oder
Urteile über Urteile, die du leider nicht selber lesen kannst
Justice Is Lost
Justice Is Raped
Justice Is Gone
Pulling Your Strings
Justice Is Done
Seeking No Truth
Winning Is All
Find it So Grim
So True
So Real
Singt Mr. Hetfield (Metallica – and justice for all…). Vieles ist schon geschrieben und wir verweisen sehr gerne auf unseren Kollegen Gerd und auf unseren Kollegen Kiesel. Trotzdem wollen wir noch ein paar Aspekte ins Licht bringen. Juristisch haben wir in einem alten Beitrag bereits die Verbandsrechtsprechung des DFB aufgearbeitet und wir bleiben dabei: Der DFB hat ein bedenkliches Rechtsstaats- und Demokratiedefizit. Ob dies für einen Erfolg vor einem ordentlichen Gericht ausreicht, wissen wir natürlich auch nicht genau. Aber wir wissen eines: It’s worth a try.
Einschub: Wir halten sowieso wenig von Juristen, die juristische Meinungen als Wahrheit verkaufen. Juristerei eignet sich nicht für Verkürzungen und für Schlagwörter, denn anders als in der Mathematik gibt es nicht ein definitives richtig oder falsch. Alleine deswegen hat das Boulevard immer wieder Probleme mit juristischen Sachverhalten. Wir werden daher auch keinen Text schreiben, wie willkürlich der DFB ist und das dies alles ein Skandal ist. Das machen wir nur in der ersten Erregung auf Facebook. (Wer nebenbei an dieser Stelle erkennt, wie Problematisch social Media, die damit verbundene verkürzte Aufmerksamkeitsspanne und die Erregungskultur ist, dem ist nur Recht zu geben). Wir haben ja auch ein bisschen Nachdenken, ein bisschen reflektieren und ein bisschen Zeit gebraucht um so zu argumentieren, wie wir es jetzt tun. Einschub Ende
Prämissen
Erneut haben wir ein Problem. Leider gibt es beim DFB keine öffentlich leicht zugänglichen Volltexturteile. Es muss diese geben, weil alleine § 25 der Rechts- und Verfahrensordnung davon ausgeht, dass Urteile schriftlich begründet werden. Diese nicht Einsehbarkeit muss man schon kritisieren, denn eine Geheimjustiz ist in einer offenen Gesellschaft schon sehr problematisch. Ob und wie der DFB seine Urteile der geneigten Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, ist uns leider nicht bekannt. Wir haben trotz Recherche keinen Weg gefunden. Auch gibt es die schriftlichen Gründe ja noch nicht. Daher ist das nun folgende alles mit Vorsicht zu genießen. Denn wir gehen daher davon aus, dass die dünne Pressemitteilung und die Fetzen, die durch die Presse wandern a. der Wahrheit entsprechen und b. die Begründung sind. Beides ist natürlich nicht zu 100 % zu sagen. Aber mehr haben wir leider nicht.
Quellen
Sportschau.de (der Link ist leider nicht permanent) zitiert den Kontrollausschussvorsitzenden wie folgt:
„Der DFB-Kontrollausschussvorsitzende Anton Nachreiner hatte gegen den aktuellen Tabellendritten, der als Wiederholungstäter in Sachen Fan-Fehlverhalten gilt, einen Ausschluss sämtlicher 13.000 Stehplatzbesucher beantragt. Der Klub hielt „eine Geldstrafe in überschaubarem Rahmen“ für angemessen, weil es sich eben nicht um einen Wurf mit der Absicht gehandelt habe, Schaden anzurichten. Selbst Nachreiner sprach von einem „dummen Zufall“, sah die Basis des Fehlverhaltens aber in der Fan-Kultur des Hamburger Vereins liegen. Es sei der dritte Vorfall binnen weniger Monate.“
Auf dfb.de heißt es (Vollzitat):
„“Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli am 27. Februar 2012 in mündlicher Verhandlung nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen mangelnden Schutzes des Gegners mit einem Teilausschluss für die Stehplätze in den Blöcken A, B, C, G und H der St. Pauli-Fans belegt. Der Teilausschluss erfolgt beim nächsten auf die Rechtskraft des Urteils folgenden eimspiels. Der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses Dr. Anton Nachreiner hat in der mündlichen Verhandlung die Schließung sämtlicher Stehplatzbereiche des Heimvereins gefordert.
Sportgerichts-Vorsitzender Hans E. Lorenz, der die Verhandlung in Frankfurt leitete, sagte zur Urteilsbegründung: „Der Werfer ging davon aus, dass sich die Kassenrolle wie üblich entwickelt. Er wollte keinen Spieler treffen.“ Lorenz betonte, dass „es außergewöhnlich ist, dass sich der Werfer aus freien Stücken beim Verein gestellt hat und in der Verhandlung als Zeuge zur Verfügung stand.“
In der 48. Minute des Zweitligaspiels zwischen St. Pauli und Eintracht Frankfurt am 19. Dezember 2011 war Eintracht-Kapitän Pirmin Schwegler auf dem Spielfeld von einer Kassenrolle am Kopf getroffen worden, die aus dem Zuschauerblock der Hanseaten geworfen worden war.
Gegen diese Entscheidung kann der FC St. Pauli binnen einer Woche vor dem DFB-Bundesgericht Berufung einlegen.
Materielles Recht
Der DFB hat seine Strafmacht in der bereits mehrfach erwähnten Rechts- und Verfahrensordnung niedergelegt. Um es noch mal deutlich zu sagen: Prinzipiell ist so eine Verbandsstrafbarkeit vollkommen legitim und auch sinnvoll. Man stelle sich mal vor, es gäbe keine. Dann müsste über jedes Foul vor dem Amtsgericht verhandelt werden (fahrlässige Körperverletzung? vorsätzliche Körperverletzung?)
Wir sind hier aber in einem Grenzbereich dieser Verbandsstrafbarkeit, denn was bestraft wird, ist das Verhalten von Fans (die nebenbei nicht zwingend unter diese Verbandsstrafbarkeit fallen, denn dieser unterwerfen sich nur Mitglieder des Verbandes bzw. Mitglieder seiner angeschlossenen Vereine!)
Aber fangen wir doch mal nach und nach an. Bestraft wird der FC hier wegen „Mangelndem Schutz des Gegners“. Dies ist in § 7 d der Rechts- und Verfahrensordnung so auch vorgesehen. Da heißt es:
„d) für mangelnden Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten oder des Gegners Geldstrafe bis zu € 100.000,00;“
Ja, es ist immer wieder erstaunlich, aber die Platzsperre, der Ausschluss der Öffentlichkeit ist als eigentliche Strafe in der Rechts- und Verfahrensordnung nicht vorgesehen. Vielmehr findet sich dort nur folgender Hinweis (§ 7 Abs. 4):
„4. Bei Vergehen, die mit einer höheren Geldstrafe als € 2.500,00 bedroht sind, kann in schwerwiegenden Fällen an Stelle oder neben der Geldstrafe eine weitergehende Strafe nach § 44 der Satzung des DFB verhängt werden. Gleiches gilt in Wiederholungsfällen und in Fällen der Tatmehrheit.“
In § 44 der Satzung steht dann folgendes:
„k) Platzsperre oder Spielaustragung unter Ausschluss der Öffentlichkeit“
Wiederrum in § 7 (ja, das ist eine Gesetzgebungstechnik, die ist einfach nur begeisternd.) steht noch:
„3. Anstelle einer verwirkten Platzsperre kann eine Spielaustragung unter Ausschluss er Öffentlichkeit festgesetzt werden, falls dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint.“
Liebe Leser, nun legt diesen Text mal 20 Minuten aus der Hand. Bzw. lest nicht weiter. Lest euch diese Quellen durch. Lest sie euch noch mal durch. Und glaubt mir, mit den Stichwörtern „Ausschluss der Öffentlichkeit“ findet ihr genau noch eine weitere Stelle in der Rechts- und Verfahrensordnung und/oder in der Satzung. Da geht es aber um Rassismus.
Nun liebe Leser, ich stelle jetzt eine Quizfrage: Was ist da nicht geregelt?
Exkurs
An eine Verbandsgerichtsbarkeit muss man unseres Erachtens die gleichen Maßstäbe setzen, wie an eine staatliche Gerichtsbarkeit. Immerhin wird diese staatliche Gerichtsbarkeit ja durch die Verbandsgerichtsbarkeit ausgetauscht. Bei der staatlichen Gerichtsbarkeit gibt es einige Grundsätze, die unabänderlich sind und der „gerechten“ Bestrafung dienen. Stichwörter wie „rechtliches Gehör“, „Im Zweifel für den Angeklagten“ oder aber auch „Keine Strafe ohne Gesetz“ sind selbst breiten Volksmassen bekannt. Und wenn der DFB sich in diesen Grenzbereich der Verbandstrafbarkeit wagt, dann muss er diese Grundsätze nach unserer Auffassung auch beherzigen.
Exkurs Ende
Halte ich mich an mein eigenes Gesetz? Nein!
Und was fehlt da, liebe Leser? Richtig, es gibt keine Regelung des Teilausschlusses der Öffentlichkeit! Hier wird also eine Strafe ausgesprochen, die gar nicht vorgesehen ist.
Sie ist einfach schlichtweg nicht geregelt. Ja, man könnte das jetzt als ein weniger zu einem Totalausschluss verstehen, aber das ist zumindest problematisch (Noch ein Nachtrag: So begründet der DFB wirklich „es ist ein Minus gegenüber dem Totalausschluss“). Im Strafrecht wäre dies zumindest nicht möglich. Ich kann nicht einfach für einen Tatbestand X, für den 1 bis 15 Jahre vorgesehen sind plötzlich ein halbes Jahr Freiheitsstrafe auswerfen. Das geht nicht.
Gerade beim Teilausschluss wäre eine Regelung aber absolut notwendig, wenn ich nicht eine Bestrafung in das Ermessen eines Richters stellen will. Es gibt keine nachvollziehbaren Regeln, welche Plätze, wie viele Plätze und warum gerade diese Plätze. Warum Stehplätze? Man könnte hier noch auf die Idee kommen, dass ja auch von den Stehplätzen geworfen wurde. Das kann man ja vielleicht noch akzeptieren, aber warum dann nicht alle Stehplätze? Und warum konkret die Nord? Oder eine Tribünenhaftung? Aber warum darf dann Süd-Sitz kommen?
Da weder im Gesetz, noch in der Begründung des Richters sich auch nur ein Hauch einer juristischen Begründung für diese Zahl findet, können wir nur mutmaßen. Und um es mal deutlich zu sagen: Das kann es nicht sein. Das ist schlichtweg zu wenig. Das ist schlichtweg willkürlich und ausgewürfelt.
Und wie schon letztes Mal geschrieben: Die Strafe vollständig in das Ermessen des Richters zu stellen ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar, offenbart ein riesiges Demokratiedefizit und ist auch im Rahmen eines Verbandes richtig problematisch.
Wir können auch nicht erahnen, wie man nun genau auf diese Zahl kommt um den Strafzweck zu treffen. Und nur eine Strafe mit einem Zweck ist rechtsstaatlich erlaubt.
Und noch etwas, was wir wiederholen müssen: Der Schutz des Gegners ist in der Strafordnung mit 100.000 Euro Maximum belegt. Wenn wir dies in 5.800 Plätze umrechnen und mal von einem Umsatz pro Platz von ca. 20 Euro ausgehen (und dies ist bei Bier, Wurst etc. noch wenig), dann sind wir hier in einer Bestrafung, die umgerechnet einer Strafe entspricht, die 100.000 Euro erreicht. Wir sind hier also nah an der Höchststrafe, wenn nicht selbst drüber. Auch das ist ein Webfehler der DFB Strafordnung, die nämlich auf den Amateurfußball gestrickt ist, wo ein Ausschluss des Publikums viel billiger wird, als 100.000 Euro Strafe. Diese so anzuwenden, ist einfach nur wahnsinn.
Umso beachtlicher ist…
Aber ziehen wir es mal von der anderen Seite auf. Lest euch noch mal die Voraussetzungen von oben durch. Unser Kassenrollenwurf ist – wenn man denn die Rechts- und Strafordnung ernst nimmt – ein Fall in dem der Teilausschluss aus „besonderen Gründen zweckmäßig erscheint.“ Und er ist entweder ein schwerwiegender Fall oder ein Wiederholungsfall.
Auch hier kann man doch deutlich zweifeln. Warum dies ein besonderer Fall ist, wird erneut nicht gesagt. Es wird vom Ankläger (=Kontrollausschussvorsitzenden) nur erwähnt, dass es zu drei Vorfällen mit Fans gekommen ist.
Nehmen wir das mal an dieser Stelle so hin. Dann müssen wir doch feststellen, dass dies dann gleich zweimal benutzt wird, nämlich einmal um überhaupt in § 44 der Satzung zu gelangen und dann noch einmal um einen Teilausschluss der Öffentlichkeit zu begründen. Zumindest im Strafrecht ist eine solche Doppelverwertung verboten.
Und dann sind wir auch wieder in der Frage: Willkür oder nicht. Wir wollen jetzt nicht der härteren Bestrafung des Pyroeinsatzes das Wort reden, aber es wundert schon, dass hier ein Teilausschluss mit einer Wiederholung von drei vollkommen verschiedenen Sachen (Zündeln, Hauen, Unfall) begründet wird, aber z.B. der Lokalrivale oder Bayern fröhlich jedes zweite Spiel zündeln (also immer das gleiche machen) und immer wieder mit einer Geldstrafe davon kommen. Eine Konsequenz vermisst man hier.
Und das ist noch freundlich ausgedrückt. Nun können ja unbestimmte Gesetze dann dem Bestimmtheitsgebot genügen, wenn sie durch genügend Kasuistik (Einzelrechtsprechung) so ausdefiniert sind, dass man darüber sehen kann, welches Verhalten, welche Strafe nach sich zieht. Nur ganz ehrlich: Sowohl die nicht aneinander passenden Einzelfälle (siehe letztes Mal und das oben gewählte Beispiel), als auch die fehlenden Begründungen lassen eine solche Ausdefinition durch Gerichte nicht erkennen. Kurz: Niemand kann erkennen, was raus kommt.
Kurzer Exkurs: Alleine deswegen gehen diese Kommentare a la „So ein Idiot, er wusste doch, was raus kommt, daher kein Mitleid“ komplett fehl. Mal ganz davon ab, dass sich die Fahrlässigkeit (und davon spricht auch der DFB!) dadurch auszeichnet, dass man eben nicht wusste, welche Folgen die Handlung hat.
Ach nebenbei: Der Ausschluss von Gästefans ist in der Rechts- und Verfahrensordnung auch mit keinem Wort erwähnt. Auch dies hat der DFB frei von jeglicher gesetzlichen Grundlage erfunden. Für eine Strafrechtsprechung ein mehr als bemerkenswerter Vorgang. Man verstehe uns bitte nicht falsch: Das mag alles sinnvoll sein, aber in einem demokratischen Verband wäre es Aufgabe des DFB-Bundestages zu erörtern und abzustimmen ob und unter welchen Voraussetzungen dies sinnvoll wäre.
Man fragt sich weiterhin: Wie sonst könnte der Teilausschluss begründet werden, wenn nicht über die Wiederholung? Zu den besonderen Gründen, zu der schwere des Falles wird ansonsten mit keinem Wort Stellung genommen.
Milderung?
Können wir davon ausgehen, dass es dem gesunden Volksempfinden (HUST) entspricht, dass Fahrlässigkeit milder bestraft wird, als Vorsatz? Und können wir auch davon ausgehen, dass es für einen Täter und für eine mildere Bestrafung spricht, dass sich der Täter stellt und Reue zeigt?
Wir fragen uns: Wo ist das in dieses Urteil eingeflossen? Zwar spricht der Ankläger von einem „dummen Zufall“ und auch der Vorsitzende spricht von „aussergewöhnlich“ und „wollte nicht treffen“. Trotzdem bleiben wir bei einer Strafe, die wirtschaftlich im obersten Bereich liegt, was der DFB in diesem Bereich vorsieht. Warum? Auch hierzu findet sich kein Wort der Begründung.
Oder ist erneut die Wiederholung das Thema? Dann muss man sich aber auch mal fragen, worauf man denn abstellen will. Auf den Verein? Dann mag man ja so denken, aber dann haben die Vokabeln „dummer Zufall“ „wollte nicht treffen“ da nix zu suchen. Schon gar nicht als einzige Begründung!
Was der DFB hier macht, ist mehr als widersinnig. Er äußert sich lang und breit über mildernde Umstände und wichst dann wegen eines strafschärfenden Merkmals (Wiederholung!) eine Strafe im obersten Bereich raus. Das passt nicht zueinander. Auch hier muss man so schlichtweg von Willkür sprechen. Man darf auch nicht folgendes vergessen: Schwegler konnte weiter spielen, er hat keine größere Verletzung abbekommen und auch sonst ist nicht viel passiert.
Und hier kommt auch der Satz des Kontrollausschussvorsitzenden ins Spiel. Ich zitiere den noch einmal: „Selbst Nachreiner sprach von einem „dummen Zufall“, sah die Basis des Fehlverhaltens aber in der Fan-Kultur des Hamburger Vereins liegen.“ (zitiert nach sportschau.de) Basis des Fehlverhaltens ist die Fan-Kultur. Das steht da etwas verkürzt. Nun kann man ja bei einem „dummen Zufall“ nicht sagen, dass dies auf einer besonders gewalttätigen Fankultur basiert, das wäre ja irgendwie widersinnig. Welchen Bestandteil der Fankultur meint als Herr Nachreiner? Das bei uns eine Fankultur mit Konfetti und anderen optischen Elementen (der Ultrakenner würde von „Argentinisch“ sprechen) gelebt wird? Ist dies verwerflich? Oder stellt man geplante Gewalt und/oder geplantes abbrennen von Feuerwerkskörpern doch in einer Reihe mit einem dummen Zufall? Wenn dies so ist, dann müsste man das schon irgendwie begründen. Das ist zumindest fragwürdig. Im Strafrecht würde sich ein Gericht auch bei einer Freiheitsstrafe mit Bewährung wegen Diebstahl nach einer fahrlässigen Körperverletzung SEHR genau überlegen, ob es die Bewährung widerruft.
Und wie nun weiter?
Unserem Verein bleibt nun nach § 25 der Rechts- und Verfahrensordnung der Gang vor das Bundesgericht. Diese ist als Berufung ausgestaltet, es ist also sowohl der Sachverhalt, als auch die rechtliche Beurteilung einer Überprüfung unterworfen. Man kann diese Berufung aber beschränken (§ 27), wenn nicht auch der Kontrollausschuss in Berufung geht, dann kann man nicht schlechter gestellt werden (§ 28).
Aus dem vorher gesagten denken wir, dass dies der einzige sinnvolle Schritt sein kann. Eine Akzeptanz dieser Rechtsprechung wäre nicht im Interesse des FC und auch nicht im Interesse des DFB.
Ordentliche Gerichte?
Danach wäre der DFB-interne Rechtsweg ausgeschöpft. Aber sollte es bei diesem Urteil mit einer ähnlich dünnen Begründung bleiben, dann kann man dem FC St. Pauli nur den Gang vor ein ordentliches Gericht empfehlen und die Willkür der DFB-Organe ins Feld führen. Ob dies durchgeht? Wir wissen es nicht. Immerhin gibt es eine Musterentscheidung (siehe den letzten Artikel zu diesem Thema), man sollte hier also nicht zu vorsichtig sein.
Und sehen wir es mal positiv: Der FC hat nun innerhalb weniger Monate das zweite Mal die richtig gute Chance sich „non established“ zu präsentieren, ein „Freibeuter“ im besten Sinne zu sein. Warum sollte man diese Chance nicht nutzen? Sie ist viel mehr Wert, als jede Vermarktungskampagne, wenn es darum geht den „Markenkern“ zu entwickeln.
Und ihr?
Wir wissen, wie dünn die szeneinterne Solidarität ist und wie falsch die Prioritäten bei vielen Stadiongängern sind. Und wir werden NIEMANDEN mit Gewalt oder durch eine Blockade am Stadionbesuch hindern. Aber eines sagen wir euch:
Wenn diese Strafe wirklich in Rechtskraft erwächst und vollstreckt wird, dann stehen wir mit unseren Freunden von den Stehrängen der Süd und der Nord vor dem Stadion. Und wir hoffen, dass es uns viele Freunde von den Sitzen in der Nord und der Süd, von den Stehplätzen (und Sitzplätzen, die hatten wir vergessen) der Gegengerade und von den Sitzplätzen der Haupttribüne gleich tun. Denn bei allen szeneinternen Differenzen gilt immer noch eines:
United we stand, divided we fall
Wir wissen, dass ein beliebtes Gegenargument ist, dass man dann ja die Mannschaft im Aufstiegskampf im Stich lässt. Aber seien wir ehrlich: Uns ist ein Aufstieg dann egal, wenn es darum geht, Rückgrat zu beweisen und unser Gesicht zu waren. Würden wir alles einem sportlichen Erfolg unterordnen, dann wäre die Jolly Rouge Kampagne schon blöd- und widersinnig.
Nachtrag
Das Hamburger Abendblatt schreibt: „Der Verein behält sich vor, die entgangenen Gelder auf ihn, den Täter, umzulegen.“ Na, das hoffen wir mal, dass dies eine Ente ist. Wir halten es nebenbei für sehr sinnvoll auf die nächste JHV einen Antrag einzubringen, dass der Versuch einer solchen Umlegung nur mit Zustimmung der JHV statthaft ist. Nicht, dass sich noch irgendein Präsidium damit rausredet, man müsse ja das Vermögen der Mitglieder schützen und sei deswegen gezwungen vorzugehen.
Das Abendblatt schreibt auch (und kommentiert dann auch entsprechend): „resümiert Lorenz, doch das jüngste Vorstrafenregister des Klubs habe eine Geldstrafe unmöglich gemacht“ und verwendet an einer anderen Stelle das Wort „einschlägig“. Beides ist doch eher zweifelhaft und bereits oben deutlich in Frage gestellt. Es ist eben schon etwas anderes, ob ich bewusst einen Bengalo zünde oder Fahrlässig eine Kassenrolle nicht richtig vorbereite. Das erscheint uns als Begründung für ein Strafmaß im obersten Bereich doch sehr fragwürdig, wenn gleichzeitig herausgestellt wird, dass der Zeuge doch „alle berührt habe“ und man angeblich „deutlich“ unter dem geforderten Strafmaß des Kontrollausschusses geblieben sei. Das dieses geforderte Strafmaß mit der Strafordnung nun gar nicht mehr in Einklang zu bringen wäre, das sei hier nur mal am Rande erwähnt. Nochmal: Höchststrafe 100.000 Euro. Nun eine höhere Strafe auf einem anderen Weg (sozusagen durch die Hintertür) erreichen zu wollen, ist schlichtweg nur eines: Rechtsstaatswidrig.
Heisst das mit der Berufung vorm Bundesgericht wir können keine höhere Strafe bekommen, wenn der Kontrollausschuss nicht in Berufung geht ? Ich hab das nicht ganz verstanden.
P.S.: Ich hab im HA gelesen, daß der Junge mit einem Praktikum statt Regress davonkommt. Was stimmt denn jetzt ?
P.P.S: Unabhängig von dem notwendigen berufung: Wäre es ne Möglichkeit die noch nicht verkauften Sitzplätze an die DK & Saisonkarten Steher zum Stehplatzpreis zu geben ? Ich weiss allerdings nicht ob die Kapazität reicht, aber von Karlsruhe müsste es doch noch einiges an Karten zurückgeben und dann wären alle drin, oder ?
Ein wie immer äußerst interessanter artikel, vielen Dank dafür! Aber eine Frage hätte ich da mal:
Ihr sagt ja zu:
[Zitat:„d) für mangelnden Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten oder des Gegners Geldstrafe bis zu € 100.000,00;“ ]
dass diese 100.000,- Euros die maximale Strafe darstellen darf (lt DFB).
Nun verstehe ich aber §7 Abs 4
„4. Bei Vergehen, die mit einer höheren Geldstrafe als € 2.500,00 bedroht sind, kann in schwerwiegenden Fällen an Stelle oder neben der Geldstrafe eine weitergehende Strafe nach § 44 der Satzung des DFB verhängt werden. Gleiches gilt in Wiederholungsfällen und in Fällen der Tatmehrheit.“
so, dass eben zusätzlich zu den 100.000.- erhoben werden können.
Sehe ich das als nichtjurist jetzt verkehrt, oder sind diese Absätze vielleicht doch so zu verstehen?
Grüße
Nur so am Rande: Bei der Gelegenheit könnte man auch gleich die gelbe Karte gegen Boller anfechten. Wenn der Schiri da absichtliches Handspiel pfeift muss er Rot geben. Sonst muss er die Pappen stecken lassen. Und das war ja mal eindeutig nicht absichtlich. Aber das, wie gesagt, nur so am Rande.
[…] ausreicht, wissen wir natürlich auch nicht genau. Aber wir wissen eines: It’s worth a try. Magischerfc.de Zum […]
Hmm ne, da ist ja die Rechtsprechung der Sportgerichte konstant, konsequent und daher auch nicht Willkürlich. Der Rechtsakt des Schiedsrichters ist eben nicht anfechtbar. Das ist – aus dem Zweck des Schiedsrichters – auch okay. Wir sehen da schon einen Unterschied, ob es um den Kernbereich einer Sportgerichtsbarkeit geht oder um so Randbereiche wie Zuschauerverhalten. Und die Auswirkung für Verein und Betroffene sind auch sehr viel geringer. Es geht hier ja nicht in letzter Konsequenz um Bollers Karriere oder wirtschaftliche Existenz.
Dennis: Ja, der DFB sieht die Platzsperre als Nebenstrafe oder Alternativstrafe vor. Wir verweisen hier auf die älteren Texte. Das passt einfach nicht, weil es plötzlich viel größere Auswirkungen hat, als eine Geldstrafe und das kann es bei aller Liebe nicht sein. Man kann nicht einen Strafrahmen aufstellen und den dann wirtschaftlich sprengen, wenn es einem passt. Das ganze ist auf den Amateurfußball gestrickt, wo der Ausschluss der 100 pöbelnden Renter für einen Verein eine bessere Strafe ist, als 500 Euro. Letztere haben die nämlich nicht auf Tasche.
Und insgesamt bleibt es alles einfach viel zu unbestimmt und willkürlich, was wann wie ausgeurteilt wird.
1. Frage: Ja das heißt es
2. Frage: Ja, das steht da im letzten Satz. Wir haben da mal polemisiert.
3. Frage: Erstmal haben wir ja heute alle Karten für Karlsruhe verkauft. Und seien wir ehrlich: Das kommt uns viel zu doll einer Akzeptanz der Strafe gleich.
[…] dieses Urteil kann und muss der Verein Einspruch einlegen. (Zu juristischen Dingen sei auf den Magischen FC verwiesen, der kann sich da wesentlich fundierter und kompetenter austoben. Welcome back, by the […]
Merci für den Beitrag
Grüsse
@dL: Was Boller gamcht haben soll, war taktisches Foul, um einen Gegenangriff zu verdindern, hat er sich auf den Ball geschmissen 😉
Schon verkauft ? Na dann gibts ja nur noch Hop oder Top was Karlsruhe angeht.
Ich hätts irgendwie cool gefunden die Süd und Nordler upzugraden, zwar auf Geld zu verzichten, aber damit dem DFB den Stinkefinger zu zeigen.
Ansonsten vielen Dank für die Antworten und die wie immer herausragend fleissige und detailierte Arbeit.
Irgendwie steigt in mir ein deprimierendes Gefühl der Ohnmacht auf, ordentliche Gerichte hin oder her.
Wäre der nächste Schritt nach dem Bundesgericht wirklich ein ordentliches Gericht, oder könnte es Sinn machen, vor den CAS http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Sportgerichtshof zu gehen?
Astro: Haben wir ehrlich gesagt nicht geprüft. Wir haben da mal nationalistisch gedacht.
Armin: Heute war doch Mitgliederkauf für die nächsten drei Spiele.
bei der Dresden/Dortmund-Geschichte hiess es :Dynamo verzichtet darauf vor das
„Ständige Neutrale Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenz-
ligen “ zu ziehen.
Dies scheint demnach die nächste Instanz in der Sporgerichtsbarkeit nach dem DFB-
Bundesgericht zu sein.
Diesen Instanzenweg sollten wir hier doch mal gehen…
Okay, wir sollten uns mal mit dem Instanzenzug der Sportgerichtsbarkeit beschäftigen. Wir sagen mal deutlich, dass das eventuell verkürzt ist im Artikel und danken der aufmerksamen Leserschaft.
[…] Besonders lesenswert dazu: https://www.magischerfc.de/?p=6131. […]
Ich muß ehrlich sein.
Von einem Stadion-Boykott halte ich gar nix. Uns es geht mir nicht darum, die Mannschaft für den Aufstiegskampf anzufeuern, den ich gar nich will. Ich will lieber in Liga Zwei verweilen, eigentlich. Aber das nur by the way…
Was erreichen wir denn mit so einem „gemeinsamen nicht betreten des Sadions“? Was kratzt das den DFB? Das geht nur gegen unsren Verein, gegen unsre Jungs…. die haben da ganz sicher überhaupt kein Bock drauf, verständlicherweise.
Solche Boykotts finde ich immer total übel und offen gesagt auch echt zu einfach. Das steht uns auch nicht! Stattdessen sollten alle Kurven überlegen was man machen kann „“gegen diesen DFB““ (bitte nich mißverstehen!).
Was können wir mit so einem Stadion-Boykott erreichen?
Was das Infragestellen der Sportgerichtsbarkeit und das Anrufen ordentlicher Gerichte angeht: Da ist der Kampf, den der FC Sion und sein Präsident Constantin seit Monaten führen, allemal aufschlussreich (http://bit.ly/xriwWm). Obwohl es hier inhaltlich um etwas ganz anderes geht und ich die Hintergründe nicht ganz einschätzen kann, obwohl der Constantin vielleicht ein seltsamer Vogel ist, und obwohl der Zwischenstand in diesem ungleichen Kampf (36 Punkte Abzug) abschreckend wirken kann: Das Vorgehen des Klubs ist sympathisch, mit dem Fall sollten sich St. Paulis Verantwortliche mal beschäftigen.
Andre schreiben wir was von Protest? Nein, aber wir wollen unseren Freunden solidarisch beistehen, wenn sie nicht rein dürfen. Wir wollen ihnen zeigen, dass wir nicht die Willkür ausnutzen, die uns den Stadionbesuch erlaubt.
Das ist für uns eine Geste des Respektes und der Freundschaft. Der DFB trennt UBS nicht, soll das heißen.
Moin René,
puuuh haben wir uns ehrlich gesagt noch nie mit beschäftigt, mit dem Fall Sion. Auf den oberflächlichen Blick her unterscheidet sich der Fall doch etwas, weil dort ja ein Organ des Vereines bewusst gegen gemachte Auflagen verstoßen hat. Aber wie schon gesagt: Wir haben uns damit noch nie beschäftigt.
Grüße
Okay… *drübernachgedacht*
Ich glaube dennoch, dass es bei sehr vielen Leuten als Protest/Boykott rüberkommt. Bei Leuten, die mit vor dem Stadion stehen werden als auch bei denen, die rein gehen; die darüber schreiben/berichten; Verein; etc…
So oder so kann ich mich einem solch´ solidarischen Aufruf nicht entziehen. (Ob ich wollte oder nicht) Aber ich möchte auch, dass es von den richtigen Leuten nicht falsch verstanden wird. Die richigen Leute sind eben die, die vor dem Stadion stehen werden; die auf dem Platz Fussi zocken. „“Und das is hier kein Boykott““
„Spieler kommen, Trainer gehen; nur St. Pauli bleibt besteh´n“
*freu*
Andre: deine Bedenken können wir sehr gut verstehen. Nach dem Rostock Desaster sind wir uns ja selbst bewusst, dass Leute den Unterschied zwischen Boykott und Blockade nicht verstehen. Wir hatten eigentlich immer gedacht, dass das zwei verschiedene Worte mit vollständig unterschiedlichen Wortsinnen sind. Aber man lernt nie aus. 😉
Aber ganz ehrlich: Uns sind unsere Freunde und wie die sich fühlen irgendwie wichtiger als Presse, Leute mit denen wir zufällig den Verein teilen, Verein, DFL oder DFB. Wir wollen von ihnen nicht getrennt werden.
Grüße
PS: Hoffen wir einfach mal, dass wir hier eine theoretische Diskussion führen und es nie zu dieser Aussperrung kommt.
[…] von der Rolle – #FCSP und die Nullnummer daheim gegen Braunschweig sowie das #DFB-Versagen Magischer FC – Wo Recht zu Unrecht wird, wird der Instanzengang zur Pflicht Der Kiesel – Zeichen und Chancen Der Kiesel – Spätmelder ilovesp – Aus aktuellem […]
schön, dass du wieder da bist, nur mal so am Anfang zum einschleimen 🙂
was ich noch nicht ganz verstanden habe, wann ist das Urteil rechstkräftig? Sobald die Zeit des Einspruches abgelaufen ist, oder kann der DFB auch da noch eingreifen?
Glaube ja eher, falls es so kommt, es wird dann das Rostock Spiel betreffen. Passt doch super….
Olaf: Wir haben gerade die Rechts- und Verfahrensordnung nicht vor Auge, aber wenn wir das richtig erinnern, dann könnte auch der Kontrollausschuss in die Berufung gehen und damit die Rechtskraft verhindern. Aber wenn das keiner macht, dann würde Rechtskraft mit Ablauf der Einspruchsfrist eintreten.
Rostock? Jo, coole Idee. Dann machen wir ein PV im Ostseestadion oder wie die Kiste nun heißt.
[…] nirgendwo Bestand. Was man als Verein dagegen tun sollte, wissen Volljuristen besser, deshalb sei hiermit auf einen verwiesen. Auch die Forderung, ggf. zivilrechtlich gegen das Urteil vorzugehen, steht im […]