielen. In seiner Begründung teilte der NOFV mit, dass die Aufdrucke im „Gegensatz zur satzungsgemäßen politischen und konfessionellen Neutralität des Sportverbandes“[65] ständen, weil die Träger Stiftung des Fonds die Amadeu Antonio Stiftung sein und diese „sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wendet […]. Sie setzt sich mit ihrer Werbung und dem Fonds nur für gruppenbezogene Menschenfreundlichkeiten [sic!] ein und symbolisiert und solidarisiert sich nicht mit den Opfern aller anderen – auch politisch motivierten – Gewalttaten. […] Zudem haben wir die Sorge, dass sich eine bestimmte Gruppe von Personen durch die Werbung provoziert fühlen könnte“[66] Diese Nichtpositionierung unter dem Deckmantel der Neutralität und die Angst vor der Provokation rechter Menschen durch einen Aufdruck auf einem Trikot zeigt deutlich, wem diese Auslegung des Neutralitätsbegriffes nützt: Antidemokratischen Strukturen. Das „sich raushalten wollen“ und ein vermeintlich kontroverses Thema im Keim ersticken zu wollen, führt nur zur Stärkung derer, gegen die sich die Trikotaufdrucke wenden. Der Kampf gegen Rassismus, die Solidarität mit Betroffenen und das Eintreten für Toleranz im Zusammenleben, die eigentlich als demokratischer Mindestkonsens gelten sollten, wurden durch den NOFV politisiert und zur Diskussion freigegeben. Inzwischen wurde, nach viel öffentlichem Druck, §25 Nr. 8 der Spielordnung durch „es sei denn, die Werbung dient oder ist dazu geeignet, rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie anderen homophoben, diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen entgegenzuwirken“[67] ergänzt.
Neutralität in der Jugendarbeit?
Fußball, und Sport im Allgemeinen, ist allerdings nicht nur Leistungssport. Ganz im Gegenteil. Der Großteil der gesellschaftspolitischen Arbeit findet in den Amateurvereinen und damit besonders in der Jugendarbeit statt. Umso schwerwiegender und auch einschüchternder wirken die Diskreditierungsversuche durch die AFD. Oft wird sich von dieser Seite auf das bereits oben aufgeführte Neutralitätsgebot des Grundgesetzes und den Beutelsbacher Konsens berufen, um die Neutralität von Organisationen und Vereinen einzufordern.[68] Dass das Neutralitätsgebot des GG nicht für Vereine gilt, haben wir bereits oben aufgezeigt.
Der Beutelsbacher Konsens ist eine 1976 für die politische Bildung in Schulen entwickelte Referenz, die drei zentrale didaktische Leitgedanken hat.
„1. Überwältigungsverbot.“[69]
Es ist nicht erlaubt, die Schüler*innen an der Gewinnung eines selbständigen Urteils zu hindern, indem sie im Sinne der gewünschten Meinung überrumpelt werden.
„2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.“[70]
Wenn etwas in der Gesellschaft und in den Medien kontrovers debattiert wird, muss dies auch im Unterricht mit den Schüler*innen kontrovers diskutiert werden und darf nicht einseitig dargestellt werden.
„3. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren.“[71]
Zuletzt soll der Unterricht Schüler*innen-orientiert sein, sodass den Schüler*innen die Möglichkeit gegeben wird, sich politische Situationen hineinzuversetzen, ihre eigene Position zu analysieren und sich aktiv an politischen Prozessen zu beteiligten.
Von Neutralität ist bei keinem der drei Leitgedanken die Rede. Die Darstellung des Kontroversitätsgebots und des Überwältigungsverbots als Neutralitätsgebot, stellt eine massive Verkürzung des Sachverhalts und eine Falschauslegung dar. Dabei schließen die Leitgedanken eigentlich die Auseinandersetzung mit rechtsextremen und rassistischen Positionen ein, insbesondere wenn sie von politischen Parteien vertreten werden.
Die Taktik beim Bezug auf den Beutelsbacher Konsens und der Forderung nach Neutralität ist der Versuch, demokratische Bildung als Indoktrination darzustellen, Vereine und Organisationen zu diskreditieren und die Vermittlung demokratischer Werte zu skandalisieren. Das permanente Wiederholen der Mär von der Indoktrination führt dazu, dass grundlegende Werte auf einmal als linksradikal gelten und nicht nur von Seiten der AFD in den Medien debattiert werden. Dies wiederum bestärkt antidemokratische Stimmen und Meinungen. Zudem wird der Eindruck vermittelt, dass eine Auseinandersetzung und Positionierung mit politischen Themen kein legitimier Teil der politischen Bildungsarbeit wären.
Umso wichtiger ist es, dass sich die Akteure dagegenstellen: seien es Organisationen, Vereine, Trainer*innen, Spieler*innen, und Eltern. Trotz teilweise deutlicher Positionierung für die Bestärkung der Nicht-Neutralität von Organisationen und Vereinen, sorgen die Angriffe der AFD für Verunsicherung. Wichtig ist dabei zu bedenken, dass Projekte der politischen Bildung und Einrichtungen der Jugendarbeit auf sehr knappe Finanzierungsstrukturen und die Anerkennung und Unterstützung der Öffentlichkeit angewiesen sind, weswegen die Drohung des Entzugs der Finanzierung umso schwerer wiegt.[72]
Für eine Vertiefung des Themas sowie für Tipps im Umgang mit Angriffen von außen, aber auch durch vereinsinternes vereinsschädigendes Verhalten, empfehlen wir euch die Hefte „RECHTSsicherheit im Sport“ und „RECHTSsicherheit im Sport 2“ der Deutschen Sportjugend.
Nur Schiedsrichter*innen sollten neutral sein?
Fußball im Besonderen und Sport im Allgemeinen war, ist und wird immer politisch sein. Wer zur Neutralität und zur Entpolitisierung des Sports aufruft, schwächt diskriminierte Gruppen und gibt Unterdrückern Handlungslegitimation. Schweigen ist Akzeptanz. Neutralität kann in einem so weiten und von vielen verschiedenen Interessengruppen bespielten und genutzten Feld niemals ein adäquater Umgang mit dem Verstoß gegen die Werte einer Gesellschaft sein. Eine Neutralität ist das genaue Gegenteil. Sport ist nicht losgelöst von der Welt um ihn herum, er findet immer in einem gesellschaftlichen Kontext statt. Sport muss sich äußern, er muss verhindern von Mächtigen missbraucht zu werden. Sport muss laut sein, für die Menschen, die in ihm agieren und die ihm zujubeln, aber kaum Stimme haben um sich zu wehren. Sport muss schon alleine deswegen laut sein und sich positionieren, weil er von marginalisierten Gruppen profitiert. Diese können ihre Talente und Leistungen oder ihre Leidenschaft als Fans oder durch die Wahrnehmung ihrer Geschichten in der Gesellschaft einbringen .
Er muss laut sein, weil Vereine Menschen sozialisieren. Weil Vereine ein Auffangbecken und Sozialraum für Menschen verschiedenster Herkünfte sind. Weil Vereine Schutzraum sein können und sein sollten. Sport und seine agierenden Personen können nicht neutral sein, wenn sie es mit der Gemeinschaftsstiftenden Wirkung des Sports ernst meinen. Im Vorlauf zum Derby gab Saša Stanišić der SZ ein Interview in dem er meinte, dass die Rauten genauso links und inklusiv sein wie der FCSP aber halt ohne moralisches Megaphon. Genau das ist der falsche Ansatz. Es braucht ein Megaphon um diskriminierten Gruppen eine Stimme zu geben und dafür zu sorgen, dass Vertreter*innen menschenfeindlicher und demokratiefeindlicher Meinungen keinen Platz in den Vereinen haben. Ein „sich nicht äußern und positionieren“ gibt immer Raum für rechtes Gedankengut. Es ist schon lange bekannt, dass rechte Akteure den Sport nutzen um Nachwuchs für ihre Organisationen zu rekrutieren. Es wäre ein Trugschluss zu glauben, dass eine politische Neutralität der Vereine dies unterbinden würde. Wir empfehlen zur Vertiefung die Analyse des Volksverpetzers vom Januar 2025.
Und Schiedsrichter*innen? Die sind übrigens nur neutral wenn es um die Vereinsfrage geht. Bei Rassismus, Sexismus, Homo- und Transfeindlichkeit und Antisemitismus sollten sie sich genauso positionieren.
Als weiterführende Literatur wollen wir euch das Buch „Spielfeld der Herrenmenschen. Kolonialismus und Rassismus im Fußball“ von Ronny Blaschke ans Herz legen, in dem es um die bis heute nachreichenden Folgen des Kolonialismus auf den Fußball geht. Es zeigt deutlich auf, wie koloniale Herrschaftsstrukturen bis heute in die Verbände, Vereine, Mannschaften, Fanszenen und Medien nachwirken und wie wichtig der Einsatz gegen Diskriminierung und rassistische Strukturen im Fußball ist.
Auch sehr zu empfehlen sind die Handreichungen der deutschen Sportjugend „Sport, Werte und Politik – Zwischen Neutralität und Haltungzeigen – Teil 1 & Teil 2“. Beide Hefte sind online zu finden und geben einen guten Überblick über die gesamte Thematik.
Auf den Tod eines Fußballspielers – Friedrich Torberg
Falls das einbetten bei euch nicht funktioniert, findet ihr das Video hier direkt bei YouTube.
Literaturverzeichnis
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[1] (Nerger, 2000 – 2024)
[2] (Wangen, 2025)
[3] (Cafe Annahof, Wien 10., Laxenburgerstraße 16; Arisierung des Cafés Annahof, 2014)
[4] (Matthias Sindelar das Opfer einer Rauchgasvergiftung, 1939, S. 6)
[5] (Wangen, 2025)
[6] (Bundeszentrale für politische Bildung, 2025)
[7] (Buss, Von politischer Totalität über Neutralität und Negation zum etablierten Politikfeld – eine Entwicklungsgeschichte des Verhältnisses von Sport und Politik, 2022) S.14f
[8] (Buss, Von politischer Totalität über Neutralität und Negation zum etablierten Politikfeld – eine Entwicklungsgeschichte des Verhältnisses von Sport und Politik, 2022) S.14f
[9] (Duden, 2025)
[10] („Motorsport“, 1997)
[11] (Schneider & Toyoka-Seid, 2025)
[12] (Neutralität, 2013)
[13] (Neutralität (internationale Politik), 2025)
[14] (Buss, Von politischer Totalität über Neutralität und Negation zum etablierten Politikfeld – eine Entwicklungsgeschichte des Verhältnisses von Sport und Politik, 2022) S.16
[15] (Simon & et.al., 1969) S. 30 – 34
[16] (Buss, Von politischer Totalität über Neutralität und Negation zum etablierten Politikfeld – eine Entwicklungsgeschichte des Verhältnisses von Sport und Politik, 2022) S.17
[17] (Wagner, 1973/ 1932) S. 132
[18] Ebda.
[19] (Buss, Von politischer Totalität über Neutralität und Negation zum etablierten Politikfeld – eine Entwicklungsgeschichte des Verhältnisses von Sport und Politik, 2022) S.18
[20] vgl. (Buss, Die Entwicklung des Deutschen Hochschulsports vom Beginn der Weimarer Republik bis zum Ende des NS-Staates – Umbruch und Neuanfang oder Kontinuität, 1975)
[21] Vgl. (Beyer, 1982)
[22] (Alkemeyer, 1996) S. 255
[23] (Alkemeyer, 1996) S. 256
[24] (Buss, Von politischer Totalität über Neutralität und Negation zum etablierten Politikfeld – eine Entwicklungsgeschichte des Verhältnisses von Sport und Politik, 2022) S.19
[25] (Buss, Kontinuität und Wandel im Politikverständnis der Sportorganisationen, 1990) S.318
[26] (Buss, Von politischer Totalität über Neutralität und Negation zum etablierten Politikfeld – eine Entwicklungsgeschichte des Verhältnisses von Sport und Politik, 2022) S.22
[27] (Buss, Von politischer Totalität über Neutralität und Negation zum etablierten Politikfeld – eine Entwicklungsgeschichte des Verhältnisses von Sport und Politik, 2022) S.23
[28] (Buss, Von politischer Totalität über Neutralität und Negation zum etablierten Politikfeld – eine Entwicklungsgeschichte des Verhältnisses von Sport und Politik, 2022) S.23-24
[29] (Prof. Dr. Nolte , Kölner Beiträge zum Sportrecht: Parteipolitische Neutralität von Sportvereinen – Ein rechtswissenschaftliches Gutachen, 2021) S.8
[30] (Prof. Dr. Nolte , Kölner Beiträge zum Sportrecht: Parteipolitische Neutralität von Sportvereinen – Ein rechtswissenschaftliches Gutachen, 2021) S.10
[31] (Prof. Dr. Nolte , Kölner Beiträge zum Sportrecht: Parteipolitische Neutralität von Sportvereinen – Ein rechtswissenschaftliches Gutachen, 2021) S. 14
[32] (Prof. Dr. Nolte , Kölner Beiträge zum Sportrecht: Parteipolitische Neutralität von Sportvereinen – Ein rechtswissenschaftliches Gutachen, 2021) S. 15
[33] (Prof. Dr. Nolte , Kölner Beiträge zum Sportrecht: Parteipolitische Neutralität von Sportvereinen – Ein rechtswissenschaftliches Gutachen, 2021) S.17
[34] (Justiz, Abgabenordnung §52)
[35] Ebda.
[36] (Prof. Dr. Nolte , Kölner Beiträge zum Sportrecht: Parteipolitische Neutralität von Sportvereinen – Ein rechtswissenschaftliches Gutachen, 2021) S.20
[37] (Justiz, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 1949)
[38] (Prof. Dr. Nolte , Kölner Beiträge zum Sportrecht: Parteipolitische Neutralität von Sportvereinen – Ein rechtswissenschaftliches Gutachen, 2021) S.26ff
[39] (Prof. Dr. Nolte , Kölner Beiträge zum Sportrecht: Parteipolitische Neutralität von Sportvereinen – Ein rechtswissenschaftliches Gutachen, 2021) S.30
[40] (Prof. Dr. Nolte , Kölner Beiträge zum Sportrecht: Parteipolitische Neutralität von Sportvereinen – Ein rechtswissenschaftliches Gutachen, 2021) S.32fs rei
[41] (e.V., Satzung 2, 2000) S.5
[42] (e.V., Satzung 2, 2000) S.5f
[43] (e.V., Satzung 2, 2000) S.3
[44] (e.V., Satzung 2, 2000) S.3
[45] (Fußball-Club St. Pauli von 1910 e.V., 2024)
[46] (Fußball-Club St. Pauli von 1910 e.V., 2024)
[47] (Fußball-Club St. Pauli von 1910 e.V., 2024)
[48] (Fußball-Club St. Pauli von 1910 e.V., 2024)
[49] (Vedder & Lämmer , 2013) S.10
[50] (Vedder & Lämmer , 2013) S.67
[51] (DOSB-Redaktion, 2024)
[52] (Gschoßmann, 2024)
[53] (B., 2021)
[54] (Vedder & Lämmer , 2013) S.10
[55] (Vedder & Lämmer , 2013) S.10
[56] (Vedder & Lämmer , 2013) S.11
[57] (Fraktionsvorstand, 2020) S.7
[58] (Ueberhorst, 1978)
[59] (Fraktionsvorstand, 2020) S.4
[60] (Fraktionsvorstand, 2020) S.4
[61] (Sämann, „Neutral“ gilt nur für Schiedsrichter*innen. Zur Problematik von Neutralitätsforderungen im Kontext von (Bildungs-) Arbeit in Sportvereinen., 2022) S.32
[62] (Sämann, „Neutral“ gilt nur für Schiedsrichter*innen. Zur Problematik von Neutralitätsforderungen im Kontext von (Bildungs-) Arbeit in Sportvereinen., 2022) S. 32f
[63] (AFD Brandenburg & Kalbitz, 2019)
[64] (Fußballverband, 1. Satzung, 1990)
[65] Antragsablehnung des NOFV vom 30.07.2021
[66] Antragsablehnung des NOFV vom 30.07.2021
[67] (Fußballverband, 2. Spielordnung, 2021)
[68] (Sämann, „Neutral“ gilt nur für Schiedsrichter*innen. Zur Problematik von Neutralitätsforderungen im Kontext von (Bildungs-) Arbeit in Sportvereinen., 2022) S.31
[69] (Bundeszentrale für politische Bildung, 2011)
[70] (Bundeszentrale für politische Bildung, 2011)
[71] (Bundeszentrale für politische Bildung, 2011)
[72] (Sämann, Sozialpolitikblog, 2024)