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Anträge auf der MV / Teil 3 / der Rest und Erkenntnisse aus der Veranstaltung am 24. August

Liebe Lesende, da nur noch ein weiterer Antrag bisher aufgetaucht ist, fasse ich die weiteren Erkenntnisse in diesem Beitrag zusammen.  

Die Veranstaltung am 24.08. 

Die Veranstaltung am 24.08 war erstmal vereinsöffentlich, aber es war eben doch keine MV*. Anders als bei einer MV daher hier keine wortwörtliche Wiedergabe. Ich beschränke mich auf neugewonnene oder ergänzende Erkenntnisse in Bezug auf die diskutierten Anträge.  

*Auch eine MV ist laut Satzung nicht öffentlich, um dann durch die breite Zulassung von Medienvertreter*innen de facto wieder öffentlich gemacht zu werden. Wir kommen aufgrund eines Antrages darauf noch zurück. Das ist imho ein entscheidender Unterschied zu dieser obigen Veranstaltung. Ich denke aber, es ist nur fair und im Sinne der Veranstaltenden AGiM Argumente, die im Verlauf der Veranstaltung gebracht wurden, diese weiter zu tragen (auch um euch alle noch besser auf die MV vorzubereiten). Insbesondere auch, wenn sie vielleicht Fragen, die in Teil 1 und 2 aufgeworfen wurden, beantworten oder zu beantworten versuchen.  Ich verzichte daher auch auf Namen der Antragssteller*innen, selbst wenn sie mir bekannt sind. Es ist vielleicht kein großes Geheimnis, dass der „Gegenantrag Quote“ u.a. von einem ehemaligen Aufsichtsratsmitglied gestellt wurde, aber diese Angabe grenzt die Identität nur ein, gibt sie aber imho nicht preis.  

Danke erstmal an die AGiM für die Organisation und Moderation. Und es sei so viel verraten, dass dies trotz des prinzipiell schwierigen Mischformat (Online und Präsenz)  gut gelöst war. [Auch wenn wir als Kollektiv ein paar Mal gehört haben, dass Äußerungen aus dem Publikum wohl online nicht so gut zu verstehen waren.]. Danke dafür an alle beteiligten Menschen. Nun zu den neuen Erkenntnissen. Ich setze dabei die Kenntnis der Teile 1 und 2 sowie der Inhalte der Anträge voraus.  

Besondere Vertreter*innen

Es tut mir jetzt schon leid, was nun folgt. Wir sprechen hier über keine einfachen Sachverhalte und ich weigere mich, euch einfache Lösungen zu präsentieren. Ich schreibe nun ganz viel „ja, aber“-Argumentationen. Ob euch das zufriedenstellt? Bitte seht und denkt selbst.  Ich habe meine Bauchweh mit dem im Antrag enthaltenen Satz „Hiervon ausgenommen sind die besonderen Vertreter*innen (§ 24a), die ausschließlich den Weisungen des Präsidiums unterliegen, sowie Aufträge an das Präsidium, den besondere Vertreter*innen Weisungen zu erteilen.“ deutlich zum Ausdruck gebracht und meine vermutete Lesart deutlich gemacht.  Die Antragssteller*innen sehen das genau anders herum und wollen mit dem letzten Halbsatz genau eine indirekte Anweisung an die besonderen Vertreter*innen ermöglichen. Dies wurde noch mal mehrfach deutlich gemacht auf der Veranstaltung, denn nicht nur mir ging es so mit der Interpretation. 

Ich sage es mal so: Meine Bauchweh mindert das deutlich. JEDOCH nicht langfristig und vollständig. Natürlich ist der historische Wille des Gesetzgebers eine nicht ganz unwichtige Auslegungsquelle. Es ist aber nicht die einzige Auslegungsart (Jurastudierende sind gerade kotzen gegangen) und ein Gesetz kann sich vom Willen des Gesetzgebers emanzipieren, insbesondere wenn die Formulierung unglücklich ist. Und wenn es – wie in diesem Fall – ja auch keine offiziellen, öffentlichen und schriftlich festgehaltenen Motive (im Sinne von Protokollen dazu, wie es gemeint ist) gibt. Man hätte das besser nicht als Schachtelsatz formulieren sollen, sondern als Ausnahme und dann als Ausnahme von der Ausnahme. Aber das ist nichts, was nicht eine redaktionelle Satzungsreform ausbügeln kann. Und die wird kommen. 

Viele Beiträge drehten sich auch um die Möglichkeit von Rücktritten gewählter Präsidiumsmitglieder und der dann entstehenden Unwucht gegenüber den besonderen Vertreter*innen. Und hierzu ist die Regelung im Vorschlag wahrscheinlich nicht wirklich auf alle Eventualitäten gut vorbereitet. Dazu folgendes:  Es ist Aufgabe von Jurist*innen, alle Eventualitäten durchzudenken. Man muss dabei aber auch vorsichtig sein. Wenn man nämlich versucht, alle extremen Eventualitäten bis ins letzte Detail für alle zufriedenstellend zu regeln, dann kommt ein unverständlicher und auch unanwendbarer Kauderwelsch heraus. Guckt euch gerne mal das Einkommensteuergesetz an. Auch gibt es einfach Momente, die nicht regelbar sind. Wenn Oke und alle Vizes morgen zurücktreten, dann haben wir ein Problem. Und das kann man nur bedingt durch eine Satzungsregelung ändern. Fakt ist, es kann hier zu Momenten kommen, in denen wir mehr besondere Vertreter*innen haben als gewählte Präsidumsmitglieder. Vorteil der besonderen Vertreter*innen in diesem Moment: Wir bleiben handlungsfähig(er) als Verein. Nachteil: Ein nicht direkt (!) von der Mitgliederversammlung gewähltes Organ übernimmt viele dieser Handlungen. Man kann hier vollkommen zu Recht Bauchweh haben. 

Ich persönlich (!) teile diese Bauchweh, denke aber wie bei dem ersten Punkt, dass man dies auch nachträglich noch ausbessern bzw. noch besser regeln/formulieren kann und dies auch tun wird. Ich denke auch, dass sich in der Praxis da sowieso noch Fehlerchen finden werden. Was uns immer klar sein muss: Besondere Vertreter*innen bleiben eine Hilfskonstruktion, die unseren Abwägungen im Verein geschuldet ist. Natürlich kann man zu einem e.V. ein ehrenamtliches Präsidium passender finden. Ich bin jetzt aber auch mal ganz gehässig und sage, dass ein Idealverein nicht gerade das passende Vehikel für eine Unternehmung mit 600 Millionen Umsatz und ca. 300 Vollzeitäquivalenten ist. Nett nebenbei, dass da mal jemand eine Zahl genannt hat. Das klingt für mein Herz sehr viel präziser als „600 Mitarbeiter*innen in Voll- und Teilzeit“. 

Ich weiß, ich begebe mich auf dünnes Eis, aber rein juristisch ist halt eine Ausgliederung sehr viel sauberer. Juristerei ist aber nicht alles, und wir müssen dann damit leben, dass wir es uns an einigen Stellen kompliziert machen (wollen). Das ist finde ich außerhalb meines juristischen Herzens auch vollkommen richtig. Wir sind halt wir, und einfach können andere. Zur Quote Es gab eine lebhafte Diskussion. Es gab gute und weniger gute Nachfragen. Es gab gute und weniger gute Anmerkungen. 

Ich möchte daraus nur einen Aspekt auswählen. Es wurde argumentiert, dass man ja bei zwei Kandidatinnen und zwei Ämtern alle wählen müsste, selbst wenn eine davon AfD-Anhängerin sei.  Richtig ist, dass unsere Satzung bei Aufsichtsratswahlen keine „Nein“-Stimmen kennt. Dies gilt eventuell selbst dann, wenn wir so viele Kandidat*innen haben wie es Ämter gibt. Aber es gibt einen Ausweg, denn § 19 Nr. 3 Abs. 3 sagt folgendes:  „Für den Fall, dass Anzahl der Kandidat*innen und Anzahl der zu besetzenden Positionen im Organ gleich sind, kann die Gruppe/Person per Akklamation mit einfacher Mehrheit bestätigt werden.“  

Das schöne Wort „kann“ sagt, dass man auch normal wählen kann und dann gilt eine relative Mehrheit und das heißt, dass alle gewählt sind, die angetreten sind. Man kann (!) dies aber verhindern, denn wenn bestätigt werden darf, dann darf auch abgelehnt werden. Das Beispiel ist also Bullshit. Und es bleibt auch die Frage, warum das jetzt bei der Quote auffällt, wenn doch bei unserer letzten Aufsichtsratswahl gerade einmal 8 Kandidat*innen für 7 Plätze antraten. Das (Schein-)Problem gibt es also auch unabhängig von einer Quote. Und eine Quote soll ja gerade mehr Kandidatinnen (!) bringen und reduziert dieses (Schein-)Problem damit selbst. Noch bemerkenswerter ist, dass die Person, die dieses Scheinproblem bildete, meines Wissens in diversen Satzungskommissionen saß. Es wäre jedoch nicht unsere Satzung, wenn die Regelung nicht ein bisschen verbesserungswürdig wäre, denn „kann“ benötigt immer jemanden, der entscheidet, ob man es macht, und wer das ist wird in der Satzung auch nicht bestimmt. Auch kann man dann wohl nur alle Kandidat*innen ablehnen, was man ja eigentlich in dem gebildeten Beispiel nicht will. Aber unsere fiktive AfD-Anhängerin ist nie automatisch gewählt. 

Ich möchte noch etwas anmerken: Wenn wir es als Verein nicht schaffen ein*en Kandidat*in so zu kennen, dass wir eine AfD-Sympathie definitiv ausschließen können und/oder keine*n Gegenkandidat*in organisiert bekämen, dann hätten wir aber sehr viel Schläge verdient. Es wurde – zu Recht – nach non-binären Menschen und ihrer Repräsentanz gefragt. Da ist die Quote unter unseren Mitgliedern noch verschwindend gering, so dass eine prozentuale Quote hier wenig ändern würde. Dass von den meisten Sportverbänden immer noch eine binäre Geschlechterstruktur vorgegeben wird, macht das Ganze nicht besser. Ich hatte aber auch deutlich das Gefühl, dass jede*r*m klar ist, dass die Quote nur ein erster Schritt ist. Menschen mit Wissen konnten der Versammlung aber berichten, dass es ein sehr wichtiger Schritt ist, der auch non-binäre Menschen ermutigt, so dass eine „Sogwirkung“ entsteht. 

Handläufe-Antrag

Es ist schwierig. Ich glaube schon, dass der Antragssteller sehr viel Gutes will. Und ich glaube auch, dass der Verein ein offenes Herz für die Belange von Menschen hat, die nicht zu jedem Platz in unserem Stadion problemlos gehen können. Es herrscht aber anscheinend eine Art Sprachbarriere und ich hatte das Gefühl, dass da mehr mit einem ehrenamtlichen Einbringen in die bestehenden Strukturen bewirkt werden könnte als mit einem unbestimmten Antrag.  Und wir rennen da in einen ganz hässlichen Zielkonflikt. Und zwar „Wertigkeit der Plätze“ vs. „alle Plätze sind vereinfacht zu erreichen“. Die notwendigen Handläufe nehmen Sichtachsen, dies macht Plätze billiger. Das ist aus Sicht des verkaufenden Vereines natürlich nicht anstrebenswert. Würde man nun einzelne Abschnitte entsprechend ausrüsten, dann wäre das keine Inklusion, es wäre klassische Exklusion. „Da die kranken und schwachen, dort die gesunden“ wäre dann das Motto. Hier gibt es garantiert Lösungen, wir haben sie nur noch nicht gefunden. 

Ich sehe es nun mal positiv und sage, dass dieser Antrag vielleicht nützlich ist und schlafende Hunde weckt und vielleicht Menschen in die bestehenden Strukturen* bringt, die ganz tolle Ideen haben. 

*wir haben u.a. mit Reyk jemanden, der sich um Inklusion kümmert, und wir haben beim Fanladen auch einen Stammtisch Barrierefrei, der die Problematik schon in seinem Namen hat.  

Ändert doch mal die Satzung, Präsidium. 

Hinzu kam noch ein Antrag, der das Präsidium bittet, die Satzung in der Form zu ändern, dass die MV einzelne oder alle Medienvertreter*innen ausschließen kann.  Ich habe grundsätzlich Sympathien für diesen Antrag. Die MV ist nicht öffentlich (so steht es in der Satzung!) und sollte sich nur selber eine gewählte Öffentlichkeit geben können. Die jetzige Regelung „nicht öffentlich, aber die Medienabteilung lässt Pressevertreter*innen mit Zustimmung des Präsidiums zu“ ist ein Eingriff in die Autonomie des höchsten Gremiums, und Bullshit. 

Der Teufel liegt natürlich im Detail und inwieweit diese Regelung etwas bringt. Denn bekanntlich sind auch Medienvertreter*innen Mitglieder im Verein, hätten so auch Zugang zur MV und könnten berichten. Und so argumentierten dann auch Organe dieses Vereines gegen diesen Antrag.

Ich möchte aber diese Organe an unsere Ticketing-AGB erinnern, in denen sich folgender Passus findet: Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit Zustimmung des FC St. Pauli und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig.“  Man kann nicht bei dem öffentlichen Spiel diesen Passus haben und bei der nicht öffentlichen MV dann überzeugend anders argumentieren. Excuse me.  Trotzdem gibt es Probleme rechtlicher Art und tatsächlicher Art, die man durchdenken muss:  

1. Die Frage der Grenzen. Was ist z.B. mit Blogger*innen. Oder wie ich ab jetzt aus dem Zusammenhang gerissen ein Organmitglied zitieren werde „Bloggeridioten“ (Achtung, das ist wirklich nur ein Witz, der Sinn wird vollkommen entstellt.). 

2. Die Frage der Folgen. Ich persönlich finde, dass wir ALS VEREIN vor keinem Medium und auch nicht der Presse an sich Angst haben sollten. Hier passt das Freibeuter*innen-Klischee doch endlich mal! Keine Angst vor niemandem! Und schon gar nicht vor der Bild! Trotzdem müssen wir, bevor wir a la Düsseldorf dieses Medium aus der MV schmeißen, Pläne haben, dass die uns nicht aus Rache einzelne Menschen abschießen. Und das ist trotz allem immer noch unangenehm. Nicht jede*r von uns arbeitet in Bild-freien Umgebungen.  

3. Die Frage der Pressefreiheit. Ja, diese ist geschützt und man kann sich nicht eine Gefälligkeitspresse schaffen, indem man Medien aus öffentlichen Pressekonferenzen ausschließt (Ich habe das eine entsprechende Urteil was es dazu gibt mal übersehen, Sorry dafür und danke an Menschen, die mich zwischenzeitlich auf den Fehler aufmerksam gemacht haben). Aber wir haben nun einige Male betont, dass wir hier eben keine öffentliche Veranstaltung haben.  All dies wird es zu wälzen geben. Was aber viel nerviger ist, ist dass es immer noch genügend Menschen gibt, die gewisse Medien als nicht so schlimm oder als was auch immer verteidigen. Ich möchte hier einfach mit einem Tweet antworten.

Und diese Aufzählung ist absolut nicht vollständig: 

https://twitter.com/paupidings/status/1430252412221198346?s=20

Wir werden hier Lösungen finden müssen. Nicht nur, aber insbesondere auch für die MV.     

2 Kommentare

  1. Bodo Bodo

    Meiner Erinnerung nach sprach Oke von einem jährlichen Umsatz von 50.000.000 €.

    Viele Grüße
    Bodo

  2. […] In unserer Monatssendung im Oktober 2020 haben wir uns schon mal vorbereitend zum damaligen MV-Termin u.a. mit dem Antrag zur Quote beschäftigt, zu Gast waren mit Sandra Schwedler und Anna-Maria Hass zwei Antragsstellerinnen.Wenn Ihr noch mehr lesen wollt: Der MagischerFC-Blog hat für die Vorbereitung auf die MV den Senior mal wieder aus der Rente geholt und gleich drei Texte veröffentlicht (1 / 2 / 3). […]

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