Zum Inhalt springen

Corona und die Folgen aus juristischer Sicht.

„Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst des Kommunismus.“

Okay, leider nicht. Es ist leider das negative Gespenst einer Pandemie und Geisterspiele, aber wenn es auch nur die kleinste Assoziation gibt, die uns die Möglichkeit auf den Tisch legt Marx zu zitieren, dann wollen wir sie als kommunistisches Propagandamedien auch nutzen.

Vorab

Wir sind keine Virolog*innen, haben keine Ahnung von Ansteckungsketten und wissen nicht was sinnvolle Maßnahmen sind und was nicht. Da gibt es Expert*innen für und wenn die sagen, dass Großveranstaltungen nicht sinnvoll sind, dann kann man das wohl so glauben. Später nennen wir mehrere Szenarien. Diese sind weniger oder mehr sinnvoll. Dass wir sie nennen ist keine Bewertung der Sinnhaftigkeit!

Als wir diese Zeilen schreiben (Stand 10.03.2020, ca. 20 Uhr), sind diverse Spiele schon als Geisterspiele ausgerufen und in diversen Bundesländern sind Veranstaltungen über 1000 Menschen verboten. Die DFL will bisher die Bundesligen ums Verrecken (das ist beinah zu wörtlich zu lesen) zu Ende bringen. Im Notfall als Gespensterliga. Dafür mögen – wie ihr gleich lesen werdet – selbst juristische Gründe sprechen.

Moralisch kann man sich natürlich fragen, ob der Sport so etwas wirklich wert ist. Uns allen ist der Besuch von Fußballspielen sehr wichtig. Hobbys an sich sind Dinge, die man tut um sich zu zerstreuen und zu vermeiden über seine eigene Vergänglichkeit nachzudenken. Wenn diese Hobbys aber geeignet sind, die eigene Vergänglichkeit zu beschleunigen, dann kommt man in eine Zwickmühle. Wir können moralisch die Wertigkeit von Sport nicht beurteilen. Ganz vielleicht sind wir als Sportabhängige da auch nicht so wirklich unvoreingenommen. Wir blenden daher diesen Aspekt ab jetzt mal aus. Darüber könnte man garantiert auch noch einen Blogbeitrag schreiben. Was aber euch allen klar sein sollte: Juristerei hat sehr wenig mit Moral zu tun. Und wenn ist es die Moral der Herrschenden. „So lange wir keine Gerechtigkeit haben, müssen wir mit den Jurist*innen vorlieb nehmen“ ist ein Satz mit sehr viel Wahrheit drin.

Ob und wie sinnvoll solche Spiele aus Fanperspektive sind, da lest ihr zu den Millernton, ja?

Was wir auch nicht leisten werden ist die aufgeworfenen Fragen am Ende zu beantworten. Juristen und weniger Juristinnen (m/d) neigen dazu so zu tun, als wüssten sie die einzig wahre Antwort auf alle juristischen Fragen. Sei du nicht so ein(e) Jurist*in, lieber Senior. Bin ich nicht antwortete er und zeigte einfach nur die Fragen auf.

Grundannahmen

Wir operieren mal mit fünf Fallvarianten. Die haben nach dem oben genannten natürlich unterschiedliche Wahrscheinlichkeiten, aber das ganze kann uns ja noch länger verfolgen, insofern können alle drei Szenarien irgendwann noch eintreten.

Szenario 1: Die letzten Spieltage werden in der ganzen Liga unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt.

Szenario 2: Die letzten Spieltage werden unterschiedlich gehandhabt. Verein A darf mit Publikum spielen, Verein B nicht.

Szenario 3: Die letzten Spieltage werden komplett abgesagt.

Szenario 4: Alle Spiele werden zu Ende gespielt, es stecken sich Menschen nachweislich in einem Fußballstadion an und erkranken schwer. Achtung: Juristische Betrachtung. Achtung: Ob man so etwas wirklich mit einer juristischen Sicherheit nachweisen könnte, wissen wir nicht, es ist hier mal angenommen.

Szenario 5: Die ganze Runde wird in den Sommer verschoben. Spielen 9 Spieltage im Juni/ Juli innerhalb von 5 Wochen im Paket runter.

Szenario 1: Die letzten Spieltage werden in der ganzen Liga unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt.

Hier ist vom Ligabetrieb erstmal kein Ansatzpunkt für irgendwas juristisches. Alle Teams haben ein ausgeglichenes Wettbewerbsumfeld. Vielleicht mag der eine Verein einen größeren Heimvorteil haben, weil seine Fans so laut sind, als der andere Verein, aber das ist wohl eher anekdotisch, als dass es juristisch nachweisbar wäre.
(Funfact der nicht Juristin im Blog: Auswärts holten wir bisher 0.66 Punkte pro Spiel, zu Hause holten wir bisher 1.69 Punkte pro Spiel. Der FCSP hat noch 5 Auswärts- und 4 Heimspiele)

Ansprüche könnten sich aus Kartenverhältnissen, aus gebuchten Reisen zu Auswärtsspielen und aus Hotelbuchungen ergeben. Auch Sponsorenverträge könnten betroffen sein. Ein kleiner Exkurs sei uns zu der Frage der Versicherbarkeit erlaubt.

Kartenverhältnisse

Hier wird man bei einem Geisterspiel wohl von einer Unmöglichkeit im Sinne des § 275 ausgehen müssen. Die Leistung eines Kartenvertrages definieren die ATGB unseres geliebten Vereines wie folgt:

„Eine Tageskarte berechtigt den Kunden ausschließlich das Heimspiel des Clubs im Stadion zu besuchen, für das er ein Besuchsrecht erworben hat.“

Und für die Dauerkarten:

„Eine Dauerkarte oder eine Jahreskarte Steh Süd („Dauerkarten“) berechtigt den Kunden grundsätzlich, diejenigen Heimspiele des Clubs im Stadion zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat.“

Diese Leistungen kann bei einem behördlich verordneten Geisterspiel (!) niemand mehr erbringen und schon die alten Lateiner*innen murmelten in diesem Fall „Impossibilium nulla est obligatio“ in ihre Toge. Nach juristischem Küchenlatein (Achtung, das ist was anderes als korrektes Latein) heißt dies übersetzt „Nichts ist Pflicht bei Unmöglichkeit.”
Das BGB sieht in diesem Fall einen Verfall der Leistung und eine Rückerstattung der Gegenleistung vor.

Unser Ticket AGB sehen für den Fall einer Sperrung des Stadions eine andere Regelung vor. Wir zitieren:

„5.5 Wird eine Veranstaltung abgesagt oder ist der FC St. Pauli, aufgrund einer Anweisung des Deutschen Fußball-Bundes e.V. („DFB“) oder der DFL, verpflichtet, Besucherplätze nicht zu besetzen, so erhält der betroffene Besteller die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Nach Rückgabe des Tickets erstattet wird der Vertragspreis erstattet. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die in Ziffer 12 genannte Kontaktadresse zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club den entrichteten Ticketpreis erstattet. Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. Bei Spielen, die aufgrund von Maßgaben der zuständigen Verbände oder Behörden ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, ist auch der Verein berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und berechtigt, Dauer- und Tageskarten für einzelne Spiele zu sperren.
5.6 Eine anteilige Rückerstattung des Vertragspreises bei Dauerkarteninhabern ist jedoch ausgeschlossen, sofern der Inhaber der Dauerkarte in den letzten 5 Jahren vor der Veranstaltung nicht bereits von einem solchen Wegfall betroffen war.“

Das ist grundsätzlich eine ebenso spannende wie in 5.6. auch juristisch fragwürdige Regelung, die hier aber wahrscheinlich nicht greifen würde, denn bisher sind es keine Anweisungen der DFL oder des DFB, sondern der Gesundheitsämter. Analoge Anwendungen von AGB ist eher fragwürdig, so dass wir wieder bei der gesetzlichen Regelung landen.

Eine „höhere Gewalt“ Regelung beinhalten unsere Ticket AGB nebenbei nicht. Ob man für höhere Gewalt die Rückerstattung des Preises ausschließen könnte, ist wohl eher zu verneinen.

Man kann hier auch juristisch spitzfindig werden, denn die Behörden verordnen ja keine Geisterspiele. Sie verordnen, dass Veranstaltungen nicht durchgeführt werden dürfen in einem bestimmten Zeitraum. Man könnte also rein theoretisch das Spiel aus diesem Zeitraum verschieben und der Besuch wäre möglich und damit läge keine Unmöglichkeit vor. Das könnte später vielleicht einen Unterschied machen. Ihr werdet zu Recht sagen „Die spinnen, die Juristen“ und ja ihr habt Recht.

Das kostet Geld

Das eben gesagte verkürzt heißt „Geld zurück“. Es ist schwierig auszurechnen, was dies monetär bedeutet, aber wenn wir jetzt mal von einem durchschnittlichen Ticketpreis von 25 Euro ausgehen und 29.000 Zuschauern, dann käme da pro Geisterspiel eine Summe von 725.000 Euro auf den Verein zu. Klar, es werden einzelne oder viele Fans auf Rückerstattungsansprüche pfeifen, auch aus Liebe zu ihrem Verein, aber das ist schon einmal eine riesige Nummer.

Werbeverträge, Catering-Verträge, Arbeitsverträge der Spieler

Und es werden ja nicht nur die Ticketingverträge unmöglich. Auch Werbeverträge, Cateringverträge werden teilweise Leistungen beinhalten, die bei einem Zuschauer*innenausschluss unmöglich werden nach dem oben beschriebenen Kriterien. Das kommen auch Summen zusammen. Und hier wird die Bereitschaft zu einem Rückforderungsverzicht wahrscheinlich geringer ausfallen, weil da schnell die/der kühle Buchhalter*in über das heiße Herz des Fans gewinnt.

Gehaltszahlungen an Spieler laufen nebenbei normal weiter. Hier ist ja keine Unmöglichkeit eingetreten. Der Spieler kann seine Leistung anbieten, er kann trainieren und anbieten, dass er für den Verein spielt. Die Spiele finden in unserem gewählten Beispiel ja auch statt. Ähnliches gilt auch für die Fernsehverträge.

Kann man das versichern und welche Folgen hat das für die Vereine?

Diese Frage ist wirklich seriös nicht zu beantworten. Man kann sich als Veranstalter gegen den Ausfall versichern. Ob das Vereine getan haben, ist wahrscheinlich auch eine Kostenfrage. Wenn ich als Verein XYZ sowieso schon knabber, dann ist die Versicherungsprämie wahrscheinlich auch nicht drin. Wenn ich in Geld schwimme schon eher. Wir gehen aber mal davon aus, dass einige Vereine solche Versicherungen abgeschlossen haben.

Dann kommt aber das Detail. Wir haben mal einen Menschen gefragt, der sich mit solchen Details auskennt. Hier die Antwort:

„Klar, kann man das versichern. Ein Versicherer wird dann nach dem Umfang fragen was geplant ist und was davon versichert werden soll, z.B. wenn die geplante Veranstaltung im TV übertragen werden soll und sich durch den Ausfall der Veranstaltung ein Einnahmeausfall ergibt. Und wie es mit Fernsehgarantien in den Sponsorenverträgen aussieht. Und wie hoch der Verkauf von Eintrittskarten ist, und was an Merch wegfällt und dadurch Lücken reißt – alles normal und alles versicherbar.

Der Teufel liegt dann – wie so oft – im Detail, genauer: in den nicht versicherten Ausschlüssen, denn Versicherer schließen gerne mal gewisse Gefahren aus. Z.B. schließen viele Versicherern die Verträge so ab, dass „Pandemien“ genau ein solcher Ausschluss ist, manchmal ist in Verträgen auch „Krankheiten“ als Ausschluss genannt oder „direkte oder indirekte Folgen einer übertragbaren menschlichen Krankheit“.

Hierbei geht es den Versicherern dann nicht um die Krankheit eines Stars, der nicht auftreten kann – sowas kann man immer versichern. Es geht im obigen Fall um die Folge einer Krankheit, die nicht an eine bestimmte Person gebunden ist, sondern um das Risiko einer Ansteckung im Rahmen einer Pandemie. Und hier heißt es: COVID-19 wäre ausgeschlossen. Das KANN bei einem Vertrag natürlich auch mal anders sein, wäre aber unwahrscheinlich. Nochmal: Der Teufel steckt eben immer im Detail.“

Etwas verkürzt heißt dies, dass wahrscheinlich gerade in vielen Vereinsgeschäftsstellen Versicherungspolicen studiert werden. Ein Fest für Jurist*innen. Auch wenn am Ende eine Klausel unklar ist.

Wenn das nicht versichert ist, dann hab ich ein erhebliches finanzielles Risiko und so unmoralisch das ist, dies ist wahrscheinlich der Grund dafür, warum Vereine und Verbände sehr langsam reagieren mit Absagen.

Zwar hat das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen“ (untechnisch auch gerne „Bundesseuchengesetz“ genannt) in § 65 eine Entschädigungsnorm für erlittene „unwesentliche Vermögensnachteile“, aber da ist bei den Jurist*innen schon jetzt hochumstritten, wie weit dies geht. Und bis man da ggf. Geld von der öffentlichen Hand bekommt, laufen Kosten auch weiter. Das ist keine gute Situation bei einem Fußballverein.

Hier auch ganz wichtig: Warum sagen Vereine erst ab, wenn die Maßnahme hochoffiziell beschlossen ist? Um sich genau diesen Schadensersatzweg zumindest offen zu halten. Da steht im Gesetz „Soweit auf Grund einer Maßnahme…“ ich muss also eine Handlung machen, die kausal von der Maßnahme der Behörde ausgelöst wird. Das kann ich schwerlich vor der Maßnahme. Täte ich dies vorher, gäbe es auch in Behörden genug spitzfindige Jurist*innen, die einem dies schon vorwerfen würden.

Ein Hinweis, der hier noch mal sehr angebracht ist: Fußball ist egal, wenn uns alle die Seuche niederstreckt. Fußball ist eine Nebensache. Es geht hier nicht um eine moralische Bewertung, wenn ein Verein ggf. versucht über § 65 Geld zurück zu bekommen. Es ist eine rein formal juristische Betrachtung!

Und mein Hotel, meine Bahnfahrkarte etc?

Wenn wir jetzt mal davon ausgehen, dass es keine anderen Gründe gibt (Stadt zur Sperrzone erklärt etc.), dann sind diese Leistungen weiterhin möglich. Das ich sie aus einem bestimmten Grund gekauft habe, ist für die Juristerei erstmal unerheblich. Das ist ein klassischer Fall im Studium. Aus welchem Grund man eine Leistung gekauft hat, ist regelmäßig nicht Vertragsinhalt. Außer es wird dazu gemacht. Beispiel? „Besuchen sie das kultige Millerntor und gucken sie Pauli gegen den Club, wir bieten ihnen 2 Eintrittskarten, einen Joint und ein Hotelzimmer im kultigen Pauli Hotel“. Hier ist wohl klar, dass hier ein Gesamtpaket verkauft wird, die prägende Leistung nicht der Joint und nicht das kultige Hotel sind, sondern der Besuch des Spieles.

Lange Rede kurzer Sinn: Schöne Scheiße, da werden viele Bahnsitze leer durch die Gegend fahren. Auch gerade weil es wahrscheinlich virologisch wenig Sinn macht sich vor das gesperrte Stadion zu stellen. Immerhin gewähren viele Hotelbuchungsplattformen Stornierungsmöglichkeiten. Und ob aus Kulanz ggf. was geht, ist keine juristische Frage. Kulanz ist nichts juristisches.

Warum sagen die Ligen, die Vereine nicht von sich aus ab oder verfügen Geisterspiele?

Ganz einfach, wenn es keine höhere Gewalt gibt, sondern dies aus einer eigenen Entscheidung passiert, dann habe ich eben keine Unmöglichkeit, sondern einen Unwillen. Und dann wird es spannend. Dann wäre zumindest eine Haftung der Vereine, der Ligen für Bahnfahrten und Hotels anzudenken. Diesem Risiko will sich natürlich kein Verein aussetzen.

Szenario 2: Die letzten Spieltage werden bzgl. Zuschauer*innenausschluss unterschiedlich gehandhabt.

Siehe zum größten Teil Szenario 1, aber was ist mit dem Wettbewerbsnachteil der Geisterspielenden? Nehmen wir doch mal den FCSP, dieser holt Auswärts 0,66 Punkte und zu Hause 1,69 Punkte.

Wird diese Ausbeute auch durch Zuschauer*innen beeinflusst? Vielleicht. Werden sich diese Zahlen bei Geisterspielen verschieben? Vielleicht. Ist es gerecht, dass ein Verein Zuschauer*innen hat, der andere nicht, insbesondere auch wegen der finanziellen Aufwirkungen? Nein. Ist dies juristisch irgendwie korrigierbar? Wahrscheinlich nicht.

Die Spielordnungen und Regelungen des DFB sehen für einen solchen Wettbewerbsnachteil keine Regelung vor. Ob und wie ich Zuschauer*innen habe, scheint ziemlich im Risiko des Vereines zu stehen. Könnte dieser nun auf Aufstieg oder Klassenerhalt klagen, wenn er Geisterspiele hatte und sein Konkurrent nicht? Unwahrscheinlich. Das ist juristisch schwerlich zu beweisen, wie groß die Nachteile sind und ob sie wirklich vorliegen. Wäre ein lautes Publikum ein großer Vorteil, dann wäre Leverkusen schon lange abgestiegen.

Es gibt auch keine Solidaritätsklauseln oder Revenue Sharing (nach amerikanischem Vorbild) in den Ligaverträgen. Jeder lebt auf sein eigenes Risiko. Wenn also ein Verein am Ende 4 Millionen weniger hat, als ein anderer Verein, dann ist das sein persönliches Pech. Das kann in einem Etat eines Zweitligisten aber auch schon zwei krasse Spieler ausmachen.

Dieses Szenario ist aber aufgrund der zur Zeit mehr oder minder flächendeckenden Spielabsagen unwahrscheinlich.

Szenario 3: Komplette Absage der verbleibenden Spieltage.

Wir haben gerade alle Ordnungen des DFB, der DFL gewälzt. Wir haben keine Regelung dafür gefunden, wie verfahren wird, wenn eine Liga nicht zu Ende gespielt wird. Das lässt natürlich ganz viel Spielraum für Jurist*innen und juristischen Schabernack.

In der 3. Liga würden wahrscheinlich 10 Vereine zur Zeit prüfen, ob sie auf Aufstieg klagen könnten.

Selbst wenn man sagt „wir spielen 2020/2021 so, wie wir 19/20 gespielt haben“ löst es nicht das Problem. Auch im Falle einer Absage laufen Gehälter und andere Kosten weiter, ob Bielefeld auch nächste Saison so gut spielt, kann niemand ernsthaft vorher sagen. Und die würden natürlich versuchen alles zu ermöglichen um in die 1. Liga zu kommen. Denn neben dem „sportlichen Wert“ geht es auch dort um richtig viel Geld. Und Geld verschiebt moralische Bewertungen immer sehr schnell.

Arbeitsverträge noch mal ein bisschen genauer: Kündigungen werden wahrscheinlich schwierig. Ist dies ein „wichtiger Grund“ das Arbeitsverhältnis zu beenden? Wahrscheinlich nicht. Kann man befristete Verträge ordentlich kündigen? Auch nicht. Vertraglich geregelt wird so ein Fall nicht sein. Schwierig. Es wird wohl davon auszugehen sein, dass man die Spieler weiter bezahlen muss.

Es gibt noch einen anderen monetären Effekt, der wahrscheinlich den meisten Vereinen dann endgültig das Genick brechen würde. Das Fernsehen würde Gelder zurück verlangen oder nicht bezahlen. Wenn wir das richtig verstehen, dann zahlt das Fernsehen in Raten. Die letzte diese Saison würde also wahrscheinlich gekürzt werden oder aber Geld zurück verlangt werden. Es stehen noch 9 Spiele aus. Also gerundet 26 % der Saison. Insgesamt erhalten 1. und 2. Liga 1,136 Milliarden an Fernsehgeldern. Gut 300 Millionen wären dann zurück zu zahlen, oder würden nicht gezahlt werden. Der FCSP erhält diese Saison 11,5 Millionen Fernsehgelder. Er würde also bei dieser Rechnung 2,5 Millionen Euro weniger erhalten. (Alle Zahlen laut fernsehgelder.de. Keine Ahnung ob Fernsehgelder nach Spieltagen gestafftelt werden.)

Auch wären in diesem Fall Sponsoren noch weiter auszubezahlen. Denn auch unser Trikotsponsor setzt auf Fernsehbilder, wird sich diese in Verträgen wahrscheinlich auch garantiert haben und wird Geld wieder bekommen wollen.

Ihr wundert euch, warum Verbände und Vereine diese wahrscheinlich ganz logische Variante nicht diskutieren mögen? Jetzt wisst ihr es.

Warum handelt die DEL anders?

Die Antwort ist wahrscheinlich so einfach, wie sie brutal ist. Es sind andere finanzielle Voraussetzungen. Die Hauptrunde ist vorbei, es sind nur die Playoffs abgesagt. Es gibt dann folgende brutale finanzielle Unterschiede. Und die verdrängen jede Moral:

– Der Fernsehvertrag der gesamten DEL ist eine Million wert. Soviel zahlt die Telekom. Für alle Spiele, an alle Vereine. Ihr könnt euch ausrechnen, wie wenig Geld dann bei einer Absage der Play-Offs fehlt

– Spielerverträge werden so gestaltet sein, dass sie mit den Einnahmen aus der Hauptrunde grundsätzlich finanziert sind und für die Play-Offs nur Prämien vorgesehen sind. Also ist auch hier der finanzielle Verlust relativ gering.

– Dauerkarten werden „abgespielt“ sein, die Inhaber haben wahrscheinlich Vorkaufsrechte, aber keine schon gekauften Karten. Auch hier sind die finanziellen Auswirkungen also sehr gering.

(Wobei hier natürlich auch bei den Mannschaften, die in den letzten Jahren in den Play-Offs waren, sehr wahrscheinlich mit den Einnahmen rechneten. Und das eben durchaus auch Löcher in die Budgetkassen reißt. Aber eben nicht in dem Ausmaße wie dem obigen Absageszenario während der laufenden Saison.)

Szenario 4: Weiter so & jemand wird krank

Achtung: Juristische Betrachtung. Achtung: Ob man so etwas wirklich mit einer juristischen Sicherheit nachweisen könnte, wissen wir nicht, es ist hier mal angenommen.

Kann ich den Verein, die Liga nun haftbar für meine Erkrankung machen? Die deutsche Rechtsordnung sieht eine Erkrankung mit einer Grippe als allgemeines Lebensrisiko an, für das ich niemanden haftbar machen kann. Begründet wird dies damit, dass sich Tröpfcheninfektionen nahezu nicht vermeiden lassen. Es gibt für Grippekranke ja auch keine Ausgangssperre.

Anders sieht das die Rechtsprechung, wenn ich jemanden mit HIV infiziere und um meine Krankheit weiß. Hier lässt sich der Infektionsweg vermeiden und so sieht die Rechtsprechung das anders. Hier wird auch immer Vorsatz in Form des billigenden in Kaufs nehmen vorliegen.

Und damit sind wir bei Corona. Wenn empfohlen wird Großveranstaltungen abzusagen, es aber zu keinem behördlichem Verbot kommt, dann sind wir hier schon im Bereich der Fahrlässigkeit durch die Veranstalter. Würde das zu einer Haftung ausreichen? Schwierig, denn ich hab ja auch freiwillig gewählt mich in dieses Stadion zu begeben und die/ der Kranke hat wahrscheinlich keine Ausgangssperre gehabt. Missachtet sie/ er eine solche, dann sind wir wahrscheinlich schon bei einer Haftung von ihr/ ihm. Aber der Verein? Da würde man wohl eher zum allgemeinen Lebensrisiko neigen.

Szenario 5: Sommerspiele

Nebenbei in etwas das, was Fanverbünde wie Meine Kurve fordern:
https://twitter.com/UnsereKurve/status/1237768238848671746

Macht wahrscheinlich vom Standpunkt der Expert*innen Sinn. Ggf. sollte man selbst Herbstspiele schon vorziehen, denn Virolog*innen sagen für den Herbst eine zweite Welle voraus. Was würde daraus folgen. Etwas in Kurzform um Wiederholungen zu vermeiden:

Kartenerstattung? Ausgeschlossen, ist ausdrücklich geregelt in unseren Ticket AGB.

Hotel? Wie oben. Musst du neu buchen.

Probleme? Abstellung für EM und so. Regenerationszeiten, vielleicht auch Fernsehverträge, wir wissen nicht wie da die Verschiebung geregelt ist.

Größtes Problem sind die Arbeitsverträge. Die laufen unseres Wissens bis zum 30.06. da wäre so eine Runde durch Vereinswechsel mitten drin etwas chaotisch. Würde aber gehen.

Reales Problem: Die UEFA will in diesem Zeitraum fett Geld machen mit ihrer EM.
Reales Problem 2: Expert*innen gehen davon aus, dass sich bei Verlangsamung der Infektionswelle, diese Situation bis zum Sommer so durchziehen wird.

Wir würden Fußball im Sommer jedoch genießen. Und damit meinen wir nicht die EM.

3 Kommentare

  1. […] wahrscheinlich mit zig Gedankenspielen beschäftigen, was man den nun genau machen könnte. Der MagischeFC-Blog hat hier Servicearbeit geleistet und spielt das alles schon mal in den verschiedensten Variationen durch, geschaut durch die […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Blue Captcha Image
Refresh

*