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Andy G. und der FCSP

Gefährlicher Laberkopf

 
Der Innensenator Hamburgs ist nach eigenem Bekunden Fan, Mitglied und Kartenbesitzer unseres geliebten Vereines. Herr G. war lange genug als Abgeordneter und Bezirksamtschef für unser Viertel tätig und es gibt nicht wenige Stimmen, die sich fragen, ob der Innensenator eigentlich die gleiche Person ist. Denn Herr G. war im Viertel früher gut vernetzt, hatte auch mal ein Ohr für abseitige Sachen und hat einige Dinge angestoßen, die dem Viertel zu Gute kommen. 
 
Das kann man von unserem Innensenator nicht behaupten. Seine Aussagen sind schwer zu ertragen und haben auch nur bedingt etwas mit einem politischen Wahlkampf zu tun. Oder anders ausgedrückt: Wenn die Fantasie eines totalitären Staates Wahlkampf ist, dann ist das schon sehr heftig.  
 
Kurz: Man kann schon annehmen, dass im FCSP, der – laut eigenem Bekunden – für eine lebendige Demokratie steht, andere Werte gelebt werden und Andy G. gegen diese Werte verstößt. Etwas verkürzt: Herr G. will eine Demokratie von oben, wo er basta sagt und dann ist basta, während der FCSP eher für eine Demokratie von unten steht. Nebenbei: Nur letzteres ist wirklich eine Demokratie. Ersteres ist eher die „gelenkte Demokratie“ Putins. 
 
Nun wollen wir keine endgültige juristische Subsumtion aller Aussagen des Herrn G. machen, weil – ganz ehrlich – dann könnten wir nicht soviel essen, wie wir kotzen wollen. Wir wollen eher auf die Problematik eines Vereinsausschlussverfahrens hinweisen. 
 

Der Ehrenrat

Zuständig dafür wäre der Ehrenrat. § 28 unserer Satzung. In diesem heißt es: 
 
Der Ehrenrat hat die Aufgabe,
a) […]
b) unsportliches oder vereinsschädigendes Verhalten sowie Verstöße gegen die
Vereinssatzung und gegen sonstige verbindliche Regeln des Vereins bei
Hinweis zu ahnden
[…]
 
Wir gehen davon aus, dass es einen entsprechenden Hinweis schon gegeben hat, so dass sich der Ehrenrat damit befassen muss. Dieser kann das ganze dann mit entsprechenden Vereinsstrafen (§ 29 unserer Satzung) ahnden, die bis zu einem Vereinsausschluss gehen können. Hier ist jedoch auch der § 11 zu beachten, der u. a. bestimmt:
 
[…]
4. Ein Mitglied, das gegen die Interessen des Vereins oder gegen seine Satzung gröblich
verstoßen hat, das sich grob unsportlich verhält oder das durch sein Verhalten innerhalb
oder außerhalb des Vereins dessen Ansehen schädigt, kann durch Beschluss des
Ehrenrats aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Der Ehrenrat entscheidet aufgrund von schriftlich begründeten und rechtsverbindlich
unterzeichneten Ausschlussanträgen der übrigen Vereinsorgane, der Abteilungsleiter
oder Mitglieder des Vereins. Er hat auch ein eigenes Initiativrecht. Stellt das Präsidium
einen solchen Antrag, so kann es dem betroffenen Mitglied die sich aus der Mitgliedschaft
ergebenden Rechte bis zur Entscheidung des Ehrenrats versagen.
Vor der Beschlussfassung hat der Ehrenrat den Beteiligten Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben.
 
[…]
 
Wir müssen also einen Verstoß gegen die Satzung, ein vereinsschädigendes Verhalten oder ein Verstoß gegen sonstige verbindliche Regeln des Vereines haben, damit wir vor den Ehrenrat kommen. Für den Vereinsausschluss reichen die sonstigen verbindlichen Regeln wahrscheinlich nicht mal aus, wenn man den Wortlaut ernst nimmt. 
 

Die Satzung

Die Satzung gibt da nicht viel her. Denn die Satzung kennt Worte wie „Rechtsstaat“, „parteipolitisch“, „Demokratie“ gar nicht. 
 
Vielmehr bestimmt sie in § 2 Nr. 3 Satz 1 gerade folgendes: 
 
„Weltanschauliche, konfessionelle und politische Ziele und Zwecke dürfen nicht verfolgt werden.“
 
Wir alle werden den FCSP viel politischer verstehen, als er rein förmlich ist. Und dies ist auch gut so! Jedoch: Wenn wir uns in einem strafähnlichen Verfahren befinden, wie es hier das Ehrenratsverfahren ist, dann muss uns klar sein, dass hier die formelle Satzung in einem eng auszulegenden Wortlaut gilt. Nur weil Menschen wie Olaf S. und Andy G. Willkür, Allmacht der Exekutive dem Rechtstaatsprinzip vorziehen, müssen wir das nicht machen, wenn es um einen Vereinsausschluss geht. 
 
 
Lange Rede, kurzer Sinn: Ein Verstoß gegen die Satzung bekommt man nicht konstruiert. 
 

Das vereinsschädigende Verhalten

 
Wir haben es hier mit einer Generalklausel zu tun, die wenig von Gerichten oder Kommentaren definiert wird. Das LG Düsseldorf hat 2010 (9 O 82/10) davon gesprochen, dass eine entsprechende Schädigung materiell und immateriell vorliegen kann. Materiell geht es dem FCSP gut und daran hat der Andy G. bisher auch nix geändert. So etwas könnte man überlegen, wenn er z. B. ein abgewandeltes Bremer Modell einführen würde und den FCSP für Polizeieinsätze haftbar machen würde. Oder den Verein im Bezug auf seine Schlafplätze beim G 20 angehen würde. 
 
Eine immaterielle Schädigung ist nach dem zitierten Urteil dann gegeben, wenn eine Beeinträchtigung des Ansehens des Vereins vorläge. Das LG schreibt dazu noch „könnte etwa“, so dass noch andere Ideen möglich wären, aber da wird es schon schwierig und so kreativ sind wir nicht. 
 
Herr G. vertritt den FCSP nicht nach außen und man kann auch nicht sagen, dass er nun böse über den FCSP gesprochen hat. Und das obwohl doch das alternative Medienzentrum, die erwähnten Übernachtungen oder vieles andere genügend Stoff gegeben hätte.  Er macht sich ganz alleine zum Honk und das schädigt nun echt nicht dem Ansehen des Vereines. Eher haben die Tätigkeiten des Vereines im Rahmen von G 20 viel Lob gebracht. Und viele dieser Tätigkeiten wären gar nicht notwendig gewesen, hätte Herr G. Demonstrationsrecht (Camps) und weltoffenheit (Medienarbeitsmöglichkeiten) so ermöglicht, wie er es in einer angeblich liberalen, offenen, Weltstadt hätte tun sollen und müssen. 
 
Auch ein vereinsschädigendes Verhalten wird man eher nicht feststellen können. Sich zum Honk machen reicht da nicht. Dünnsinn erzählen auch nicht. Innensenator sein leider auch nicht. 

 

Sonstigen verbindlichen Regeln

 
Hier wird häufig auf die Leitlinien des FCSP verwiesen. Die anscheinend wenig Leute lesen.
 
Auf der Homepage findet sich folgender einleitender Satz dazu: 
 
„Diese Leitlinien werden zukünftig Bestandteil von Verträgen, Vereinbarungen u.ä. sein und stellen eine Orientierung für Mitglieder, Angestellte, Fans und Ehrenamtliche dar.“
 
„Orientierung für Mitglieder“ ist ungleich verbindlich. Damit können wir hier eigentlich schon aufhören. 
 
Hinzu kommt folgendes: Es findet sich weder in den Leitlinien, noch in der Stadionordnung wirklich etwas, was so richtig greifbar ist. „Toleranz und Respekt im gegenseitigen Miteinander sind wichtige Eckpfeiler im FC St. Pauli.“ ist vielleicht noch das was am nächsten kommt, aber das ist für eine juristische Bestraftung eine sehr dünne Grundlage. 
 

Also einfach zu den Akten legen? 

 
Man muss auch in so einem Verein zwischen Judikative (hier Ehrenrat) und Legislative oder Exekutive unterscheiden. Nur weil man in der Judikative nichts findet, mit dem man ein Verhalten „bestrafen“ kann, ist es nicht gleich erwünscht, sinnvoll oder zu tolerieren. 
 
Es gibt genügend Argumente, die zeigen, dass Herr G. zur Zeit in unserem Verein und in unserem Stadion nichts verloren hat. Dies sollten wir als Mitglieder immer wieder ihm deutlich machen und ihm zeigen, dass er nicht mehr Teil des FCSP ist und auch nicht sein sollte. Er wird es dann von selber begreifen. 
 

Noch was

 
Bedenkt immer, dass so eine Vereinsgerichtsbarkeit kein Ersatzstrafrecht sein sollte. Wir predigen das schon lange beim DFB, der alles so zurecht biegt, wie es ihm gerade in den Kram passt und plötzlich „Nazischweine“ für strafbar hält. Wir sollten nicht ebenso agieren und alles dehnen und biegen, weil es uns bei Herrn G. in den Kram passt. Es fällt uns sonst als Präzedenz auf die Füße. Und das will niemand. Es gibt bessere und andere Mittel als ein Ehrenratsverfahren, um Herrn G. deutlich zu machen, was wir von ihm halten. 
 

Ein Wunsch

 
Herr G., treten Sie zurück, treten Sie aus, ziehen Sie nach Bayern, gehen sie zum dortigen FC und erfreuen sich an deren Polizeistaat.  Aber lassen Sie uns in Ruhe. 
 

PS

 
Flora bleibt! 
 
 
 
 
 

3 Kommentare

  1. dL dL

    <3

  2. […] Wir hatten schon mal ganz juristisch aufgearbeitet, wie schwierig ein Vereinsausschluss für unseren…Das gilt insbesondere auch deswegen, weil wir unsere Leitlinien, unsere „Werte“ so schwammig formuliert haben, dass wahrscheinlich selbst Alice Weidel sie nicht verletzten würde. Das mal zu ändern, ist wahrscheinlich mal die demokratische Aufgabe einer der nächsten JHVs. […]

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