Liebste Lesende,
wir haben wenig Zeit, aber wir können die Allgemeinverfügung der Bundespolizei Hannover für den morgigen Tag auch nicht komplett unkommentiert lassen. Bitte versteht daher die folgenden Zeilen nicht als abschließende juristische Bewertung. Es ist in diesem Bereich sowieso immer wieder schlimm, was Verwaltungsgerichte alles mitmachen, denn hier wird ganz alltägliches Verhalten kriminalisiert, und das auch noch sehr undifferenziert.
Der Text
Wir haben den Text mal als PDF angefügt. Inklusive der Skizze. Man entschuldige uns dies; wir verbreiten sonst ungern Cop-Texte, aber
a. wollten wir das nicht verlinken und
b. haben wir keine Zeit, das groß zu zitieren.
Wichtig ist: Es handelt sich um eine Verfügung der Bundespolizei Hannover, d.h. der ganze Bullshit gilt nur in ihrem Anwendungsbereich. Eine vergleichbare Verfügung der Hamburger Polizei ist öffentlich nicht zu finden und auch nicht dem Fanladen bekannt.
Der Geltungsbereich
Und damit kommen wir schon zur ersten Absurdität. Das Ganze gilt für die drei großen Bahnhöfe nördlich der Elbe und den gesamten S-Bahnverkehr inklusive seiner Bahnhöfe. Warum man dann nur für den Bahnhof „Hauptbahnhof“ eine Skizze beigelegt hat, ist komplett unklar. Als wäre Altona so viel übersichtlicher. Wir vermuten mal, dass man diese Skizze beigefügt hat, weil es auch U-Bahn-Haltestellen mit dem Namensbestandteil „Hauptbahnhof“ gibt, aber das wäre schon etwas unsinnig. Insbesondere wenn die Skizze der normalen Gleisplanübersicht der Deutschen Bahn so doll gleicht, dass man sofort „Kannst gerne abschreiben, aber mach es nicht zu offensichtlich“ im Kopf hat.
Wofür das Ganze eben nicht gilt: Die U-Bahn. Und noch bemerkenswerter: Den nach Hamburg einfahrenden Regionalverkehr. In der Regionalbahn 7 könnt Ihr also Pyro mitführen, Bier trinken und Vermummungsgegenstände mitführen. Kleiner Haken: In Pinneberg dürft Ihr das, bis Ihr das S-Bahngleis betretet. Auch da fehlt nebenbei eine Skizze.
Wer ist betroffen?
Es sind alle Personen betroffen, die sich in dem Bereich der Allgemeinverfügung aufhalten. Ob man zum Spiel will oder nicht? Vollkommen egal.
Der zeitliche Geltungsbereich
Ist mit 14:00 bis 18:30 Uhr und 20:00 bis 24:00 Uhr spannend bemessen. Die beiden Fangruppen treffen sich um 14:30 und um 15:00. Wenn es also wirklich darum ginge, den Transport von Pyro zu diesen Treffpunkten zu erschweren oder zu unterbinden, wären die gewählten Zeiten komplett ungeeignet. Nicht dass es irgendwen stört, was die Polizei so verfügt, aber wenn sich Ultra Castawaychen auf der Anfahrt rechtstreu verhalten will, dann kann er noch entspannt die S-Bahn um 13:29 Uhr ab Pinneberg nehmen, wäre vor der Geltung in Altona und könnte entspannt zum Treffpunkt latschen.
Was ist eigentlich verboten
Was ist denn nun eigentlich verboten? Pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden und werden in der Verfügung definiert. Wenn Ihr Euch diese Definition jedoch anseht, dann versucht mal, gedanklich ein Feuerzeug da nicht drunter zu bekommen. Oder diese Knickhandwärmer. Auch die passen unter diese Definition. Es werden also komplett alltägliche Gegenstände kriminalisiert. Immerhin droht dafür ein Platzverweis und ein Beförderungsausschluss. Ja, kriminalisiert ist hier bitte untechnisch zu verstehen.
Vermummungsgegenstände sind weiterhin verboten und als Beispiele werden Sturmhauben, Helme oder Schutzbrillen genannt. Das mag noch nicht alltäglich sein. Aber was ist mit Schals? Schlauchschals? Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet sind, die Feststellung der Identität zu verhindern, steht da. Das kann alles sein. Weil es immer auf „Umstände nach darauf gerichtet“ ankommt. Was Cop Wachtmeister dann bitte präventiv in einer Gefahrenabwehr feststellen soll.
Auch sind Glasflaschen/-behältnisse und Getränkedosen verboten. Wohlgemerkt: Das ist kein Alkoholverbot. Auch deine Coladose ist verboten. Das ist natürlich mitten im Berufsverkehr an einem Freitag in Hamburg, wo viele Leute auch ihre Glasflasche von der Arbeit mit nach Hause nehmen oder sich am Jungfernstieg schnell ’ne Coladose kaufen, weil sie Durst haben, eine super Idee. Ach ja: Du hast ein Deo in einem Glasbehältnis im Koffer und kommst mit dem ICE um 14:30 Uhr am Hauptbahnhof an und willst die S-Bahn nehmen? Ganz schlechte Idee. Ist Dir nämlich verboten, dieses Deo mitzuführen.
Bei den Gegenständen der Schutzbewaffnung kann man beinah eine sehr enge Definition erkennen, aber im Notfall ist dies auch die Fahnenstange einer großen Schwenkfahne.
Aber darum geht es nicht
Die Allgemeinverfügung schreibt dann „Einhaltung wird durch die Bundespolizei überwacht“ und man fragt sich sofort, wie sie das denn machen will. Will sie Reisende anhalten, die Koffer dabei haben? Die Wahrscheinlichkeit, dass sich in diesen Koffern ein Glasbehältnis befindet, ist wahrscheinlich sehr hoch. Also! Gefahr! Kontrollieren! Verstoß!
Das wird natürlich nicht passieren. Auch Heizungsbauerin Helene, die sich nach der Schicht kurz noch eine Cola in der S-Bahn reinpfeift und dann entspannt das Derby auf Sky gucken will, weil sie sowieso AFC-Fanin ist, wird natürlich nicht kontrolliert. Aber der jugendliche Jürgen, der eine schwarze Jacke und einen Schal eines der beiden Vereine trägt, wird natürlich kontrolliert werden. Was die Polizei sich hier schafft, ist ein willkürliches System, um Menschen anlasslos und nach dem Prinzip „die Nase gefällt mir nicht“ kontrollieren zu dürfen. Und weil Verwaltungsgerichte in der Vergangenheit riesige Gefahrengebiete nicht mitgemacht haben, schafft man halt solche Pseudotatbestände der Gefährdung, um kontrollieren zu können. Und man richtet sich dabei ausdrücklich nicht gegen die organisierten Fanszenen, den die sind schon an ihren Treffpunkten. Aber die sprichwörtlichen Dummen, die wird man schon finden.
Nebenbei hat man dann auch der Öffentlichkeit gezeigt, dass man richtig hart drauf ist und durchgreift. Und, wenn wir gehässig wären, auch sichergestellt, dass Pyro entspannt zu den Treffpunkten transportiert werden kann, damit die Hamburger Polizei auch noch Legitimation für Knüppel und Helme hat. Aber das würden wir ja nur schreiben, wenn wir zynisch wären…