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Datenskandal beim FCSP?

oder

Das meinen die nicht ernst, oder?

Gestern Abend sah sich das Kartencenter gezwungen eine Klarstellung zur Verwendung der Daten auf der offiziellen Homepage zu veröffentlichen. Und als ich die las, hatte sie wenigstens einen Effekt. Ich hatte wieder Adrenalin und damit Wachheit im Blut. Nur warum muss das immer wieder aufgrund von Ärger über meinen Verein sein.

Denn was da formuliert wird, ist mehr als unglücklich und man fragt sich, ob der Verein sich eigentlich juristisch beraten lässt und wenn ja, wer diese Beratung vornimmt. Wenn man sich in einem solchen Bereich widerspricht und unklare Formulierungen verwendet, dann schürt man Misstrauen und macht sich schwer unglaubwürdig. Das darf in einem Vertrauensverhältnis (und nix anderes ist die Hergabe von Daten) nicht passieren. Ich will nur kurz zwei Beispiel nennen:

1. Weitergabe an Dritte

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vereines steht folgendes: „10.2 Der FC St. Pauli ist berechtigt, die durch den Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten an Dritte zu übermitteln, die der Veranstalter mit der Durchführung des Vertrages beauftragt hat, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies schließt das Recht zur Bonitätsprüfung ein. Der Vertragspartner erklärt sich durch den Abschluss des Vertrages mit einer solchen Bonitätsprüfung einverstanden.

Mal ab von der Frage, warum sich der Verein eine Bonitätsprüfung da reinschreiben lässt, ist das eine übliche Klausel, die zwar nervig ist, aber bei mir nun nicht sofort die Alarmglocken angehen lässt. Nur diese Klausel ist auch Bestandteil eines Vertrages zwischen Kartenkunde und Verein. Im Zweifelsfall würde diese gelten und keine andere einseitige Erklärung des Vereines. Daher muss man sich fragen, warum nun folgendes erklärt wird:

„Im erforderlichen Umfang können Dritte beauftragt werden, dem FC St. Pauli bei der Durchführung des Vertrages, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, zu helfen. Die Hoheit und der Zugang zu Daten obliegt dabei allein dem FC St. Pauli“

Richtig, der Unterschied ist minimal, aber doch da, denn in den AGB ist ein Zugriff eines Dritten auf die Daten geregelt, hier wird behauptet, der Zugag obliege alleine dem FC St. Pauli. Warum leugnet man eine Regelung, die man gerade an alle Dauerkartenkunden aufwendig verschickt hat? Zusätzlich könnte man sich fragen, was denn mit FC St. Pauli gemeint ist? Nur der e.V. oder auch eventuelle Tochtergesellschaften? So etwas muss in einem solchen Bereich klar definiert werden!

Okay, wäre jetzt alles noch nicht so schlimm, dass ich da drüber ausser der Reihe schreiben würde, der Kopf näherte sich aber sehr schnell dem Schreibtisch und schlug mehrfach darauf auf, als folgendes zu lesen war:

2. Grundsätzlich?

„Abschließend sei erwähnt, dass sich der Verein grundsätzlich an die gesetzlich vorgegebenen Datenschutzbestimmungen hält.“

Okay, das ist eine Formulierung, die einem einfach nur die Kinnlade offen stehen lässt. Warum? Naja erstmal sind die Datenschutzbestimmungen zwingend, insofern ist es gar keine Frage, dass sich der Verein (!!!! die Tochtergesellschaften nicht?) daran hält. Nur da ist das unscheinbare Wort „grundsätzlich“ drin. Und für einen Juristen (und dieser Text ist wohl oder übel einer mit einem juristischen Inhalt) ist das eine Relativierung im Sinne von „Regel und Ausnahmeverhältnis“. Der Verein (wer das auch immer ist) behält sich also vor in einer wie auch immer zu definierenden Ausnahme gegen zwingendes Recht zu verstoßen?

Yeah, endlich sind wir mal non established!

Nein, seien wir ehrlich: So wird es nicht gemeint sein, aber der Eindruck, dass hier unbedacht, unberaten und unprofessionell nach außen agiert wird, der bleibt. Und wenn mit so etwas sensiblen wie Daten umgegangen wird, dann will ich Profis, dann will ich professionelles Verhalten und dann will ich klare, überdachte und sichere Formulierungen. Und nicht so etwas.

Kein Datenskandal, aber erneut Zweifel. Zweifel, die auch meine Meinung zu elektronischen Einlasskontrollen und der erhöhten Sammlung von Daten beeinflussen.

2 Kommentare

  1. Mathes Mathes

    “Abschließend sei erwähnt, dass sich der Verein grundsätzlich an die gesetzlich vorgegebenen Datenschutzbestimmungen hält.” -> Das ist echt ein genialer Satz! Gehört zum Standardrepertoire bei Äußerungen Richung Presse egal bei welcher Gelegenheit. Gemeint ist mit solchen Sätzen aber eigentlich immer: „Wir behaupten, dass wir uns an Gesetze und Vorgaben halten. Es sei denn man erwischt uns und beweist uns das Gegenteil. Das ist dann natürlich doof, uns aber eigentlich auch egal.“

  2. Können wir nicht einfach weiter bloggen aber mit dem „International Superstar Soccer“ Taktik bzw. leicht geanderte Name benutzen? z.B. „St Powli gewinnen durch ein Tor von John Fillip Kaller“. Es könnte eine nette Verarschung des AGBs sein…

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