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Der Verein, das Schwein

oder

Was wir nicht brauchen, ist ein „Machtkampf“

Vorwort

Liebe Leser, ich war nicht auf der AFM Versammlung. Dies lag wie in den Vorjahren an einer mir persönlich unglücklichen Terminierung. Und so brisant, dass man nun jede Stimme für irgendwelche relevanten Abstimmung brauchen würde und man daher vielleicht private Pläne komplett über den Haufen wirft, so brisant sind AFM Versammlungen nun auch wieder nicht. Ich stehe im großen und ganzen hinter der AFM Führung, sehe eine gute Abteilungsentwicklung und freue mich auf die Gelder und wie sie verwendet werden. Und trotzdem gibt es nun Ärger. Und diesen Ärger sollte man beleuchten.

Gestaltungsfragen

Wie das Abendblatt heute (07.10.11) berichtet (kein Link, wie üblich beim Abendblatt) gibt es Unstimmigkeiten bei der Zuordnung der A-Jugend und der B-Jugend. Dabei geht es sehr vereinfacht gesagt um die Frage, ob diese beiden Mannschaften mit ihren Ausgaben dem sogenannten ideellen Bereich des FC St. Pauli oder dem sogenannten wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb zugeordnet werden. Um das ganze dem steuer- und vereinsjuristischem Laien etwas näher zu bringen, möchte ich etwas ausholen.

Eigentlich war ein Verein von den Machern des BGBs (und daran orientiert sich auch die Abgabenordnung (AO) bei der Betrachtung von gemeinnützigen Vereinen) ganz anders gedacht. Ein nichtwirtschaftlicher Verein sollte „nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“ gerichtet sein (§ 21 BGB). Der klassische e.V. sollte eben ein Verein ohne wirtschaftliche Interessen sein, wo es höchstens mal einen Kuchenverkauf für die Spendenkasse gibt. Tja, so entwickelte sich die Realität nicht und Vereine haben heute sehr große wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Nach der herrschenden Meinung (die aber immer wieder unter Beschuss kommt) dürfen sie dies steuerrechtlich, wie auch zivilrechtlich, dann, wenn „ihr [gemeint ist „die Körperschaft“, weil hier neben Vereinen auch andere Körperschaften steuerbegünstigt sein könnten.] die wirtschaftliche Tätigkeit bei einer Gesamtbetrachtung nicht das Gepräge gibt.“ (so u.a. der Anwendungserlass zu § 55 AO Nr. 2 (ich habe das ein bisschen umformuliert)). Nehmen wir doch mal unseren so heiß geliebten FC St. Pauli von 1910 e.V.. Dieser ist ein Idealverein, dieser ist gemeinnützig. 95% seines Umsatzes, 99 % seiner öffentlichen Aufmerksamkeit und ca. 99 % des Innenlebens dieses Vereines dreht sich um den Profifussball. Wer hier jetzt sagt „also gibt dieser ihm doch auch das Gepräge“, dem kann man nur sagen, dass das gesunder Menschenverstand ist, aber natürlich nix mit der juristischen Wirklichkeit zu tun hat. Begründen lässt sich dies aber nicht mehr wirklich sinnvoll. Es soll aber zulässig sein. Zumindest beanstandet die Praxis es nicht. Soweit, so gut.

Okay, wenn wir dies nun akzeptieren, dass ein Verein Janusköpfig sein darf, dann stellt sich die Frage, wie diese beiden Bereiche abzugrenzen sind. In der reinen Theorie hat der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb Gewinne für den ideellen Teil zu erwirtschaften und diese sind dann dem Zweck der Körperschaft (das ist bei uns irgendwas mit Sport und Kultur), also dem ideellen Bereich zeitnah zuzuführen. Verluste sollte der wirtschaftliche Betrieb nicht erwirtschaften und wenn dann sind sie nicht mit Geldern des ideellen Teils zu schließen, weil diese Gelder (z.B. unsere Mitgliedsbeiträge) eben den genannten Zwecken zuzuführen sind. Das ist eine sogenannte Mittelfehlverwendung und das gibt böse auf die Finger. Soweit ist immer noch alles klar. Keine Mitgliedsbeiträge für das Gehalt von Bruns. Versteht jeder, da können wir Brunsi noch so lieben, geht nicht.

Das Leben schreibt aber auch hier Graubereiche und das sind die älteren Jugenden. Diese muss ich zuordnen, habe da so ein bisschen eine Gestaltungsmöglichkeit (ich nenne das jetzt ganz bewusst nicht „Wahlrecht“, denn ein wirkliches Wahlrecht ist das nicht.). In A und B-Jugend kann ich exorbitante Gehälter an die Spieler zahlen, ich kann 10 Euro Eintritt nehmen und ich kann fette Werbung auf dem Trikot haben. Dann gestalte ich das ganze so, dass sich das in den wirtschaftlichen Bereich einordnet. Das hat auch einen Vorteil: Ich kann Verluste, die in diesem Bereich entstehen von den Gewinnen des restlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes steuerlich abziehen. Das kann meine Steuerlast senken.

Ich kann das ganze aber auch so gestalten, dass ich freien Eintritt gewähre, mich mit Werbung ein bisschen zurückhalte (ich will jetzt nicht die Grauzonen hier diskutieren) und den Spielern nur geringe Aufwandsentschädigungen zahle (hier halte ich jetzt ganz mein Maul, das ist ein riesiges Minenfeld, daher bleibe ich hier lieber sehr undeutlich). Dann ist das ganze kein Profibereich, sondern im ideellen Bereich. Ich kann Mitgliedsbeiträge verwenden, die Verluste dieses Bereiches können aber meine Gewinne im wirtschaftlichen Bereich nicht mindern. Das ist jetzt bitte keine steuerlich ausformulierte Betrachtung, sondern ich habe das mal für unsere Zwecke stark verkürzt.

Wichtig ist nur folgendes: Ich gestalte da etwas für eine längere Zukunft. Was ich nicht machen kann, ist im Jahr 1 Hü, im Jahr 2 Hot und im Jahr 3 hühot sagen. Das geht nicht. Daher muss ich immer mehr sehr wohl überlegen, was für mich sinnvoll ist. Und zwar eben für eine längere Frist.

Ich sage mal: Für den FC Bayern, der A-Jugendliche mit profiähnlichen Verträgen ausstattet, der einen Profibereich hat, der sprudelnde Gewinne erwirtschaftet, für den ist das nur sinnvoll die A-Jugend auch in den wirtschaftlichen Bereich (bzw. bei denen in die Aktiengesellschaft) einzugliedern.

Und genau hier beginnen die Fragezeichen. Wenn ich etwas so gestalte, dass ich Steuern spare, dann lohnt sich dies nur dann, wenn ich auch wirklich Gewinne mache, die ich der Steuer unterwerfen muss. Gewinne hat der Verein in den 11 Jahren in denen ich das verfolge genau in einem Jahr gemacht. Daher muss man bereits hier fragen: Macht das wirklich Sinn? Denn was nützt es mir, wenn ich in einem Jahr mal die Steuerlast senken kann, aber in 9 Jahren die Verluste des wirtschaftlichen Bereiches nur erhöhe und diese durch den ideellen Bereich nicht ausgleichen darf? Es ist noch nicht lange her, da zahlte die AFM den gesamten Jugendetat, weil wir quasi pleite waren. Man stelle sich mal folgendes Szenario vor, was ich jetzt nicht einmal zu schwarz gemalt finde: Wir verpassen 10/11 den Aufstieg knapp, danach steigen wir 11/12 in Liga 3 ab. Dies geht damit zusammen, dass wir in der Saison 12/13 einen ordentlichen Verlust im wirtschaftlichen Bereich machen werden und wir kein Geld mehr für die Jugend haben werden. Selbst wenn wir sofort aufsteigen. Hätten wir nun heute die Gestaltung „Jugend in den wirtschaftlichen Betrieb“ gewählt, wäre eine Gestaltung wie beim letzten Mal ausgeschlossen. Kein schöner Gedanke. Aber auch wenn ich diesen Horrorgedanken außen vor lasse, stellt sich schon die Frage, ob es sinnvoll ist in einen Geschäftsbetrieb, der nicht gerade vor Ertragskraft strotzt, noch einen Bereich einzubringen, der eher Verluste bringt.

Noch mal deutlichst: Gestalte ich in Richtung Profibereich, dann kann ich auf Jahre hin keine Gelder des ideellen Bereiches für diesen Bereich ausgeben. Und dies sind z.B. AFM Gelder. Nun frage ich euch: Was ist bei uns konstanter: Ein Gewinn, so dass es sich lohnt Steuersparmodelle zu gestalten oder die Mitgliedsbeiträge der AFM?

Und noch etwas geht dann nicht mehr: Infrastrukturprojekte AUCH aus Mitgliedsbeiträgen zu finanzieren. Bestes Beispiel: Kollaustraßenerweiterung. Wenn ich die Jugenden im ideellen Bereich habe, dann kann die AFM aus ihren Beiträgen eine Renovierung und Erweiterung mitfinanzieren. Das heißt: Der wirtschaftliche Bereich muss nicht alles zahlen, er wird entlastet, er kann seinen Gewinn steigern und diesen kann er dann auch wieder „für sich“ ausgeben. Sprich: Wenn man es ganz gemein sehen will, dann subventioniert man nämlich doch den wirtschaftlichen Bereich.

Ich will euch jetzt hier keine allwissende Antwort geben, denn die habe ich auch mangels Detailwissen nicht. Ich denke ihr könnt lesen, in welche Richtung meine Denke geht, aber hier sollte jeder seine eigene Meinung bilden. Was ich nicht für sinnvoll halte ist, aus jeder Sachfrage sofort eine Machtfrage zu machen. Man muss sich da dann auch immer fragen, ob nicht persönliche Befindlichkeiten und persönliches Machtstreben sehr schnell über den Interessen des Vereines stehen. Mal ganz davon ab, dass die Medien sehr gerne auf solche „Machtkämpfe“ aufspringen und in einem Verein damit beinah sachliche Diskussion gekillt wird, bevor sie überhaupt begonnen hat.

Strukturfrage

In diesem Zusammenhang brachte Uwe Doll seine Genossenschaftsidee wieder ins Spiel. Ich bin davon ehrlich gesagt kein Freund. Warum nicht? Auf den ersten Blick ist das eine super Idee um z.B. den Profibereich vom ideellen Bereich zu trennen und so etwas wie eine saubere Lösung herzustellen und dabei die „böse“ Welt der Kapitalgesellschaften und Investoren zu umgehen. Aber mir schmeckt das nicht. Ich will mal drei Gründe exemplarisch anführen: Grund 1: Eine Genossenschaft gehört ihren Genossen. D.h. Wenn ich 50 + 1 machen will, dann muss ich schon wieder ein Konstrukt nutzen, was immer umständlicher wird. Grund 2: Man müsste Parallelstrukturen schaffen. Wenn ich die Mitgliedschaft in der Genossenschaft attraktiv machen will, dann muss sie irgendwelche Vergünstigungen haben, welche z.B. die Vereinsmitgliedschaft nicht bietet. Das erscheint mir fragwürdig und es erscheint mir auch gefährlich, weil ich entweder die Vereinsmitgliedschaft entwerte, relativiere oder die Leute „zwinge“ in beidem Mitglied zu werden. Seien wir ehrlich: Unsere hohen Mitgliedszahlen haben auch etwas mit dem Ticketvorverkauf für Mitglieder zu tun. Grund 3: Sie löst das oben genannte Problem nicht, da die Genossenschaft auch nicht auf gemeinnützige Mittel zurückgreifen könnte. Das sind nur mal so drei Gründe, die mir gestern beim überlegen so einfielen. Ich erspare euch und mir mal, es an dieser Stelle auszuführen, da das bisher ja nicht mehr ist als eine schön klingende, aber aus meiner Sicht eben nicht praktikable Idee eines Aufsichtsrates.

Terminfragen

Die JHV 2011 findet am 22.11.2011 ab 18 Uhr statt. Die Folge war viel Kritik an der Terminfindung und auch ich finde das nicht wirklich gelungen eine JHV in der Woche abzuhalten. Ich bedauere sehr, dass man sich anscheinend wieder nicht auf einen Wochenendtermin hat verständigen können. Trotzdem finde ich das Geschrei übertrieben. Zum einen machen beinah alle Fußballvereine ihre JHVs in der Woche, zum anderen muss man auch Rücksicht auf die sporttreibenden Personen (die ja immerhin dem Verein „das Gepräge“ geben sollen ;-)) nehmen und die spielen ihre Punktspiele nun mal am Wochenende. Trotzdem würde ich mir hier vom Präsidium, von der Organisation mehr Moderation wünschen. Moderation in dem Sinne, dass man auch mal guckt, ob und inwieweit Spielpläne fest sind. Ob es z.B. möglich wäre einen Samstag ab 18 Uhr frei von Spielterminen zu bekommen oder einen Sonntag ab 17 Uhr. Das ist auch kein idealer Termin, aber den gibt es meines Erachtens nicht. Hier ist ein Ende der Hinterzimmerpolitik gefragt und ein Hinwenden zu öffentlichen Befragungen und Findungen. Gerade dieses Jahr, wo wir im Rahmenspielplan ein freies Novemberwochenende haben, hätte ich mir da längerfristige Planung, längerfristige Abklärung gewünscht. Denn ich behaupte mal: In den meisten Ligen wird auf einen Wunsch dieser Art ohne weiteres Rücksicht genommen. Man muss es eben nur wollen. Was ich aber nicht will ist, dass Leistungsnadeln an Teams vergeben werden, die nicht da sein können, weil sie gerade spielen müssen. Das ist in den letzten Jahren viel zu häufig passiert.

Was erwartet uns nun bei der JHV? Gute Frage, ich würde beinah auf einen ruhigen Verlauf ohne besondere Vorkommnisse tippen. Zwar wird viel von Anträgen und Empörung gemunkelt, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass letztendlich nicht ein wirklich kritischer Antrag zur Abstimmung kommt. Und ich könnte mir vorstellen, dass wenn doch einer kommt dieser nicht auf die entsprechend breite Basis gestellt ist. Z.B. kann ich mir sehr gut vorstellen, dass ein Business Seat Rückbauantrag daran scheitern wird, dass jede Tribüne diesen Rückbau nur bei sich haben will. Aber vielleicht bin ich auch zu pessimistisch. Wir werden sehen.

Soziale Fragen

Laut Abendblatt von heute macht der FC nun 8.000 Euro gegen den Täter des Becherwurfes per Zahlungsaufforderung, zahlbar innerhalb von zwei Wochen geltend. Ich denke das wird viel Beifall und viel Lob ernten, die „kreuzigt ihn“ Fraktion freut sich und ich verweise einfach nur auf den Übersteiger. So lange Strafen des DFB sich am Verhalten des Vereines orientieren und nicht auf Schuld und Tat des einzelnen Täters abgestimmt sind, so lange halte ich eine einfache, ungebremste Durchreichung schlichtweg für unvereinbar mit unserem Rechtssystem, welches Strafen an individueller Schuld bemisst. Ich hoffe nur, dass der Täter a. Sich einen Anwalt leisten kann und b. Die Zivilgerichte von diesem Irrweg wegkommen (ich verweise da auf einen alten Artikel hier im Blog). Ich finde es sehr traurig, dass der FC es nicht schafft und die Strafe von sich aus der Schuld und den persönlichen Umständen des Täters anpasst. Hier wäre z.B. eine Weiterreichung von X % und / oder eine Abarbeitung der Strafe durch ehrenamtliche Arbeit ein sehr viel sozialerer und angemessener Weg gewesen. Tja, aber bei nächster Gelegenheit wieder etwas von sozialer Verantwortung reden. Meines Erachtens wird diese Verantwortung erst dann deutlich, wenn man nach ihr auch handelt, wenn es weh tut. Hier wäre diese Möglichkeit gegeben gewesen.

Lesefrage

Nein, eher ein Lesebefehl:

Die in die Vorfälle vom Sonntag involvierten Fans stellen sich derweil die Frage, ob verängstigte Unbeteiligte oder Spielabbruch, mediales Sperrfeuer und politisches Entrüstungsspektakel ein angemessener Preis sind für ein verqueres, archaisches Gezeter um Fahnen, Ehre und Revierhoheit. Die Ultrakultur, wie sie die Stadien seit einem Jahrzehnt überzieht, hat den Fussball aus einer muffigen, dumpfen, rechtsnationalen Misere befreit und sich innert Kürze zur grössten städtischen Subkultur entwickelt. Die Maxime der Härte als wesentlicher Bestandteil dieser Bewegung bringt jedoch nichts als Schaden, gegen innen wie gegen aussen. Wenn die Stärke einer Fanszene daran bemessen wird, ob sie sich klubfarbene Sturmmasken herstellen lässt oder zum Pyro­schmuggel Stadiontore von Dorfvereinen stürmt, hat eine lebendige Subkultur ihren Zenit überschritten. Auf die Sympathien gemässigterer Match­besucherInnen können ultraorientierte Fans so nicht mehr zählen. Das wurde am Sonntag im Zürcher Letzigrund deutlich. Wenn sich aber nicht nur der Verein, sondern auch Gleichgesinnte entsetzt abwenden, ist alles verspielt. Und die bedingungslose Unterstützung der Mannschaft wird zur Floskel.

7 Kommentare

  1. Armin Armin

    Wie schön wäre das, wenn Präsidium und AFM sich an einen Tisch setzen würden, objektiv und sachlich dieses Problem erörtern und dann den für alle sinnvollsten Weg gehen. Geht das in unserem Klub ? Ich denke immer noch ja, das muß einfach gehen.

    Von einer Genossenschaft halte ich nichts.

    Jeder hat schonmal Mist gebaut, von daher halte ich auch nichts von Kopf ab Parolen. Und daß der DFB/DFL Strafenkatalog ein Witz ist, kann niemand bestreiten.
    Aber daß Unwissenheit (war hier sicher nicht der Fall) oder Dummheit (schon eher) nicht vor Strafe schützt, sollte jedem klar sein. Der Verein muß die Strafe 1:1 weiterreichen, da ist er in meinen Augen den Mitgliedern und dem Vereinsvermögen verpflichtet. Es liegt an dem Verursacher hinterher auf den Verein zuzugehen und Gespräche zu suchen, wenn es Probleme mit der Rückzahlung gibt. Inwieweit man dann entgegenkommt, ist eine andere Sache.

  2. Armin: Dann sei hier deutlich als Mitglied gemacht, dass ich eine 1-1 Weiterreichung nicht will. Ich halte auch wenig von diesen „Vereinsvermögen verpflichtet“ Floskeln. Denn Vermögen um hier irgendwie das Vereinsvermögen wieder aufzuwerten wird der junge Mann wahrscheinlich nicht haben. Mal ganz davon ab, dass ich es juristisch immer noch für extrem zweifelhaft halte.

    Grüße

  3. Armin Armin

    Naja, ich hab mich damals als ich noch Vereinsmitglied war geärgert und das auf der JHV deutlich gemacht, wie die Veruntreuung der AFM Gelder einfach so Schulterzuckend zu den Akten gelegt wurde.
    Wobei natürlich der große Unterschied ist, daß das damals eher Vorsatz war und der Becher sicher im Affekt flog.
    Ich finde es ungerecht wenn der Verein und nicht der Verursacher für etwas zahlen soll, für das er faktisch gesehen gar nichts kann, bzw. was er nicht verhindern kann.
    Nicht persönlich nehmen, aber Du schreibst Vereinsvermögen verpflichtet ist eine Floskel, das hört sich an wie ein Investmentbanker der über die Gelder seiner Kunden spricht. Ich sehe das anders.
    Ich kann deinen Ansatz nachvollziehen und habe auch nichts dagegen wenn man sich irgendwo einigt, doch finde ich die Frage ob der Werfer das bezahlen kann oder nicht für den Verein erstmal zweitrangig .

  4. […] bei der ein oder anderen eventuellen Abstimmung auszugrenzen. Ebenso kann man, wie es der Magische FC Blog tut, anmerken, dass ein Termin am Wochenende viele der sporttreibenden Abteilungen ausschließt, […]

  5. Wie Du Dir sicher denken kannst, ist für mich die 1:1-Weiterreichung in Ordnung. Aus mehreren Gründen. Auf Nichtwissen um eventuell bittere Konsequenzen kann sich der Werfer nach dem „400.000 Euro-Wurf“ nicht mehr berufen und eine Abwägung der Strafe nach den sozialen Hintergründen finde ich ebenfalls in diesem Fall unnötig. Dann zahlt er eben die nächsten zehn Jahre ab. So ist das nun mal, wenn man mutwillig etwas zerstört oder einem anderen nachweisbaren Schaden zufügt. Wenn ich morgen einen Bengalo in einem Heuschober zünde, ist es auch egal, ob ich mir den Schadenersatz leisten kann oder nicht, wenn das Ding abfackelt. Und die Haftpflichtversicherung, die entweder gar nicht zahlt oder in Vorlage tritt und mich dann in Regress nimmt, ist an meinen sozialen Hintergründen auch nicht interessiert.

    Würde im Umkehrschluss ja auch bedeuten, dass der Becherwerfen kann, der es sich leisten kann… oder dass Finanzschwache mit weniger Konsequenzen rechnen dürfen als Besserverdiener.

    Es grüßt
    die Law-and-Order-Ortsgruppe Wiesbaden

  6. Huhu,

    Erstmal: Das Landgericht Düsseldorf hat da gar nix. Es hat eine vorläufige Rechtsmeinung vertreten, darauf hin hat man sich verglichen.

    Zu deinem ersten Beitrag nur soviel: Dein Vergleich hinkt, denn hier geht es nicht um Schäden an deinem Eigentum, sondern um Weiterreichung von Strafen aus Verfahren, wo sich die Strafzumessung a. Am Verhalten des Vereines (nicht an deinem!) Orientiert du b. Kein Verfahrensbeteiligter bist (Verein kann einer Strafe zustimmen, ob sie nun gerechtfertigt ist oder nicht) und die c. Doch sehr willkürlich sind (siehe Bayern Hof und andere Fälle). Das ist aus meiner Sicht äusserst problematisch und daher sehe ich das LG Rostock Urteil (und dies ist das bisher einzige meines Erachtens) auch äusserst kritisch. Siehe ausführlich den damaligen Bericht. Und während man bei 8000 eventuell 10 Jahre abzahlt kann man sich bei 400.000 nur den sprichwörtlichen Strick nehmen. Und was der DFB ausurteilt, ist ziemlich willkürlich. Nicht wirklich gerecht und auch nicht angemessen.

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