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Gute Getränke in NRW

Wenn das Innenministerium eines Bundeslandes – und insbesondere in NRW – gemeinsam mit Fußballvereinen etwas verkündet, dann schwant uns wenig Gutes. Wir würden gerne einmal eines besseren belehrt werden, aber wieder einmal fragen wir uns nur noch: Sauft ihr?

Seit der Saison 2017/2018 gibt es bereits in Baden Württemberg eine sogenannte Stadionallianz, großspurig verkündet, aber aus Fansicht bisher mit nicht nur positiver Wirkung

Wenig überraschend, dass das dann aus einer anderen Sicht gut funktioniert und der “DFL-Direktor Fußball-Angelegenheiten & Fans” sich gewünscht hat, das Modell auf andere Bundesländer zu übertragen. Klar, dass NRW da jetzt gehorsam mitzieht. Und die Vereine machen dann auch einfach alle mit. 
Die Vereine, die sich zu den äußerst fragwürdigen Einsätzen im Kontext von Spielen gegen den FCSP nicht geäußert haben. Die Vereine, deren Fans “unangekündigt und wahllos unter massivem Einsatz von Pfefferspray, Schlagstöcken und körperlicher Gewalt” repressiert werden. 

Und während die Stadionallianz in BaWü unserer Info nach zumindest noch eine Kommunikations- und Dialogskomponente hat, ist die in dieser Vereinbarung dann nicht mehr zu finden.

Jedenfalls diese Vereine wollen nun am Montag – ausgerechnet im Deutschen Fußballmuseum – eine Kooperationsvereinbarung mit den örtlichen Polizeibehörden (vertreten durch das Land NRW) unterschreiben.

Wir gehen noch mal kurz ein paar Schritte zurück: Ist das denn die neue Demut, die großspurig verkündet wurde? Und der Dank für die Fans, die sich “sehr diszipliniert gezeigt in den vergangenen Wochen” gezeigt haben?

Auf Twitter und im Internet finden sich verschiedene Zitate, wenn man ein wenig guckt. Bei Philipp Köster, aber auch anderswo.

Best Of

“Der Informationsaustausch zwischen den Vereinen und der Polizei dient der Stärkung einer gemeinsamen Lageeinschätzung”

Wir wüssten ja zu gerne, wieso da niemand explizit auf die Fanprojekte und Fanbetreuer*innen hinweist. Denen kommt doch sogar im Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (ab hier NKSS) eine besondere Rolle zu und jetzt werden sie einfach vergessen, bzw. zumindest nicht genannt? Also wir würden in diesem Dokument auch nicht genannt werden wollen, aber darum geht’s gerade nicht.

Und sowieso ist der Datenschutz ein Thema: Dass die Polizei mit anderem Zweck erhobene Daten gerne mal für eigene Zwecke nutzt, ist ja nicht erst seit gestern bekannt. Wir sehen da durchaus eine Problematik – und das ist dann auch wieder der Grund, warum wir diese ganze Speicherung von personenbezogenen Daten im Corona-Fußball-Kontext weiterhin kritisch betrachten werden.

“Die transparente Darstellung von Informationen und Maßnahmen der jeweiligen Vertragspartner in der Öffentlichkeit kann zu einer Distanzierung von Gewalttätern sowie zu Verhaltensänderungen bei gewaltbereiten Personen beitragen und bereits im Vorfeld zu einer Entspannung des Gesamtgeschehens im Zusammenhang mit der Veranstaltung führen.”

Finden wir ja stark, dass man sich bereits vorher von repressiven Beamt*innen distanzieren will. 
Aber jetzt mal im Ernst, wie soll das mit dem “im Vorhinein distanzieren” denn konkret aussehen? Dass Vereine im Vorfeld sagen, dass sie sich schon mal von den Fans distanzieren, für den Fall, dass diese was Doofes machen sollten? Und dann verhalten sich alle automatisch friedlich. Scheint komplett einleuchtend.

“Die öffentliche Distanzierung im Zusammenhang mit diffamierenden Meinungsäußerungen wie z. B. Spruchbändern, kann von den Vertragspartnern, je nach den Umständen des konkreten Falles, als erforderlich angesehen werden.”

Lesen wir ja als „Wir wollen weiterhin Menschen auf den WM-Baustellen wie Sklav*innen behandeln, aber schreibt dazu bitte nichts Gemeines auf Spruchbänder“, „Wir wollen bitte Milliardäre schützen, bevor die gemeine Sachen lesen müssen“.

Meine Güte, eure immer noch nachwirkende Betroffenheit um den Sohn eines Nazis ist so unfassbar. Während ihr euch bei Rassismus schön ausschweigt. Könnt ihr eigentlich abends in den Spiegel gucken? 
Und wie dieses „als erforderlich angesehen werden“ dann aussieht, wüssten wir auch wirklich gerne mal. Was passiert denn, wenn der eine Partner das will und der andere nicht? Dazu haben wir auch noch mal Jurist*innen befragt, unten mehr.

In einem Konzept, das zum Ziel hat “die Sicherheit im Zusammenhang mit Fußballspielen nachhaltig zu erhöhen, der Entwicklung von Gewalt entschieden entgegen zu treten und die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Akteure zu stärken” werden Spruchbänder explizit genannt und somit implizit als Sicherheitsrisiko eingestuft?

Lex Hopp, wir würden es am liebsten immer noch vergessen.

“Insbesondere die öffentliche Distanzierung der Vereine von unerwünschten Verhaltensweisen stärkt die Werteorientierung des Vereins und verhindert eine „Legitimierung“ solcher Verhaltensweisen durch Verharmlosung oder Duldung.”

Was eine Werteorientierung steigern würde, wäre, wenn ihr endlich mal eure Kooperationspartner (dazu zählen seit neuestem dann die lokalen Polizeibehörden ja auch offiziell dazu) kritisch reflektiert. Wenn ihr die Toten auf dem WM-Baustellen nicht mehr hinnehmt. Wenn ihr eure Angestellten nicht scheiße bezahlt und behandelt. Wenn ihr Tickets nicht nur an die vergebt, die vorher kein Geld zurückgefordert haben. Wenn ihr… – die Liste ist so beliebig erweiterbar.

“Eine entsprechende Positionierung kann bereits dann erfolgen, wenn eine materiell strafrechtliche relevante Schwelle noch nicht vorliegt oder die strafrechtliche Relevanz noch nicht abschließend feststeht.” 

Hahaha, was? Wir freuen uns dann auf die moralische Einordnung, was okay ist und was nicht. Durch die Polizei. Noch mal: Durch die Polizei. 
Den Tatbestand der Beleidigung gibt es im Strafgesetzbuch aus gutem Grund. Und auch wenn die Polizei gerne mal heult, ist es noch lange keine relevante Straftat.

“Entsprechende Distanzierungen von gezeigtem Fehlverhalten der Anhängerschaft können durch die Vereine gemeinsam mit der Polizei in den zur Verfügung stehenden Kommunikationskanälen crossmedial erfolgen.”

Top Idee, gebt der Polizei doch gleich eure Twitteraccounts. Die finden sich sicher noch ein paar Nazis, die retweetet werden können.

https://twitter.com/uedio/status/1302605030877528066?s=20

“Um präventiv Gewalt im Rahmen von Fußballspielen zu verhindern, nutzt die Polizei zusätzlich spieltagsbezogen präventiv polizeiliche Maßnahmen (Gefährderansprachen, Platzverweise, Bereichsbetretungsverbote, Meldeauf-lagen). Die Verzahnung von Stadionverboten mit präventiv polizeilichen Maßnahmen ist besonders wirksam.”

N. E. I. N. und noch mal N.E.I.N.
Sowieso diese Stadionverbote: Der Verein hat natürlich Hausrecht und kann jemanden rausschmeißen, wie er möchte und Hausverbot geben. Das Ding ist dann diese Weitergabe an alle Vereine, die man sehr kritisch sehen kann. Das BVerfG hat sich damit beschäftigen müssen und das grundsätzlich abgenickt, wollte aber ganz verkürzt ein „faires Verfahren“ als Voraussetzung sehen. Und da sehen wir ein erhebliches Problem. Wo ist denn das „faire Verfahren“, wenn du in Dresden von einer*einem Naziordner*in rausgeworfen wirst, Dresden dir Stadionverbot gibt und du nun auch beim FCSP nicht mehr rein kommst, obwohl dieser null Sachverhaltskenntnis hat und diese Kenntnis auch nicht ernsthaft erlangen kann. 

Vor Gerichten musst du dann mehr oder minder deine Unschuld beweisen, was bekanntlich nicht geht. Faires Verfahren setzt unserer Meinung nach eine unabhängige Stelle voraus, die entscheidet. Und das hast du einfach nicht. Da entscheidet ein Verein, dessen Fan du im Notfall gar nicht bist und der unter derbsten Druck von Polizei und Öffentlichkeit steht. Und ob dieser die*den Ordner*in, die*der dich raus geschmissen hat, wirklich mal auf Glaubwürdigkeit und seine Aussage auf Glaubhaftigkeit abklopft, kann mal sehr gut bezweifelt werden. Das ist nicht wirklich ein faires Verfahren. Und Dresden ist hier noch ein schlechtes Beispiel, weil die das institutionalisiert haben.

Und da sind wir noch nicht mal bei der Wirksamkeit: “Die Verzahnung von Stadionverboten mit präventiv polizeilichen Maßnahmen ist besonders wirksam.“ Das ist wirklich eine Regelung eines unklaren Sachverhaltes, den nun beide Parteien als gegeben angeben. Wir bezweifeln mal ganz stark, dass es dazu wirklich kriminologische Studien gibt. Das ist für die Polizei im Endeffekt ein Freibrief immer mit Aufenthaltsverboten etc. zu arbeiten. Im NKSS (ab Seite 33) werden da auch insgesamt durchaus andere Töne angeschlagen.

Vertrag oder Kooperationsvereinbarung?

Mal wird im Dokument von “Kooperationsvereinbarung” gesprochen, mal von “den Vertragspartnern”. Wir haben dazu mal Jurist*innen befragt und um Einschätzung gebeten:

“Grundsätzlich sind Verträge auch im Polizeirecht (Gefahrenabwehrrecht) zulässig (§ 54 Abs. Verwaltungsverfahrensgesetz/VwVfG des Bundes, bzw. gleich lautende Vorschriften der Länder) im sogenannten subordinationsrechtlichen Verhältnis (wenn du so willst, Behörde oben, Bürger unten). So, wenn der Vertrag aber grundsätzlich zulässig wäre, dann gibt es trotzdem hier Dinge, die man sehr hinterfragen kann.

Man darf nie vergessen, dass wir hier ein Über-/Unterordnungsverhältnis haben. Anders als z. B. wenn du ein Stadion mit öffentlichen Mitteln baust, dann ist das eher ein Verhältnis „auf Augenhöhe“. Daher regelt das Gesetz einige Haltepunkte. So formuliert § 59 (2) Nr. 2 VwVfG, dass ein Vertrag dann nichtig ist, wenn ein entsprechender Verwaltungsakt nicht nur aus formellen Gründen rechtswidrig wäre.
Ein Verwaltungsakt mit dem Inhalt „ihr habt euch zu distanzieren“ wäre sehr wahrscheinlich rechtswidrig. Meinungsfreiheit etc. Da ist halt die Strafbarkeit eine sehr klare und verfassungsrechtlich auch gebotene Grenze des öffentlichen Eingreifens. Man darf nicht vergessen, dass auch ein Schweigen zu einem Thema wohl Meinungsfreiheit ist. Das umfasst auch, dass man mal schweigen darf (ja, gilt auch für Männer).

Die Norm setzt dann noch voraus, dass die abschließenden Parteien wissen, dass ein entsprechender Verwaltungsakt nichtig wäre. Klar, die werden sagen, dass sie natürlich nichts gewusst haben und dies auch der/die linientreuste Jurist*in im Innenministerium geprüft hat. Aber ob das ein Verwaltungsgericht mitmacht? 

Was die deswegen versuchen, ist, das wachsweich zu formulieren. Da steht ja nicht „ihr habt euch zu distanzieren“, sondern es wird darauf aufmerksam gemacht, dass es vielleicht notwendig wäre und man sich crossmedial abstimmen würde. Der*die linientreue Jurist*in war sich also der Gefahr bewusst. Im Endeffekt verpflichtet diese Norm zu nichts. Das wissen die alle, die wissen aber auch, welchen Druck das politisch aufbaut.

Und so geht es weiter. Obwohl das Ganze Vertrag genannt wird, ist da keine einzige wirklich verpflichtende Norm drin. Das ist eher eine Absichtserklärung, nett zusammen zu arbeiten. Was schon scheiße genug ist. Und wenn mal was konkret geregelt werden müsste, dann sagt das Ganze: „Ja, das machen die Kreispolizeibehörden vor Ort.“ Die einzige Idee hinter diesem Vertrag ist, dass du ihn im Konfliktfall politisch rausziehst und sagst: „Ihr habt das unterschrieben und ihr haltet euch nicht dran, also muss ich nun schärfere Maßnahmen ergreifen.“ Alleine deswegen würde ich das als Verein nicht unterschreiben. Schärfere Maßnahmen ist dann natürlich das Bremen-Konzept, sprich Beteiligung an Kosten. ”

Und wer kommt wieder nicht zu Wort?

Wie sehr kannst du eigentlich auf alle vereinbarten Spielregeln scheißen, wenn den Unterzeichnenden und dem Papier zu Folge die Fanbeauftragen und Fanprojekte nicht involviert waren? Ihr sprecht über Sicherheit und Fans und nehmt die Betroffenen und die Mittler*innen nicht mit rein? Cool, dann machen wir ganz bald Verträge mit Spielern und Sponsoren, aber ohne Euch.

PS: Fußball-Club St. Pauli von 1910 e.V.: Don’t Even think about it.

Ein Kommentar

  1. […] Neue Vereinbarungen mit Profiklubs in NRW?Das war schon ein ziemliches Erstaunen, welches sich da am Donnerstag breit machte. Da machte nämlich ein Papier die Runde, welches zukünftig als Ergänzung zum NKSS (Nationalen Konzept Sport und Sicherheit) für NRW von den dort ansässigen Profiklubs unterschrieben werden soll. Das NKSS gibt seit 1993 (mit natürlich mehreren Aktualisierungen) Handlungsempfehlungen für die Arbeit der Polizei in Fanthemen vor.Warum die Vereine das überhaupt unterzeichnen sollten, warum NRW regionale Ergänzungen zu einem „Nationalen“ Konzept meint vornehmen zu müssen, warum Fanprojekte da nicht einbezogen werden – keine Ahnung.Gut, letzteres kann man sich nach dem Durchlesen (Papier liegt der Redaktion vor… haha, das wollten wir immer schon mal schreiben) dann auch schon wieder denken. Vielleicht waren die sogar eingebunden und haben dann recht schnell „Ihr seid ja alle bekloppt!“ gesagt und den Tisch wieder verlassen, an dem Papier ist nichts zu retten.Mehr und detailliertere Gedanken zu dem ganzen Quatsch: Magischer FC […]

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