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Alle hin da?

oder

Was genau wollen wir denn da?

Vorwort

Liebe Leser, häufig werden wir gefragt, warum wir eigentlich keine Anträge stellen. Das ist eine berechtigte Frage und man kann uns gerne als nörgelnde Nichtstuer sehen. Für uns geht es aber um eine Trennung der Ziele. Gerade die JHV-Berichte sind ein sehr wichtiger Teil der vereinspolitischen Tätigkeit dieses Blogs. Wenn man über so ein Ereignis so genau und so detailliert berichtet und es mit Kommentaren begleitet, dann sollte man aus unserer Sicht am besten nicht selber Akteur sein. Sonst verschwimmen die Grenzen zwischen Handlung und Bericht. Kann man auch anders sehen, aber wir halten es weiterhin so. Natürlich sind wir aber trotzdem Akteur im JHV-Spiel. Und wir wollen euch natürlich ein paar Hinweise an die Hand geben, was man auf so einer JHV alles machen kann.

Was werden wir nicht machen?

Wir wählen kein wirklich wichtiges Gremium. Wir wählen „nur“ den Ehrenrat, der zwar eines der Herzen des Vereines ist, aber keine wirklich operative Funktion hat. Da eine Wahlempfehlung abzugeben verbietet sich schlichtweg. Aber wenn ihr den Schlesselmann nicht wählt, dann werdet ihr unter „Das Schiff“ im Fleet verbuddelt!!!!!

Wir wählen aber weder Aufsichtsrat noch Präsidium neu. Das ist wichtig zu wissen und zu beachten.

Kann man denn das Präsidium abwählen?

Kurze Vorbemerkung: Ganz ausdrücklich lassen wir mal die Frage offen, ob so ein Schritt sinnvoll ist. In einem Spannungsverhältnis zwischen „Ruhe im Karton“ und „So geht es nicht weiter“ kann man da ungefähr 1.000.000 differenzierte Meinungen vertreten. Wenn man in die sozialen Netzwerke, Foren und in den Tribünenschnack hineinhört, dann gibt es einige Leute, die deutlich in Richtung „So geht es nicht weiter“ tendieren. Da kann man sich ja mal die Frage stellen: Wie geht das eigentlich mit einer Abwahl?

Ausgang für eine Betrachtung ist – wie soll es anders sein?- unsere Satzung. Nach § 13 Abs. 6 kann jedes Mitglied eines Organs durch „Beschluss mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen […]aus wichtigem Grund abberufen“ werden.

Und dies ist aus juristischer Sicht nicht ganz unproblematisch. Hier müssen nämlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Dreiviertelmehrheit, ist die Erste und die wäre schon schwer zu bekommen, aber dann muss ich noch einen „wichtigen Grund“ haben. Und vom Wortlaut der Satzung ist dies nicht etwa die Dreiviertelmehrheit. Ein Vater unserer jetzigen Satzung meinte, dass es eigentlich so gemeint sei, dass die große Mehrheit der wichtige Grund sei, aber dies steht da nicht.

Sprich: Hier wäre juristischer Ärger vorprogrammiert. Und wenn man dann noch bedenkt, dass „wichtiger Grund“ ein juristisch feststehender Begriff ist. Folgende Definition findet man: Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Ihr merkt: Selbst wenn eine Dreiviertelmehrheit erreicht wird, ob das vorliegt, damit kann man sehr viele Juristen sehr lange beschäftigen.

Und es gibt noch andere Stellen, an denen man Juristen wahnsinnig machen kann, denn während in § 13 Abs. 6 nur von einer mündlichen Verteidigung ausgeht, regelt dann § 15 Abs. 3, dass man den Antrag schriftlich begründen muss und dann die Möglichkeit der schriftlichen Verteidigung einräumt. Bemerkenswert dabei: In § 13 Abs. 6 wird ein Antrag nicht wirklich als Voraussetzung genannt. Geht das Ganze also auch ohne Antrag? Einfach als Beschluss? Wohl eher nicht, denn die JHV beschließt ja nur auf Antrag. Aber: Geht eine erweiterte mündliche Begründung? Das klärt die Satzung nicht wirklich.

Als Frist findet sich jedoch nur die normale Zweiwochenfrist für Anträge § 15 Abs. 2 der Satzung. Wird dann ziemlich spannend und knapp, wenn man sich gegen eine umfassende Antragsfrist wehren muss.

Noch ein kleines Detail ist wichtig: Die pauschale Abwahl ALLER Präsidiumsmitglieder ist nicht möglich. Man muss jeden Einzelnen mit einer eigenen Begründung und einem eigenen wichtigen Grund abwählen. Das macht das ganze eher komplizierter als einfacher.

Mal sehen, ob jemand einen solchen Antrag (bzw. Anträge) stellt. Man müsste dann wohl wirklich begründen, warum eine Zusammenarbeit bis November 2014 (gewählt wird das Präsidium für vier Jahre § 23 Abs. 2 und gewählt wurde es im November 2010) unzumutbar ist. Ob man dies alleine in unterschiedlichen „politischen“ Auffassungen finden kann, sei mal dahin gestellt, ein wirklich strafbewehrtes Vergehen bzw. ein Verstoß gegen die Satzung, ist eine andere Meinung als eine große Mehrheit der Vereinsmitglieder nicht, so lange man nicht gegen klare Handlungsanweisungen widerspricht.

Kurz: Selbst wenn man eine dreiviertel Mehrheit organisiert bekäme, hieße dies noch lange nicht, dass die Abwahl kampflos hingenommen wird. Ein Präsidium könnte ohne weiteres versuchen vor Gericht zu gehen und sich so im Amt zu halten.

Und was kann man sonst so beantragen?

Alles! Unser § 13 Abs. 5 regelt ausdrücklich, dass man konkrete operative Aufträge formulieren kann. Ein Verbot, beispielsweise das „Sicheres Stadionerlebnis“-Papier zu unterschreiben, ist also ohne weiteres möglich. Problematisch wird dabei nur, den Antrag so zu formulieren, dass er nicht umgehbar ist. Man kann sich das sehr gut an dem gewähltem Beispiel deutlich machen, denn wenn man jetzt einen Antrag stellt „Ihr dürft nicht diesem Papier zustimmen“, dann zaubert die DFL ein Kompromisspapier aus dem Hut, in dem sich z.B. der Punkt „Kodex“ nicht mehr findet, die anderen Giftbomben aber schon. Und schon meint unser Präsidium, nicht mehr gebunden zu sein.

Hier eine Formulierung zu finden, welche sowohl das Gewollte ermöglicht, wie auch dem Präsidium weiterhin Handlungsfreiheit und Spontaneität gibt, das ist halt das Schwierige. Und zeigt auch, dass es besser ist, ein Personal zu haben, welchem man in Stresssituationen vertraut.

Und was wird so beantragt werden?

Man kann davon ausgehen, dass ein Antrag sich mit dem „Sicheres Stadionerlebnis“-Komplex beschäftigen wird. Hier kann man nur zustimmen, denn jede Zustimmung zu dem jetzigen populistischem Papier wäre ein Verrat am FCSP.

Man kann sich ebenfalls vorstellen, dass die Goliathwache zum Thema wird. Auch hier kann man nur zustimmen. Hier ist zu beachten, dass man nur mittelbar eigreifen kann, denn für die Vermietung des Stadions ist nicht der Verein selber zuständig, sondern eine Tochter, die wieder eigene Geschäftsführer hat, denen der Verein dann als Gesellschafter entsprechende Weisungen erteilen muss. Der Antrag muss dann darauf hinauslaufen, dass der Verein verpflichtet wird, seine Gesellschaftsrechte so auszuüben, dass er die Gesellschafter anweist, dass… Ihr merkt: Die Fallstricke bei solchen Formulierungen sind reichlich vorhanden.

Dann wird es wohl den Antrag geben, die Gedenksteine für Vierkant und Helbig zu entfernen. Grundsätzlich ist auch hier zuzustimmen – auch ganz nebenbei ein Antrag, den am Ende die Tochtergesellschaft als Eigentümerin des Stadions ausführen muss. Man kann nur hoffen, dass die Begründung dann so gefasst ist, dass endlich jegliche Extrawürste entfernt und für die Zukunft unmöglich gemacht werden. Zumindest ohne einen Beschluss der JHV. Die Gefahr ist hier nämlich, dass mit einem zu eng gefassten Antrag zwar dieses Ärgernis entfernt wird, aber alle anderen Ärgernisse legitimiert werden. Und gerade in der Ehrungsdiskussion gab es in letzter Zeit mehr als genug Ärger.

Sind bei euch noch Fragen offen geblieben? Fragt in den Kommentaren, wir versuchen nach bestem Wissen und Gewissen zu antworten.

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