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Die Qual der Wahl

oder

was macht eigentlich so ein Aufsichtsrat?

Liebe Sportskameradinnen und Sportskameraden,

das Wochenende mit einem nicht so ganz zufriedenstellenden Ergebnis für unsere Braunweißen ist durch. Wir haben das Spiel in Nürnberg nicht gesehen – und widmen uns daher mal einigen anderen wichtigen Fragen. Schließlich steht die Jahreshauptversammlung am 16. November vor der Tür.

In diesem Jahr findet die Mitgliederversammlung auf einen Sonntagvormittag (11 Uhr, CCH Saal 1) statt, was insbesondere für unsere auswärtigen Sankt Paulianer von Vorteil ist. Kommt zahlreich! Es wird ein wichtiger Tag, da nicht nur das Präsidium, sondern auch der Aufsichtsrat neu gewählt wird.

Bei der Wahl des Präsidiums handelt es sich letztlich um die Bestätigung der Kandidaten, die vom aktuellen Aufsichtsrat vorgeschlagen worden sind. Die Zustimmung ist äußerst wahrscheinlich und es gibt wenig Gründe anzunehmen, dass sich die Qualität der Arbeit verschlechtern wird.
Bei der AR-Wahl geht es um mehr. Sieben Mitglieder umfasst das Kontrollgremium; wir dürfen aus 16 Kandidaten den Aufsichtsrat bestimmen, wobei jedes Mitglied für bis zu vier Kandidaten stimmen kann.

Wer sind diese Leute?
Wir werden grundsätzlich keine Wahlempfehlungen für einzelne Personen aussprechen. Vielmehr verlangen wir von euch, liebe Leser, dass ihr selbst gründlich hinseht und idealerweise die Vorstellungsrunde am Dienstag, den 4. November (19 Uhr, Ballsaal Südkurve, Mitgliedsausweis mitbringen!), nutzt, um euch selbst ein Bild der Kandidaten zu machen. Wer es nicht zum Vorstellungstermin schafft, kann sich im letzten Übersteiger bzw. in deren Blog informieren.

Um dennoch die Qual der Wahl ein wenig zu lindern, scheint es sinnvoll, sich einmal die Rechte, Pflichten, Kompetenzen und Möglichkeiten des Aufsichtsrates des FC St. Pauli vor Augen zu führen. Der AR ist nämlich kein reines Gremium zur Absegnung wirtschaftlich relevanter Entscheidungen des Präsidiums, sondern eng mit dem gesamten Vereinsleben verwoben. Werft einen Blick in die Satzung – der Begriff „Aufsichtsrat“ kommt sage und schreibe 98 mal in den verschiedensten Zusammenhängen vor.

Hier beschränken wir uns auf die wohl zentralen Punkte in §20 „Aufgaben des Aufsichtsrats“:

2. Der Aufsichtsrat schlägt der Mitgliederversammlung die Kandidaten für das Amt des
Präsidenten zur Wahl vor. Er kann jederzeit aus wichtigem Grund Präsidiumsmitglieder
abberufen (§ 23). Er kann kommissarische Präsidiumsmitglieder gemäß § 23 (Wahl des
Präsidiums, Amtsdauer), Ziffer 4 und 5 ernennen. Er beschließt zu Beginn eines jeden
Geschäftsjahres über den vom Präsidium vorzulegenden Finanzplan. Er bestellt den
Wirtschaftsprüfer oder die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der/die nach Abschluss des
Geschäftsjahrs den vom Präsidium erstellten Jahresabschluss mit Lagebericht zu prüfen
und zu bestätigen hat, und genehmigt den Jahresabschluss mit Lagebericht.

Ferner:

3. Der Aufsichtsrat überwacht das Präsidium in seiner Geschäftsführung und in der
Wahrnehmung der Vereinsaufgaben. Ihm stehen dabei uneingeschränkte Prüfungs und
Kontrollrechte im Verein und in den mit ihm verbundenen Unternehmen sowie
Beteiligungen zu.

Wir können und wollen an dieser Stelle nicht in Juristendeutsch verfallen, die Zeiten sind bekanntlich leider vorbei. So viel geht aber schon aus der Satzung hervor: Die Aufsichtsratsmitglieder sind eng eingebunden in die wirtschaftlichen und rechtlichen Prozesse im Vereinsleben. Da ist eine gewisse Kompetenz sicher wertvoll. Auf der anderen Seite kann der Aufsichtsrat immer Fachleute hinzubestellen, wenn er mit seinem Latein am Ende ist.
Ein solides Grundverständnis für wirtschaftliche und vertragliche Zusammenhänge ist für eine effektive Arbeit wichtig, aber es werden nicht ausschließlich ausgebildete Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Wirtschaftsanwälte benötigt.

Was so in der Satzung nicht explizit steht, aber sich aus der Vielzahl der Verantwortlichkeiten und Mitsprachemöglichkeiten ergibt: Neben dem Präsidium ist der AR die wichtigste Institution, wenn es darum geht, unser Vereinsleben und unsere Werte zu erhalten.
Der Aufsichtsrat wirkt idealerweise im Hintergrund, fast schon im Verborgenen; er ist aber auch fortwährend eine wichtige Beratungsinstanz für das stärker operativ und öffentlich arbeitende Präsidium und hat eine Kontrollfunktion, die weit über das Absegnen einzelner Spielerverträge und Finanzpläne hinausgeht. Der Aufsichtsrat kann ohne einen Blick auf langfristige Entwicklungen und ein tiefes Verständnis für sowohl das Innere des Vereins als auch für die Einbindung in Umfeld, Verbände und Gesellschaft seiner Aufgabe kaum gerecht werden.

Was zählt?
Jeder von uns sollte sich daher folgende Frage stellen:
Worauf lege ich persönlich Wert bei unseren künftigen Aufsichtsratsmitgliedern?
Wirtschaftliche Kompetenz? Verankerung in der Fanszene? Repräsentation der sporttreibenden Abteilungen? Profunde Kenntnis des Vereinsleben und der Strukturen? Symbolkraft? Diese und weitere wichtige Faktoren schließen einander sicher nicht aus; es gibt unseres Erachtens einige Kandidaten, die die nötige Kompetenz auf mehreren Gebieten mitbringen.
Eines ist klar: Es geht um sieben der wichtigsten Ehrenämter in diesem Verein.

Um das Thema nicht unnötig in die Länge zu ziehen: Bildet euch eine eigene Meinung. Der Termin am kommenden Dienstag, den 4. November, kann auch genutzt werden, um den Kandidaten Fragen zu stellen. Das designierte Präsidium wird ebenfalls Rede und Antwort stehen.

Also, liebe Leser: Selbst schlaumachen und nicht nachher meckern!

Weitere Infos:
Was macht der Aufsichtsrat?
Die Kandidaten in Kurzform
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Und kauft, wenn noch nicht geschehen, den aktuellen Übersteiger.

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