Unsere MV ist am 17.12.2022. Hier daher nun die Übersicht über die jeweiligen Fristen, inklusive Fundstelle in der Satzung. Wie immer ohne Garantie und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Bewerbungen für den Aufsichtsrat / Ehrenrat
Satzung § 19 Nr. 1 für den Aufsichtsrat / Satzung § 27. Nr. 1 für den Ehrenrat
„dem Wahlausschuss mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung anzumelden“
Frist damit:
Rechnerisch 19.11.2022, dies ist jedoch ein Samstag. Da in unserer Satzung nichts anderes geregelt ist, gilt hier § 193 BGB, der die Frist auf den nächsten Werktag verlängert. Also ist Fristablauf der 21.11.2022.
Satzungsänderungsanträge
Satzung § 15 Nr. 2
„Satzungsänderungsanträge müssen spätestens drei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung […] in der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Frist damit:
25.11.2022. Achtung: Formulierung „drei Wochen vor dem Tag der MV“ wird in diesem Verein wörtlich verstanden. Das ist dann ein Unterschied zu der Formulierung beim Aufsichtsrat. Daher liegt die Frist nicht auf einem Samstag und wird daher nicht verlängert.
Normale Anträge
Satzung § 15 Nr. 3
„alle sonstigen Anträge […] müssen spätestens zwei Wochen vor dem Tag der MV […] eingehen.
Frist damit:
02.12.2022 (siehe eben).