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Urteile nie über Urteile, wenn du die Urteile nicht vollständig kennst

oder

Zwei nicht juristische Sachen, drei mal St. Pauli, zwei Urteile und eine Strafanzeige

Schalke Stani?

Lutz Wöckener legt in einem Kommentar von heute (10.03.11) unserem Trainer den Weggang nach dieser Saison nahe. Nun stellt sich folgende Frage: Aus dem blauen Dunst heraus oder nachdem er den Willen eines Insiders gehört hat? Nun hier können wir natürlich nur spekulieren und das schöne an der Spekulation ist, dass sie jeder anders macht und zu einem anderem Ergebnis kommt und man egal wie die Sache ausgeht immer brüllen kann „Ich hatte immer schon Recht“. Fakt ist: Unser Trainer hat natürlich ein zwei Referenzen und sein Vertrag läuft noch ein Jahr, so dass man garantiert schon mal über Vertragsverlängerung oder nicht gesprochen hat. Fakt ist auch: Lutz Wöckener ist in diesem Verein bestens vernetzt (auch wenn das viele immer nicht wahr haben wollen). Fakt ist ebenso, dass unser Trainer es in Zeiten der Vertragsverhandlungen immer wusste seine Pressekontakte elegant und für ihn gewinnend einzusetzen. Bereits als Spieler, später als Manager und heute auch als Trainer. Wenn man dies so sieht, dann würde es mich nicht wundern (und hier beginnt die Spekulation), wenn so etwas von interessierter Seite gestreut wird, sei es nun, um ihn wegzuloben (finde ich eher unwahrscheinlich) oder sei es um vielleicht Vorstellungen bei einer (letztmaligen?) Vertragsverlängerung durchsetzen zu können. Oder vielleicht auch um sich bei anderen Vereinen im Einzugsgebiet des Abendblattes interessant zu machen? Und @renemartens, ich weiß ich habe dir jetzt nicht geantwortet. Weil ich es nicht kann.

Ich dachte, ich hätte es leicht

Ich dachte ein wohlgeschätzter Kollege des Internetschreibens hätte nun schon seine Kritik an www.warum-bist-du-bei-sankt-pauli.de rausgehauen und an dem Aktionstag. Das hätte es mir jetzt leicht gemacht, denn ich hätte darauf verlinkt und irgendwas von „ganz so hart sehe ich es nicht“ und „hey Leute, immerhin bewegt mal jemand seinen Arsch in diesem schwierigen Thema“ geschrieben. Hat er aber bisher nicht und daher muss ich meine eigenen Magenschmerzen formulieren, die irgendwo in Richtung „Unbestimmtheit“ und „Inhaltslosigkeit“ gehen und die ich doch nicht in Worte fassen kann. Aber vielleicht ist das ja gerade das spannende (und letztendlich wahrscheinlich auch erschreckende), wenn individuell der Inhalt gefüllt werden muss Ich persönlich bleibe hier erstmal im wagen, da die Internetszene da gerade eine Anlehnung an das ganze plant. (Hab ich euch jetzt neugierig gemacht? Ich hoffe!). Als Unterstützer hat sich dieser Blog eintragen lassen, auch weil ich jede Aktion, die auch mal das Selbstverständnis hinterfragt als alter Szenenörgler nur gut finden kann.

Upsolut Urteil

Man wartet immer noch auf das schriftliche Urteil im Upsolut Prozess und laut dem Hamburger Abendblatt von vorgestern sei dies a. ungewöhnlich b. habe der Verein nun Berufung eingelegt, ohne die Begründung zu wissen, damit man das vorantreiben könne. Und nach der ZPO müsse ein schriftliches Urteil eigentlich nach 9 Wochen vorliegen. Ich bin ja blöd, das gebe ich ja zu, aber eine solche Frist finde ich in der ZPO nicht. Ich bin aber (leider) kein Zivilrechtler mehr, so dass ich mich täuschen mag. Ob und inwieweit eine solche Frist ungewöhnlich ist, kann ich nicht sagen. Für die Gerichte mit denen ich beruflich zu tun habe, wäre eine solche Frist lang. Vielleicht ist ja unter den geneigten Lesern ein Zivilrechtler, der mich auf die Norm aufmerksam macht, die ich gerade blind wie ich heute bin übersehe. Oder eben irgendwo ist im Abendblatt irgendwas irgendwie verdreht worden, eine Sache, die ich auch nicht für ganz unwahrscheinlich halte. Siehe Überschrift und siehe gleich.

Das eine Berufung erfolgen wird und wir hier eine höchstrichterliche Entscheidung erhalten werden, ist wohl auch jedem klar.

Hartz 4 Empfänger dürfen kein Lotto spielen!

Sagt das LG Köln. (Bereits hier sorry: welt.de mag ich sonst nicht zitieren). Und bevor jetzt alle Leute steil gehen, hier meine ultimativen Tips beim Umgang mit Urteilen (und für die Juristen unter uns Mit Beschlüssen und allen anderen Entscheidungen eines Gerichtes): 1. glaube nie uneingeschränkt dem, was in der Presse steht. 2. versuche immer die Hintergründe zu ergründen 3. guck dir immer genau an, wer warum wogegen geklagt hat. 4. lese am besten das Urteil im Volltext und dabei insbesondere den Sachverhalt! Und wenn du danach immer noch einen Skandal vermutest, dann ist es wahrscheinlich einer. Daher kann ich diese Beurteilung eines juristischen Blogs auch nicht verstehen oder bin einfach zu vorsichtig oder zu wenig mit Boulevard Gespür ausgestattet. So wird das nie was mit mir und Twitterheldenstatus.

Es stellt sich nämlich bei einer genaueren Betrachtung die Frage, kann man hier wirklich von einem Skandal sprechen? Es handelt sich um eine einstweilige Verfügung, die ein in Malta ansässiger Sportwettenanbieter gegen Westlotto erwirkt hat. Und zwar auf Grund des Wettbewerbrechtes. Also nicht um arme Hartz 4 Empfänger zu schützen oder ihnen etwas böses zu tun. Verkürzt gesagt ist eine solche einstweilige Verfügung möglich, wenn sich ein Konkurrent in einem Wettbewerb Vorteile durch die Nichtbeachtung von Gesetzen verschafft.

Bei einer einstweiligen Verfügung – auch dies sei vorab angemerkt – wird nur eine summarische Prüfung des angemeldeten Anspruches vorgenommen. Ob in einer Hauptsache nach absoluter Abwägung aller Aspekte eine solche Entscheidung überhaupt bestehen bleiben kann, steht auf einem ganz anderem Blatt. Auch dies muss man wissen. Insbesondere, da es sich hier anscheinend (!!!) um eine ohne mündliche Verhandlung erwirkte einstweilige Verfügung handelt. Das ist dann noch unsicherer und wackeliger als die normale einstweilige Verfügung.

Gegen welches Gesetz meint nun das Gericht habe Westlotto verstoßen? Ja, da denkt unser maltesischer Freund um die Ecke: Begründet wird das Glückspielmonopol damit, dass nur der Staat die unmündigen Bürger (Polemik von mir) vor der Suchtgefahr schützen kann. Nur so ist nebenbei ein Glückspielmonopol überhaupt EU-rechtlich haltbar. Im Staatsvertrag steht nun drin, dass sich die Länder verpflichten, die Spieler zu einem verantwortungsbewussten Spiel anzuhalten“. Wer hier jetzt Gummiklausel brüllt, der hat nebenbei recht.

Kleiner Einschub: Was möchte der maltesische Wettanbieter natürlich letztendlich erreichen? Ja klar, dass dieses Monopol fällt. Hartz 4 Empfänger sind dem so etwas von egal. Wer jetzt hier „Skandal“ schreit, der hat Recht, meint aber das kapitalistische System (das ich so etwas noch mal schreibe ;-))

Ja hat denn nun Westlotto gegen den Staatsvertrag verstoßen? Wenn man einigen Quellen glauben mag (siehe dazu aber oben), dann hat der maltesische Wettanbieter Testkäufer losgeschickt, die sich über Hartz 4 unterhalten haben und gesagt haben, dass sie mit ihrem Regelsatz nicht auskommen. Und genau dieses Stück Sachverhalt ist eine der sehr entscheidenden Punkte! Denn wenn jemand mir konkret schon sagt, dass er Probleme hat, mit dem Geld auszukommen, dann ist die kommentarlose Annahme seines Scheines, höchstwahrscheinlich nicht mehr verantwortungsbewusstes Spielen, bzw. das anhalten dazu oder? Will mir hier jemand widersprechen?

Und so zitiert welt.de (siehe oben und nochmal sorry für die Quelle) auch das Urteil, was nämlich mitnichten sagt „Hartz 4 Empfänger dürfen kein Lotto spielen“ vielmehr sagt es, dass die Lottoläden keine Geschäfte mit Personen mehr tätigen dürfen, von denen bekannt ist (die letzten vier Worte bitte vierfach ach Blödsinn fünffach unterstreichen) „dass sie Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz 4 Empfänger.“ Was lernen wir daraus? Richtig eine Aufklärungspflicht, eine Vorlage des Gehaltszettels oder ein „ich muss es ihm ansehen“ ist darin nicht enthalten.

Der oben zitierte Juristenblog lässt aber insbesondere die vier fünffach unterstrichenen Worte weg, weil in seiner Pressequelle weggelassen wurden und muss dann zu einer ganz anderen Beurteilung kommen. Welche Quelle Recht hat? Wir wissen es nicht, wir können es nur vermuten, weil Zeitungen zum kürzen und nicht zum verlängern neigen. Aber zwingend ist dies nicht. Daher mein Rat von oben: Lese am besten ein Urteil im Original, bevor du abschließend darüber urteilst! Und Jura eignet sich hinten und vorne nicht für das Boulevard, was immer verkürzen will. Nur hier dreht die Verkürzung alles um.

Habe ich jetzt was inhaltliches über das Urteil (bevor mich jetzt ein Jurist umbringt: jaja, wahrscheinlich ist das ein Beschluss, aber das erklär mal einem Nichtjuristen) an sich gesagt? Falls nein, dann sage ich es jetzt, aber nach dem eben genannten eben unter einem deutlichen Vorbehalt: Der Skandal ist weniger das Urteil selbst, sondern der Staatsvertrag an sich, der ja eigentlich nur einen einzigen Hintergrund hat: Die Lottoeinnahmen für die Länder zu sichern. Und dann kommen eben so Gummikonstruktionen um das zu rechtfertigen. So etwas geht immer in die Hose. Aber schuld daran sind häufig genug nicht die Gerichte, sondern der Gesetzgeber. Und nein, ich halte Justizia nicht für unfehlbar, ganz im Gegenteil. Und habe nun abschließend trotzdem nix zu dem Urteil gesagt. 😉

Spannungsbogen Meinungsfreiheit – Volksverhetzung

Wir sind immer stolz auf unsere Meinungsfreiheit und sie wird immer wieder gerne an passenden und unpassenden Momenten zitiert. Nur lesen tut Art. 5 eigentlich nie jemand:

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu
äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine
Zensur findet nicht statt.“

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der
Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

„Eine Zensur findet nicht statt“ steht da. Und in Abs. 2 was von „allgemeinen Gesetzen“ als Grenze. Das wird allgemein so gedeutet, dass sich kein Gesetz gegen eine Meinung an sich wenden darf. Auf den ersten Blick tut der § 130 StGB „Volksverhetzung“ doch genau dieses und daher mögen den Nazis so gar nicht und argumentieren absurderweise gerne mit Art. 5 GG. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen § 130 StGB gestützt und ihn u.a. damit, dass es sich um einen Schutz der Menschlichkeit handele, der in Art. 1 GG zu finden ist. Dem kann – und muss – man so folgen.

Nur eines muss man hier wissen: Wir sind hier in einem Spannungsbogen zwischen zwei der wichtigsten Grundrechte: Menschenwürde und Pressefreiheit. Daher ist § 130 StGB sehr eingrenzend formuliert und wird auch sehr eingrenzend ausgelegt. Um es kurz zu sagen, nicht jede unerträgliche Scheiße ist strafbar. Das mag man bedauern, das kann man falsch finden, sollte dann aber bedenken, welche Folge ein weiter gefasster Straftatbestand für die Meinungsfreiheit hat.

Und dies sollte man bei dem Urteil zum NDP WM-Planer und auch zur Strafanzeige zu Horst Seehofer bedenken. Ich persönlich finde sowohl den NPD WM Planer, als auch Seehofers Äußerungen für unerträglich, halte beides für rassistisch und gerade im Falle von Seehofers für einen Grund sofort zurückzutreten. Ich habe Null und ich wiederhole NULL Sympathien mit solchen Ansichten.

Nur ich sage euch auch: Ob das wirklich für § 130 StGB reicht, kann und mag ich nicht abschließend beurteilen, wegen des eben gesagten. Wir befinden uns hier in einer der schwersten juristischen Fragen, die das Strafrecht (und das Grundgesetz) so zu bieten hat. Daher halte ich nix von „Skandal“ Rufen oder dem Argument „Jaja, Justiz auf dem rechten Auge blind“. Das ist die Boulevardisierung eines viel zu komplexen und viel zu schwierigen Themas. Ich halte aber relativ viel von der Strafanzeige (die nebenbei zumindest schlüssig in dem verlinkten Text begründet ist) und wenn es nur dafür ist, wieder einen Einzelfall in diesem juristischen Minenfeld höchstrichterlich zu klären. Ein Wunsch, den ich bei dem NPD Fall nebenbei auch hätte und mir wünsche, dass die Staatsanwaltschaft in die nächste Instanz geht.

Wie die beiden Verfahren ausgehen, da bin ich als Jurist emotionslos. Als Mensch habe ich natürlich mehr Sympathien für eine Verurteilung. Ein abschließendes Urteil würde ich mir aber so oder so nicht bilden. Siehe die Gründe 1 bis 4 und dabei insbesondere 4, denn z.B. habe ich diesen NPD Planer nie gelesen.

5 Kommentare

  1. Einerseits bin ich mir fast hundertprozentig sicher, dass es maßgebliche Personen gibt, die Stani gern „wegloben“ würden, andererseits hast Du insofern Recht, als hinter dem besagten Artikel eher Stani selbst steckt – wobei sich so etwas natürlich immer verschwörungstheoretisch anhört.
    Ein Gedankensplitter noch zur Frist für die Urteilsbegründungen: In Presserechtsverfahren kann es vorkommen, dass man wesentlich länger als neun Wochen auf die Urteilsbegründung warten muss.

  2. … aber Presserecht ist natürlich eine Welt für sich.

  3. Armin Armin

    Und die Mopo zieht heute was bei Stanis Abgang angeht nach, das flutscht…..

  4. … [Trackback]

    […] Read More: magischerfc.de/2011/03/urteile-nie-uber-urteile-wenn-du-die-urteile-nicht-vollstandig-kennst/ […]

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