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Die Faust in der Tasche und die Diplomatie

Vorab

Liebe Lesenden, es ist schwierig, über Themen zu schreiben, bei denen nur ein kleiner Ausschnitt des eigentlichen Sachverhaltes bekannt ist. Hinzu kommt, dass der Bericht des NDR über die Abgabe von VIP-Tickets an Andy Grote und andere Menschen aus dem Bereich der Hamburger Verwaltung und Politik ein „es könnte sein“- und „vielleicht hat er“-Bericht mit vielen Unterstellungen und unbelegten Hypothesen ist.

Dies ist bitte als Disclaimer vorweg zu lesen, wenn wir über so etwas schreiben.

Diplomatie ist, nicht nur mit Freunden zu reden

Der FCSP muss mit Menschen interagieren, die wir komplett scheiße finden. Das nennt man zwischen Staaten Diplomatie. Dazu gehört es eben auch, Menschen freundlich zu empfangen, die man ums Verrecken nicht auf seiner Party haben will.

Das können und sollten wir nicht ohne kritische Worte hinnehmen, es lässt sich aber nicht vermeiden. Und das gilt insbesondere für Innensenator*innen und Polizeipräsident*innen. Die sitzen häufig genug am längeren Hebel, sei es bei der Genehmigung von alkoholischen Getränken oder bei irgendwelchen anderen Abläufen am Spieltag. Das ist alles ganz großer Mist, aber wir leben halt im Falschen. Die Alternative wäre die kommunistische Weltrevolution oder eben die Faust in der Tasche und eine Reduzierung auf den notwendigsten Kontakt.

Und leider gehört dazu auch, dass man solche Menschen mal in seine VIP-Räume einlädt. Das wird sich in der Diplomatie nicht vermeiden lassen. Hinzu kommt, dass für diese Personen auch immer ein gewisses Sicherheitsbedürfnis gibt, sodass man die nicht mit Steh Süd ermäßigt abspeisen kann.

Wenn man dem NDR glauben möchte, dann geht es um insgesamt 14 Karten. Das ist ungleich 14 Spiele! Wenn z. B. ein*e Polizeipräsident*in kommt, dann bringt der eventuell Personenschützer*innen mit und die werden verlangen genau die gleiche Karte zu haben, wie ihr*e Chef*in. Gerade wenn es dienstliche Gründe geben sollte, dann bringen solche Leute auch Referent*innen oder Sachbearbeiter*innen mit. Auch die benötigen dann natürlich entsprechende Karten. Wir kommen da noch drauf zurück.

Wichtig ist, dass eine Vergabe von Karten auch moralisch immer wohlüberlegt, anlassbezogen und selten sein sollte. Alles was über eine notwendige Zusammenarbeit hinausgeht, sollte sich auch moralisch verbieten, wenn es um Polizeipräsident*innen oder Politiker*innen der SPD geht.

Von diesen Grundsätzen ausgehend, muss man das wohl wie folgt sehen: Wenn ein*e Bürgermeister*in ein Derby besucht oder ein erstes Spiel in einem neu eingeweihten Stadion, welches in unserem Fall ja auch noch die Stadt mitbezahlt hat, dann ist das wohl relativ unproblematisch. Ähnlich wird es sein, wenn ein*e Innensenator*in (ist meistens auch für Sport zuständig) mal vorbei guckt. Die Faust in der Tasche kann man ballen, aber der große Skandal ist es nun auch nicht.

Wenn ein*e Polizeipräsident*in einmalig da ist (z. B. weil es ein Hochrisikospiel ist), dann ist das schon eher was für Faust in der moralischen Tasche ballen, aber wahrscheinlich noch okay.

Anders liegt es moralisch, wenn da jemand ohne eine wirkliche Zuständigkeit wie so ein*e Bezirksamtsleiter*in sich häufiger da herumtreibt. Aber das wissen wir eben nicht. 14-mal eine Karte für Andy zum Saufen und Fressen ist halt was anderes als einmal 14 Karten, weil Andy und sein Bezirksamt mal den Schwarzmarkthandel begutachten und nach dem Spiel mit dem FCSP besprechen wollen. Da würde ich als Verein auch lieber in die VIP-Räume einladen, als am nächsten Montag zum Amt zu latschen. Bei der erstgenannten Alternative kann man die Faust schon beinah aus der Tasche nehmen und den Verantwortlichen beim FCSP eine ballern, bei der anderen sollte man es anders sehen.

Nun aber viel Juristerei

Die lieben Steuern

Gegen den FCSP läuft offensichtlich ein Steuerstrafverfahren. Das gibt die Finanzbehörde Hamburg in ihrer Information zu dem Thema zu, auch wenn sie das eigentlich nicht will.

Nebenbei auch so ein Tweet ist streng genommen schon nicht erlaubt, denn er bestätigt ja das Strafverfahren.

Warum dieses Steuerverfahren läuft, wissen wir nicht. Von einer Betriebsprüfung beim FCSP ist schon länger die Rede und wenn uns unser schlechtes Gehirn nicht täuscht, dann war da auch mal in irgendeinem Lagebericht von die Rede, dass man sich da nicht einig sei und da ggf. Nachzahlungen auf den Verein zu kommen.

Betriebsprüfung ist das eine, Steuerstrafverfahren jedoch das ganz andere. Betriebsprüfungen (§ 193 ff der bereits erwähnten Abgabenordung) sind eher Routine, können auch mal in einer Nachzahlung enden, weil man im doch sehr komplexen Steuerrecht auch mal einfach was falsch macht. Solange dies im besten Gewissen passiert, ist das alles nett und freundlich und kann man nur mit einem „passiert halt mal, kostet dann Geld“ abtun.

Anders ist ein Steuerstrafverfahren, was Voraussetzung für eine Durchsuchung wäre. Da befinden wir uns dann im Bereich der Straftat, der vorsätzlichen Tat, der vorsätzlichen Nichtzahlung von Steuern.

So etwas wird nicht eröffnet, weil man sich über die Abnutzungsdauer für Herrentoiletten auf der Gegengerade (ca. 5 Monate, dann stinken die wie die Alten) streitet und im komplexen Steuerrecht der eine 5 Monate, der andere 10 Monate sagt, sondern weil es einen erheblichen Verdacht (bitte als unjuristischen Begriff lesen) gibt, dass hier wer bescheißen wollte (!). Das mit den Herrentoiletten ist natürlich ein bewusst falsch gewähltes Beispiel, bevor nun irgendwer in den Kommentaren schreibt, dass beides nicht stimmt.

Steuerstrafverfahren sind gerne mal die Folge von Betriebsprüfungen, verlaufen aber unter ganz anderen Regeln. In der Betriebsprüfung z. B. muss ich mitwirken. In einem Strafverfahren muss ich dies nach dem alten „Sie haben das Recht zu schweigen“-Grundsatz nicht.

Wenn dem FCSP also ein Strafverfahren ereilt, dann ist das a) nicht gut und b) auch moralisch fragwürdig. Hashtag Hoeness.

Was man aber bei Steuerverfahren immer wissen muss, ist, dass sie sich auf die Vergangenheit und gerne auch mal auf die lange zurück liegende Vergangenheit beziehen. Dies liegt auch daran, dass Betriebsprüfungen zurück blicken. Das ist so ein bisschen der Schlaumeier, der nach Jahren kommt und sagt „das hättest du aber anders machen sollen“.

Laut des NDR-Berichts (wie schon geschrieben: Mit Vorsicht zu genießen!) soll es sich hier um die Jahre 2013 bis 2016 handeln. Es kann also gut sein, dass die bei uns verantwortlichen Personen gar nicht mehr im Verein tätig sind. Wir haben z. B. seit diesem Zeitraum große Teile des Präsidiums, zwei kaufmännische Leiter (Meeske und Rettig) und diverse andere Positionen im sportlichen Bereich ausgetauscht.

Auch wenn letztendlich der Präsident (und der ist seit November 2014 im Amt) immer eine „politische“ Verantwortung hat, ist dies bei der Bewertung natürlich immer zu bedenken.

Wir kennen hier aber wahrscheinlich nicht den ganzen Sachverhalt. Wenn es um irgendwie VIP-Karten in einem Gesamtwert von ca. 3.000 Euro (laut NDR) ginge, denn sprächen wir von irgendwie um die 1.000 Euro Steuern, die da fällig wären. Und für eine solche Summe macht niemand eine Durchsuchung. Es geht hier also entweder um die berühmte Spitze des Eisbergs (also um viel mehr Karten) oder um ganz andere Sachverhalte.

Die Besteuerung erfolgt über § 37b, da KANN der Einladende die Besteuerung übernehmen. Das spricht auch eher nicht für ein Strafverfahren. Er darf die Aufwendungen für solche Karten aber nicht als Betriebsausgaben buchen. Wenn er dies absichtlich machen würde, dann hätten wir mal richtig eine Basis für ein Steuerstrafverfahren.

Aber ihr merkt: Das ist alles freie Spekulationen. Der Sachverhalt bleibt unklar und so etwas ist grundsätzlich nie schön. Es bleibt den Verantwortlichen des FCSP überlassen, genauer zu informieren, und es bleibt uns überlassen, spätestens auf der JHV entsprechende Informationen einzufordern. Mit nichtssagenden Erklärungen, wie die nun veröffentlichte, sollte man sich da nicht ewig zufriedengeben.

Insbesondere, da ein solches Strafverfahren mit entsprechenden Nachzahlungen und Strafzinsen richtig Geld kostet. Da erblasst jede Pyrostrafe gegen.

Bestechung!

Beamt*innen sollten in einem Idealbild neutral, unbestechlich und von Gesetzen geleitet sein. (Ihr dürft nun lachen, wir tun es auch.) Daher ist die Annahme von Geschenken verboten und es gibt entsprechende Strafvorschriften im StGB. Nun gibt es aber ein klitzekleines Problem. Es wäre schön, wenn man das so schwarz/weiß regeln könnte, aber dann kann man einen Beamten nicht mehr zum Kaffee einladen, in einer Besprechung keine Kekse mehr auf den Tisch stellen und ein diplomatischer Besuch oder eine Eröffnung eines großen neuen Museums wäre nicht mehr möglich. Jeder Kugelschreiber wäre ein Verbrechen. Daher gibt es die Möglichkeit der Genehmigung und die Möglichkeit der Annahme.,

Die Stadt Hamburg hat dazu auch Richtlinien erlassen, die man auch per Google findet.

Und seien wir ehrlich: Da wird es schnell Gummi. Denn z. B. regelt die Stadt Hamburg folgendes:

Allgemein genehmigt werden kann auch die Teilnahme an Bewirtungen aus Anlass oder bei Gelegenheit dienstlicher Handlungen, Besprechungen, Besichtigungen oder dergleichen, wenn sie üblich und angemessen sind oder wenn sie ihren Grund in den Regeln des Verkehrs und der Höflichkeit haben, denen sich auch Angehörige des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung ihrer besonderen Verpflichtung zur objektiven Amtsführung nicht entziehen können, ohne gegen gesellschaftliche Formen zu verstoßen. Dies gilt nicht, wenn die Bewirtung nach Art und Umfang einen Wert darstellt, der außer Verhältnis zu dem durchschnittlichen Einkommen im öffentlichen Dienst steht.

Wenn jetzt also der FCSP sich z. B. breit zum Thema „Sicherheit im Millerntor“ mit der Polizei besprechen will/kann/muss und sagt „passt mal auf, ihr guckt euch das mal in Ruhe hier alles an, danach gehen wir in eine Loge und bereden das mal beim Spiel und ihr guckt euch auch mal praktisch an, wie so ein Spiel verläuft, hier sind vier Karten für die Loge, ach ja wir veranschlagen mal so 6 Stunden und für Essen ist gesorgt“, dann wird man mit dem ersten zitierten Satz wohl hin kommen. Sind 250 Euro (so viel kostet so eine Karte ca.) außer Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen im öffentlichen Dienst? Darüber kannst du wahrscheinlich juristische Bücher schreiben. Ist ein Essen und eine Party für 250 Euro für jemanden, der/die ca. 3.000-4.000 Euro Brutto verdient (das nennen einschlägige Portale als Durchschnittsgehalt) nun außer Verhältnis? Das ist auch noch etwas anderes als „angemessen“.

Oder wenn man der/dem Wirtschaftssenator*in sagt „komm mal vorbei, guck mal was aus deinen 5 Millionen Förderung geworden sind!“ dann wird man da eine Besichtigung aus dienstlichem Anlass und Repräsentationszwecken wohl irgendwie bejahen müssen.

Bei der/dem Bezirksamtsleiter*in kann z. B. das Thema „Schwarzmarkt“ mit dem FCSP haben. Und wenn sie/er da mit 13 Vertreter*innen des damaligen bezirklichen Ordnungsdienstes und des entsprechenden Fachreferats auf Einladung vorbei kommt, dann ist es vielleicht ein Graubereich, weil man kann sich ja auch montags in der kalten Amtsstube treffen, aber auch da kann man dienstliche Belange sehen.

Und dann ist es auch aus der Sicht des FCSP aus den oben genannten Maßstäben moralisch okay. Dass es uns am liebsten wäre, wenn Hr. Grote in unserem Stadion gar nichts macht, nicht einmal atmen, das sollten wir häufig genug zum Ausdruck gebracht haben.

Das wiederkehrende Thema ist hier die Faust und die Diplomatie

Ihr merkt jedoch: Das wird schnell eine unklare Bewertungsfrage, die wir hier auf einem unklaren Sachverhalt vornehmen müssten. Das funktioniert nicht und irgendwelche endgültigen Schlüsse verbieten sich.

Wichtig ist aber: Es muss von einer/einem Dienstvorgesetzten genehmigt sein. Entweder allgemein durch eine Dienstanweisung oder im konkreten Einzelfall. Und dies wissen wir hier nicht. Wir kennen die allgemeinen Richtlinien dazu, die wir oben verlinkt haben und die nennt Sportveranstaltungen nicht einmal ausdrücklich. Was wir nicht kennen, sind die speziellen Regelungen, die genauen Anweisungen und die Details der Einzelfälle.

Der NDR Bericht macht es sich da viel zu einfach. Er suggeriert lieber, dass Grote Karten bekommen hat und damit ein Anfangsverdacht der Vorteilsnahme besteht und der Generalstaatsanwalt „politisch“ eingegriffen hat und Strafvereitelung im Amt betreibt. Zumindest aus den jetzt bekannten Tatsachen ergibt sich ein solcher zwingender Schluss eben gerade nicht.

Ihr merkt selber: Das ist eher kein guter Journalismus.

Natürlich kann es sein, dass hier eine Vorteilsannahme vorliegt und dann ein strafbarer Vorgang. Es kann aber genauso gut sein, dass ein Innensenator*in, ein Bürgermeister das genehmigt hat oder es in einer allgemeinen Dienstanweisung genehmigt ist. Wissen wir nicht und ohne dieses Wissen können wir es nicht bewerten.

Was in diesem Zusammenhang auch wichtig ist: Hier lädt ja der Veranstalter (!) des Fußballspiels ein, nicht die Holsten AG zu einem Spiel des FCSP. Dies kann bei der dienstlichen Notwendigkeit natürlich Unterschiede machen.

Hinzu kommt das Urteil des BGH in Sachen eines Professor C. (Fußballfans auch kurzfristiger Präsident von Hannover 96 bekannt), welcher zur WM 2006 Politiker in Baden-Württemberg eingeladen hatte und dann vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen wurde. Die Gründe kann man hier nachlesen.

Wer danach diese ganzen Rechtsfragen für „klar und eindeutig“ hält, der muss schon viel Lack gesoffen haben.

Was auffällt: Das Verfahren gegen den FCSP scheint ein steuerliches zu sein. Wegen Bestechung und Vorteilsgewährung scheint es kein Verfahren zu geben. Allgemein wird von Jurist*innen geraten sich bei Politikern und Amtsträgern die Zustimmung der/des Dienstvorgesetzten bestätigen zu lassen. Dies scheint der FCSP nicht gemacht zu haben, wenn er in seiner Stellungnahme davon spricht, von internen Verwaltungsanweisungen nichts zu wissen. Aber das ist natürlich Interpretation und Spekulation.

Die Rolling Stones sind was anderes

Was auch sehr wichtig ist: Der Fall mit den Rolling Stones liegt sehr anders. Denn hier geht es um hunderte Freikarten pro Veranstaltung, die vom Bezirksamt für eine Genehmigung einer Veranstaltung eingefordert wurden.

Das ist dann doch ein ganz anderer Sachverhalt als „du bekommst mal eine Karte, wir laden dich ein“. Vergleichbar wäre nur gewesen, wenn z. B. der Polizeipräsident an den FCSP einen Mustervereinbarung zur Genehmigung des Astra-Ausschanks am Millerntor geschickt hätte, in der am Ende in § 1312 steht „Für jedes Spiel während der Geltungsdauer dieses Vertrags bekommt die Polizei 300 VIP-Karten und kann 400 Südkarten verbilligt kaufen.“

So einen Sachverhalt haben wir hier ja definitiv nicht.


Anmerkung des Kollektivs: Dieser Text ist nicht durchgängig gegendert, da nach unserem Kenntnisstand alle handelten Akteure Männer sind.

3 Kommentare

  1. […] Inhaltlich sprachen wir zunächst über die sportliche Situation, mit Schwerpunkt auf dem Wechselgesang gegen Kiel (Tipp: Hört die Sendung bis zum Ende…), anschließend über einen bunten Strauß „Und sonst so…“-Themen, inklusive der NDR Recherche über VIP-Tickets an Hamburger Politiker und Beamte. Zu dem Thema glänzten wir natürlich mit profundem Halbwissen, mehr Details und Fachkenntnisse dazu findet Ihr inzwischen beim Magischen FC.  […]

  2. Hübsche Zusammenfassung einer Lage, in der man wirklich noch nicht so richtig beurteilen kann, was es zusammenzufassen gibt. Vielen Dank dafür erstmal.

    Kleine Anmerkung zu dem Rückschluss, dass sich das Steuerstrafverfahren, dessen Inhalte offenbart werden, gegen den FC St. Pauli richte – das erscheint zwar naheliegender, ist aber doch nicht zwingend nach dem obigen Tweet, oder? Es könnte sich ja grundsätzlich auch um einen der anderen Beteiligten handeln, steuerpflichtig sind die schließlich alle. Und ganz ausschließen kann man m.E. auch nicht, dass § 30 der Abgabenordnung hier ein wenig „gequetscht“ bzw. unsauber bezeichnet wurde – die Offenbarung von Ergebnissen steuerbezogener Verwaltungs- und Prüfungsverfahren wird ja schließlich ebenfalls von dieser Norm unter Strafe gestellt wie bei Steuerstrafverfahren, sogar in der gleichen Nummer des gleichen Absatzes.

    Im Übrigen aber viel Zustimmung.

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